29.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 68 / Zusatzpunkt 2

Christian LindnerFDP - Änderung des GG - Bildung, Bau, Verkehr

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Koalition hatte die Tür zu einer Reform des Bildungsföderalismus bereits einen Spalt geöffnet. Das ist auch gewürdigt worden. In den gemeinsamen Verhandlungen der vier Fraktionen konnte diese Tür zur Reform des Bildungsföderalismus noch ein Stück weiter geöffnet werden. Das ist eine gute Botschaft, nicht nur in der Sache, sondern es ist auch eine gute Botschaft für das Zentrum unseres politisch-parlamentarischen Systems. Die staatstragenden Parteien sind in der Lage, zu Kompromissen zu finden, die das Leben der Menschen in Deutschland verbessern. Das ist eine gute Nachricht über das Thema hinaus.

(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Kollege Jung hat das Verhandlungsergebnis so dargestellt, dass es doch recht klein erscheint. Ich glaube, wir können etwas selbstbewusster über das sprechen, was hier an Weiterentwicklung möglich geworden ist; denn tatsächlich können die Finanzhilfen des Bundes an die Länder jetzt auch in verlässlichen Jahreszahlungen erfolgen. Sie müssen nicht degressiv ausgestaltet werden.

Es wird möglich, dass eben nicht nur in Kabel – um nicht Beton zu sagen –, sondern, mindestens zu Beginn eines Programmes, auch in personelle Unterstützung investiert werden kann; sei es durch Systemadministratorinnen und -administratoren, pädagogische Coaches oder auch Lehrkräfte, je nachdem, wie ein Programm gestaltet wird.

Besonders wichtig ist für uns: Im Grundgesetz werden die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems und die Sicherstellung der Qualität des Bildungssystems ausdrücklich genannt. Es sind nur Programmsätze. Ich will noch nicht von einem Staatsziel sprechen; aber dass Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungssystems für den verfassungsändernden Gesetzgeber Kategorien werden, ist schon eine Zäsur. Deshalb ist das, was wir heute beschließen, eine gute Nachricht für die Schülerinnen und Schüler und ein echter Schritt nach vorn.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Nun ist Kritik geäußert worden, beispielsweise von Herrn Kretschmann, der die Bildungshoheit berührt sieht. Er sieht in der Bildungshoheit das verfassungspolitische Hausgut der Länder, das nicht tangiert werden dürfe. Sein Plädoyer für den Bildungsföderalismus wäre noch überzeugender, wenn unter seiner Verantwortung in Baden-Württemberg die Qualität des dortigen Bildungssystems besser geworden wäre. Leider ist diese, seit er regiert, schlechter geworden.

(Beifall bei der FDP)

Insofern ist er nicht der beste Anwalt des Bildungsföderalismus.

Das, was wir von der AfD gehört haben, ist ganz besonders amüsant. Sie scheinen die Rechtslage bis 2005 überhaupt nicht zu kennen; denn bis 2005 gab es dieses Kooperationsverbot, das wir jetzt lockern, gar nicht. In der Schweiz, in der Musterföderation der Welt, gibt es seit 2005 ein Kooperationsgebot, Herr Kollege, zwischen den Kantonen. Sonst nehmen Sie sich doch an der Schweiz immer gerne ein Beispiel. Warum nicht in dieser Frage?

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb ist die Auseinandersetzung, die wir hier führen, nicht eine zwischen guten und schlechten Föderalisten, sondern nur zwischen modernen und total altbackenen Föderalisten. In diese Kategorie haben Sie sich ja gerade eingeordnet.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wegen dieses Pakets, das wir im Bildungsbereich geschnürt haben, wird die FDP-Bundestagsfraktion der Grundgesetzänderung insgesamt zustimmen. Ich will allerdings gleich sagen, dass es andere Aspekte gibt, bei denen wir fachpolitisch auch Bedenken angemeldet haben, die wir wegen der erreichten Einigung im genannten Feld zurückstellen. Es liegt jetzt an den Ländern, im Gespräch mit Bundestag und Bundesregierung Stellung zu dieser Grundgesetzänderung zu nehmen. Es werden Bedenken geäußert, die sich insbesondere auf die Zusätzlichkeit der Bundesmittel zu den Landesmitteln beziehen. Quer durch alle Parteien gibt es diese Diskussion. Insbesondere von Unionsseite ist das aufgerufen worden. Es war ein besonderes Anliegen der Haushälter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die diese Initiative ergriffen haben und zunächst die SPD-Bundestagsfraktion überzeugt haben. Von daher gibt es jetzt auch eine besondere Verantwortung für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, das Gespräch mit den B‑Ländern zu suchen, um sie für die Regelung bei der Zusätzlichkeit zu gewinnen.

Wir werden uns auch ansehen, was die Bundesregierung aus den jetzt veröffentlichten Möglichkeiten macht; denn bisher ändern wir nur das Grundgesetz aus Anlass des angekündigten DigitalPaktes. Was dann die Große Koalition konkret daraus macht, wird sich zeigen. Frau Karliczek jedenfalls musste erst noch von der Nennung von Bildungsstandards überzeugt werden. Frau Karliczek musste überzeugt werden, dass auch in Köpfe investiert werden kann und nicht nur in Kabel. Und deshalb, Frau Ministerin, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten, von denen Sie der Deutsche Bundestag überzeugen musste, die nicht aufgrund Ihrer Initiative in das Grundgesetz geschrieben werden, trotzdem entschlossen im Interesse der Weiterentwicklung unseres Bildungssystems.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Gesine Lötzsch, Fraktion Die Linke, ist die nächste Rednerin.

(Beifall bei der LINKEN)

Personen

Dokumente

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7296241
Wahlperiode 19
Sitzung 68
Tagesordnungspunkt Änderung des GG - Bildung, Bau, Verkehr
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