Hermann FärberCDU/CSU - Änderung des Tierschutzgesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn wir hier heute über die Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration reden und abstimmen, möchte ich vorab eines klarstellen: Das bedeutet natürlich nicht, dass die Ferkel bisher oder auch in den nächsten zwei Jahren ohne schmerzstillende Mittel kastriert werden. Denn schon heute wird mit dem Mittel Metacam ein Medikament angewendet, das schmerzlindernd und entzündungshemmend wirkt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Susanne Mittag [SPD])
Wenn wir ein Verfahren anbieten wollen, das zur vollständigen Schmerzausschaltung während der Kastration führt, benötigen wir aber eine Verlängerung dieser Übergangsfrist, weil wir für einige bisher ungeklärte Fragen nach Lösungen suchen müssen. Das haben uns auch – das wurde schon erwähnt – in der Anhörung am Montag acht von neun Experten so bestätigt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
In den vergangenen fünf Jahren wurden die Ebermast und die Impfung gegen den Ebergeruch als beste Lösung angestrebt. Leider wird das Fleisch dieser Tiere in Deutschland aber kaum gekauft. Dafür fehlen vertragliche Grundlagen zwischen den Höfen, der Schlachtindustrie, aber auch dem Lebensmitteleinzelhandel.
Seit Freitag der vergangenen Woche ist jetzt das Narkosemittel Isofluran zugelassen; damit können die Ferkel bei der Kastration in Vollnarkose versetzt werden. Jetzt müssen die Narkosegeräte in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden. Dabei gibt es auch noch Bedenken vonseiten der Sozialversicherung im Hinblick auf den Anwenderschutz, die es zu klären gilt. Isofluran hat die Eigenschaften, dass es bei Menschen fötusschädigend wirken kann. Oftmals sind aber gerade junge Frauen mit der Tätigkeit als Tierärztin beschäftigt. Wir tragen hier bei der Gesetzgebung auch Verantwortung für die Sicherheit und für die Gesundheit der Anwenderinnen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auf der anderen Seite – auch das wurde schon gesagt – gibt es nicht genügend Tierärzte, die diese Narkose auf den Höfen durchführen können. Deshalb benötigen wir noch eine Verordnung, die es ermöglicht, dass die Landwirte diese Behandlung, diese Narkotisierung selber durchführen können. Dann brauchen wir dazu die Schulungen und die Lehrgänge für den Sachkundenachweis.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, zu wissen: Die Ferkelzüchter würden liebend gerne auf die Kastration ihrer Tiere verzichten. Sie müssen sich aber auch nach den Wünschen ihrer Kunden richten. Wenn wir die Frist nicht verlängern, dann werden unsere heimischen Ferkelzüchter ihre Betriebe schließen müssen – ihnen bleibt ja gar nichts anderes übrig –, und die Schweinemäster werden die Jungtiere dann aus dem Ausland beziehen, vorzugsweise aus Dänemark. Dort werden die Tiere aber selbstverständlich auch kastriert. Dazu werden sie noch 1 000 Kilometer über viele Stunden hinweg auf den Transport geschickt. Das kann wirklich niemand wollen; das kann auch nicht Tierschutz sein.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Deshalb ist der vorliegende Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein notwendiger Schritt, und ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6000, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/5522 anzunehmen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass mir mehrere Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen. Wir nehmen sie entsprechend unserer Regeln zu Protokoll. Sie müssen sich noch nicht beeilen und hier quer durch den Plenarsaal laufen. Ich bitte nämlich jetzt diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Es lässt sich im Moment schwer feststellen, inwieweit das in Fraktionen – –
(Widerspruch des Abg. Paul Lehrieder [CDU/CSU])
– Na ja, auch die CDU stimmt hier mit maximal sechs Leuten ab; der Rest hat im Moment keine Meinung.
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Sie müssen eine Brille aufsetzen!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7296554 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 68 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Tierschutzgesetzes |