Thomas Oppermann - Brexit-Übergangsgesetz
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Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union (21. Ausschuss)
Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der FDP vor.
Nach interfraktioneller Vereinbarung sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. – Ich höre dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Als Erster redet für die Bundesregierung unser Außenminister Heiko Maas.
Personen
Dokumente
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 19/7087
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/5313 - Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG)
von: Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
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Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7317730 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 74 |
Tagesordnungspunkt | Brexit-Übergangsgesetz |
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Keine
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EU
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Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.
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Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.
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Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.
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Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen