Katharina WillkommFDP - Regelungen über die zulässige Miethöhe
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht Ihre Wünsche werfe ich Ihnen vor, sondern das, was Sie in der Wirklichkeit damit anrichten. Die Mietpreisbremse muss weg, und sie darf nicht weiterentwickelt werden.
(Beifall bei der FDP)
Warum? Wie im Internet stand, hat allein die seit Monaten wabernde Diskussion um Mietrechtsverschärfungen dazu geführt, dass die Mieten zuletzt auch in bestehenden Mietverhältnissen auf viel breiterer Front gestiegen sind als zuvor.
(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat mit der Mietpreisbremse nichts zu tun! – Gegenruf der Abg. Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann [FDP]: Hören Sie zu! Das hilft!)
Warum? Weil die Vermieter das Mietrechtsvorhaben dieser Regierung ganz richtig verstanden haben. Auch wenn dieses Gesetz zustande kommt, will der Vermieter auf lange Sicht auf den grünen Zweig kommen. Deshalb darf er seine Bestandsmieter nicht mehr weitgehend in Ruhe lassen und das Auseinandergehen von Kosten und Einnahmen erst beim nächsten neuen Mieter wieder ausgleichen.
Nein, er steht unter dem Druck, die Mieten im Bestand permanent zu erhöhen. Bei diesem einen Punkt gelingt der Großen Koalition, was sie sonst nicht hinbekommt: die Umgestaltung eines Politikbereichs auch ohne gesetzgeberisches Handeln. Dieselskandal, Flugausfälle, Fachkräftemangel in der Pflege – es gibt viele andere Themen, wo die Leute sich wünschten, das würde immer funktionieren.
(Beifall bei der FDP – Marianne Schieder [SPD]: Sagen Sie doch was dazu!)
Greifen wir nur ein Beispiel aus Ihrem Vorhaben, um zu zeigen: Sie wollen sicher das Gute. Sie erreichen aber etwas anderes: Der Wegfall der qualifizierten Rügepflicht ist ganz klar eine Erleichterung für den Mieter. Aber was Sie tatsächlich kreieren, ist eine Rüge des Mieters ins Blaue hinein.
Schon Ihre Grundannahme ist unzutreffend. Der Deutsche Richterbund hat bereits im Hinblick auf den Referentenentwurf darauf hingewiesen, dass die Gerichte so viel vom Mieter gar nicht verlangen. Der Mieter muss in der Rüge lediglich die Tatsachen mitteilen, auf denen die Beanstandung der vereinbarten Miete beruht. Wozu? Damit er die Zulässigkeit der vereinbarten Miete zunächst prüft, bevor er deren Höhe moniert. Besondere Anforderungen werden an die Begründung der Rüge jedoch nicht gestellt.
Auch Ihre Forderungen zu Kappungsgrenzen und zur Kostenumlage bei Modernisierungen dienen für sich genommen dem Geldbeutel der Mieter. An dieser Absicht gibt es nichts zu kritisieren – im Gegenteil.
(Beifall des Abg. Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dass Sie mit diesen Vorschlägen aber zugleich massiv das Investitionsklima verschlechtern, das müsste doch zumindest die Union erkennen.
(Beifall bei der FDP)
Was Sie tatsächlich fördern, ist die Gefahr, den Modernisierungsstau im Bestand zu vergrößern. Das hilft Ihnen weder, die vollmundigen Klimaschutzziele zu erreichen, noch bringt es uns bei den Herausforderungen des demografischen Wandels weiter.
(Beifall bei der FDP)
Wir brauchen nicht noch mehr vom Falschen. Deshalb lehnt die FDP diesen Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP – Ulli Nissen [SPD]: Und was sind Ihre Vorschläge?)
Nächste Rednerin ist die Kollegin Caren Lay, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282938 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | Regelungen über die zulässige Miethöhe |