30.11.2018 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 69 / Tagesordnungspunkt 12

Matthias ZimmerCDU/CSU - Gesetzlicher Mindestlohn

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man nicht so genau weiß, worüber man reden soll, redet man über alles, was einem gerade durch den Kopf geht.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war nicht besonders viel. Es hat mich aber an einen Spruch von Hölderlin erinnert, der da lautet: „Es tönt hohl im innersten Hain.“ Das war meine Erfahrung bei Ihrer Rede, Herr Kollege.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Der Kollege Rützel hat zu Recht gesagt: Das Mindestlohngesetz ist ein gutes Gesetz. Es ist ein Gesetz, das seine Bewährungsprobe bestanden hat. Ich sage das auch deshalb, weil es vorher durchaus Zweifel gegeben hat. Es gab diejenigen, die gesagt haben: Im Gaststätten- und Restaurantbereich wird es erhebliche Stelleneinbußen geben. – Das Gegenteil ist der Fall. Der ein oder andere hat im Zuge der Erkenntnis noch Kenntnisse des Arbeitszeitgesetzes erhalten, über das er zuvor nichts gewusst hatte. Das ist immerhin ein Erkenntnisfortschritt.

Ich erinnere mich an die damalige Anhörung, in der es vonseiten des Ifo hieß: 1 Million Arbeitslose werden wir mehr bekommen. – Wir haben heute weniger Arbeitslose als je zuvor. Die Arbeitslosenquote ist auf 4,8 Prozent gesunken. Ich frage mich manchmal angesichts solcher ungenauen ökonomischen Prognosen, ob man nicht anstelle ökonomischer Mittel lieber astrologische hätte verwenden sollen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben mit dem Mindestlohn zuerst eine kluge Beschränkung vorgenommen. Wir haben den Mindestlohn zunächst einmal auf 8,50 Euro festgesetzt. Das war eine Forderung des DGB; das weiß ich wohl. Aber diese Forderung war auch ökonomisch vernünftig, weil sie sich zum Teil daraus ergab, dass der Mindestlohn in der branchenübergreifenden Zeitarbeit bei etwa 8,50 Euro gelegen hat. Es war klug, mit 8,50 Euro anzufangen, also etwas unterhalb des Medianlohns – das hatten die Briten uns in der Low Pay Commission so empfohlen –, um dann weiterzuschauen. Das haben wir gemacht. Die damals gefundene Lösung ist gut: dass wir als Politik den Mindestlohn, nachdem wir ihn erstmalig festgelegt hatten, nicht weiter festgelegt haben, sondern dass wir das der Mindestlohnkommission überlassen. Dabei sollten wir bleiben. Deswegen lehnen wir 12 Euro Mindestlohn ab.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Bernd Rützel [SPD])

Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, ist: Der Mindestlohn ist eine ordnungspolitische Maßnahme zur Ordnung des Wettbewerbs. Er ist keine sozialpolitische Maßnahme zur Verhinderung von Armut. Mit anderen Worten: Der Mindestlohn ist nicht der gerechte Lohn, den wir etwa von Adam Smith kennen oder aus der katholischen Soziallehre, sondern er dient lediglich der Ordnung des Wettbewerbs in einem bestimmten Segment.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Arbeit darf nicht arm machen! Darum geht es!)

Deswegen ist er keine sozialpolitische Maßnahme, sondern eine arbeitsmarktpolitische. Wir würden viele Arbeitsplätze verlieren, wenn wir den Mindestlohn als eine sozialpolitische Maßnahme begriffen und ihn auf 12, 13 oder 14 Euro anheben würden. Das halte ich für den völlig falschen Weg. Das lehnen wir ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dann enthalten die Oppositionsanträge etwas, was mich umtreibt. Da steht: Wir sollen den Mindestlohn nicht nur rückwirkend an die Tarifentwicklung koppeln. Es ist richtig, dass wir das nicht tun. Wir haben das damals bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs auch festgelegt. Im Gesetz steht nämlich, dass die Kommission im Rahmen einer Gesamtabwägung zu prüfen hat, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnern und Arbeitnehmer beizutragen, einen fairen und funktionierenden Wettbewerb zu ermöglichen und Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission hat über die Gesamtabwägung Rechenschaft abzulegen. Es wäre völlig verfehlt, wenn wir das Bild einer Mindestlohnkommission hätten, die sich einmal im Jahr trifft, feststellt, dass die Tarifentwicklung bei 3 Prozent lag, sich dann tief in die Augen schaut, einen Kaffee trinkt und dann sagt: Der Mindestlohn steigt um 3 Prozent. – Das wäre der falsche Ansatz. Vielmehr sollen die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Mindestlohns beachtet werden. Darauf legen wir großen Wert. Das haben wir gegenüber der Mindestlohnkommission immer zum Ausdruck gebracht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Beate ­Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber sie dürfen auch nicht eingeengt werden!)

Abschließend: Das Mindestlohngesetz ist ein gutes Gesetz. Der Mindestlohn hat sich bewährt. Ich glaube, dass die Anträge der Opposition in die falsche Richtung gehen. Wir sollten die Überprüfung 2020 – Kollege Rützel hat das bereits erwähnt – in aller Ruhe abwarten. Auf jeden Fall haben wir keinerlei Anlass, den Anträgen der Opposition heute zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Der nächste Redner ist der Kollege Carl-Julius Cronenberg, FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7296727
Wahlperiode 19
Sitzung 69
Tagesordnungspunkt Gesetzlicher Mindestlohn
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