Karsten MöringCDU/CSU - Regelungen über die zulässige Miethöhe
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bedauerlicherweise habe ich nur vier Minuten Redezeit. In dieser Zeit kann ich in der Tat nicht all den Quatsch und all die Falschbehauptungen, die von der Kollegin Bayram und von der Kollegin Lay aufgestellt worden sind, widerlegen.
(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das wird auch nicht gelingen! – Canan Bayram [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich hatte drei Minuten!)
Das können wir vielleicht bei anderer Gelegenheit noch mal vertiefen.
Ich kann nur sagen: Mit solchem Käse kommt man in der Frage, um die es hier geht, nicht weiter. Über die Ignoranz bei der AfD angesichts der konkreten Situation in den großen Städten und der Mieterlage dort brauchen wir gar nicht zu reden.
(Beifall der Abg. Ulli Nissen [SPD] und Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU])
Fehlende Wahrnehmung der Wirklichkeit ist das, was uns nichts bringt.
Ich möchte mich kurz auf den Teil unseres Mietrechts konzentrieren, wo es um die Modernisierungen geht. Bei der Modernisierung, die wir alle wollen, gibt es zwei Aspekte: Wir haben die energetische Modernisierung, und wir haben die Modernisierungen der Wohnungen insgesamt. Dazu gehört zum Beispiel der notwendige altersgerechte Umbau.
Unsere Sanierungsquoten liegen deutlich unter 1 Prozent. Wir wissen alle, dass wir diese Quoten erhöhen müssen. Deswegen: Bei allen Fragen über die Begrenzung von Anrechnungsmöglichkeiten, über die Begrenzung von Mieterhöhungen im Zusammenhang mit Modernisierungen müssen wir sehr genau im Auge behalten, dass wir dadurch die Modernisierungen nicht so weit zurückfahren, dass wir eine Sanierungsquote von über 1 bis 1,5 Prozent gar nicht mehr erreichen können.
Wir müssen also eine Abwägung treffen. Diese Abwägung haben wir in diesem Gesetz vorgenommen. Wir haben sie auf zweierlei Weise vorgenommen. Wir haben einmal gesagt: Die Absenkung der Modernisierungsumlage auf 8 Prozent in den angespannten Wohnungsmärkten dient dazu, dass die Mieterhöhung durch Modernisierung erträglich bleibt.
Wir haben außerdem bei Modernisierungsmieterhöhungen eine Grenze von 3 Euro pro Quadratmeter eingezogen. Wenn dann im Einzelfall trotzdem kolportiert wird, dass eine Mieterhöhung, die diese 3‑Euro-Grenze ausschöpft, zu einer Mieterhöhung von 80, 90, 100 Prozent führt, dann kann das sein. Aber das geht nur, wenn die Ausgangsmiete nur 3 Euro pro Quadratmeter betrug. Wenn wir in diesem Kontext über Probleme bei Mieterhöhungen reden, dann sollten wir nicht nur über Prozentsätze, sondern auch über absolute Beträge reden; denn dann handelt es sich in der Regel um Wohnungen in einem Zustand, in dem eigentlich keiner wohnen will.
Der Spruch: „Ruinen schaffen ohne Waffen“, der gilt, liebe Frau Lay, wenn Sie eine solche Wohnungspolitik durchsetzen. Dann wird nämlich nichts mehr gemacht. Sie werden am Ende nur noch Wohnungen an Mieter verteilen können, die einem Anspruch auf eine moderne Wohnung bei weitem nicht gerecht werden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Warum können wir eine Differenzierung zwischen 8 Prozent Mieterhöhungsmaximum in angespannten Wohnungsmärkten und 11 Prozent im übrigen Wohnungsmarkt vertreten? Wir wollen die Modernisierung, wir wollen die energetische Modernisierung, und wir brauchen sie auch. Der entscheidende Punkt ist aber: Wo fangen wir an? Wenn wir die Erhöhung der Modernisierungsquote auf 1,5 Prozent in den Bereichen, wo wir keine angespannten Wohnungsmärkte haben, schaffen, ist das beispielsweise unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes genauso gut, wie wenn wir das in angespannten Wohnungsmärkten machen. Wir müssen ja nicht überall gleichzeitig anfangen.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass wir all diese begrenzenden Faktoren hinsichtlich Miethöhe usw. als Lösung für die Zeit angespannter Wohnungsmärkte brauchen. Deswegen ist es richtig, und es bleibt richtig, dass die endgültige Lösung nur darin besteht, ausreichend Wohnraumangebote zu haben.
Liebe Kollegen von der FDP und zum Teil auch von der AfD, ich sehe überhaupt nicht, dass das, was wir bisher im Mietrecht beschlossen haben, ein Investitionshindernis ist. Es wird viel gebaut. Ich sehe da überhaupt keine Bremse. Ich glaube auch, dass wir bei dem, was wir jetzt beschließen, keinen Bremseffekt auslösen. Wir müssen das im Auge behalten, das muss ausgewogen sein, aber unsere Ziele wollen wir erreichen. Das geschieht mit diesem Gesetz. Deswegen ist dieses Gesetz gut, und wir sollten es auch nicht schlechtreden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD.
Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Daniel Föst, FDP.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7282946 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 59 |
Tagesordnungspunkt | Regelungen über die zulässige Miethöhe |