tierschutz

09:13
03.12.2015
Kordula Kovac (CDU/CSU)

Tierschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Der Gesetzgeber muss somit seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag für einen wirksamen Tierschutz erfüllen. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD greift den Tierschutz und die Tiergesundheit explizit auf. Gerade die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung hat Fragen artgerechter Tierhaltung und den Tierschutz in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion gerückt. Darüber, dass Tierschutz in Deutschland und Europa noch weiter verbessert werden soll, besteht fraktionsübergreifend grundsätzlich Einigkeit. Und so gilt beim Tierschutz wie auch allgemein: Schnellschüsse sind nicht immer sachdienlich. zumal man nicht vergessen sollte: Tierschutz liegt im ureigenen Interesse der Landwirte. Meine Damen und Herren, Tierschutz umfasst eine ganze Bandbreite an Themen bzw. Tieren: Nutztiere, Heimtiere, Versuchstiere, Haltung, Transport, Tötung. Durch unsere Präzisionslandwirtschaft mit Landtechnik made in Germany bringen wir den Tierschutz wesentlich voran. Die Haltung von Nutztieren darf in Deutschland nur unter Einhaltung der Regelungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfolgen. Auch der Tierschutz bei Heimtieren wurde vorangebracht. Im Tierschutz ist verankert, dass derjenige, der ein Tier hält oder betreut, über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss. Mit Dänemark und den Niederlanden haben wir am 14. Dezember 2014 eine gemeinsame Erklärung zum Tierschutz unterzeichnet. Meine Damen und Herren, Tierschutz wird von uns sehr ernst genommen.
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10:38
03.12.2015
Dieter Stier (CDU/CSU)

Tierschutz
Ihre Aggressivität beim Thema Tierschutz erschreckt mich. Der Tierschutz ist deshalb mittlerweile auch als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert. Wer sich in unserem Land einen aktuellen und vor allem auch fundierten Überblick über den Tierschutz verschaffen will, der kommt am Tierschutzbericht unserer Bundesregierung, der im Übrigen nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages alle vier Jahre vorzulegen ist, nicht vorbei. Er ist aber auch ein Indikator für erreichte Verbesserungen im Tierschutz, und ich meine, diese erreichten Verbesserungen können sich sehen lassen! Aus Ihrem Bericht wird deutlich, dass Sie bestrebt sind, das in der vergangenen Legislaturperiode Begonnene weiterzuentwickeln und darüber hinaus mit der Tierwohl-Initiative eigene und neue Maßstäbe im Tierschutz zu setzen, die richtungsweisend für unsere Zukunft sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Tierschutz stärken: Das ist ein Leitsatz, dem wir uns bereits in der letzten Legislaturperiode mit beachtlichen Ergebnissen gestellt haben. Zum Schutz von Tieren bei Schlachtungen haben wir mit der Tierschutz-Schlachtverordnung strengere Regelungen und Vorschriften eingeführt, die sogar über unionsrechtliche Regelungen hinausgehen. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung haben wir die Anforderungen an die Betreuung, Pflege und Haltung von Kaninchen, die zu Erwerbszwecken gehalten werden, verschärft. Ich denke, damit wäre dem Tierschutz in unserem Land auch durch einen ganz persönlichen Beitrag am meisten gedient.
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