14.02.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 80 / Tagesordnungspunkt 14

Thomas Silberhorn - Rekrutierung Minderjähriger für die Bundeswehr

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dienst in der Bundeswehr kann leisten, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat. Unsere Einstellungspraxis steht damit vollständig im Einklang mit unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verbietet es Staaten, Menschen zu den Streitkräften einzuziehen, bevor sie das 15. Lebensjahr vollendet haben, und die Bundesrepublik Deutschland gehört darüber hinaus zu den Staaten, die das Fakultativprotokoll von 2000 unterzeichnet haben, und das sieht ein Mindestalter von 17 Jahren für den Freiwilligendienst in den Streitkräften vor. Genau das praktizieren wir, und insofern ist in der Bundeswehr niemand Soldat, der das 17. Lebensjahr nicht vollendet hätte. Das entspricht also genau dem, wozu sich die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verfolgen mit der Einstellungspraxis der Bundeswehr das Ziel, jungen Leuten die Möglichkeit zu eröffnen, eine Ausbildung bei der Bundeswehr ohne Wartezeit und ohne weitere Nachteile gegenüber gleichaltrigen Berufseinsteigern beginnen zu können. Das setzt aber voraus, dass man vor dem Eintritt der Volljährigkeit auch eine Ausbildung beginnen kann. Andere können das schon mit 15 oder 16 Jahren. Bei der Bundeswehr kann man erst mit 17 anfangen – genau deshalb, weil wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst sind. Aber Menschen, die freiwillig mit 17 Jahren in den Streitkräften Dienst tun wollen, die dürfen wir und die wollen wir daran nicht hindern, sondern wir wollen ihnen eine Perspektive geben, so wie jeder andere Arbeitgeber auch.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir klären umfassend auf. Wir beraten bezüglich der Chancen und Risiken des Soldatenberufs, und wir haben ein intensives Assessment-Verfahren, das sicherstellt, dass 17-Jährige nur dann eingestellt werden, wenn sie sich mit den Anforderungen des Soldatenberufs eingehend auseinandergesetzt haben und die erforderliche Eignung aufweisen. Zu ihrem Schutz ist übrigens sichergestellt, dass nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter eine Einstellung von Minderjährigen stattfinden darf.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Einstellung Minderjähriger in der Bundeswehr ohnehin begrenzt bleibt. Die Zahlen sind aktuell sogar rückläufig. Wir hatten im Jahr 2017 noch 2 126 Personen oder 9,1 Prozent aller Eingestellten. Im Jahr 2018 waren es nur 1 679 Personen oder 8,4 Prozent aller Eingestellten.

Ich will allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt ist. Das funktioniert nur, wenn und solange Nachwuchs auf anderen Wegen rekrutiert werden kann, und dabei steht die Bundeswehr im Wettbewerb zu allen anderen Arbeitgebern. Es wird ja niemand gegen seinen Willen zum Dienst in den Streitkräften herangezogen. Wir reden also über junge Menschen, die aus freien Stücken – und wenn sie minderjährig sind, mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – sich dafür entscheiden, die Bundeswehr als ihren Arbeitgeber zu sehen; übrigens einen der größten Arbeitgeber in Deutschland. Wir bieten tausend unterschiedliche Berufe in der Bundeswehr an, und dafür entscheiden sich junge Leute auch im Rahmen auch ihres Rechts auf freie Berufswahl.

Wer sich für den Arbeitgeber Bundeswehr interessiert, wird durch das Personal der Karriereberatung informiert und beraten und auf dem weiteren Weg begleitet und betreut. Ich finde im Übrigen, dass unser Personal der Karriereberatung wirklich einen klasse Job macht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist das Verdienst der Karriereberatung, dass bislang auch nach Aussetzung der Wehrpflicht ausreichend Nachwuchs für die Bundeswehr bisher rekrutiert werden kann, meine Damen und Herren.

Den Schwerpunkt der Karriereberatung bilden natürlich Zielgruppen, die sich in der Berufsorientierung befinden, die sich über potenzielle Arbeitgeber informieren wollen oder die gezielt durch ihre Bildungseinrichtungen an das Berufsleben herangeführt werden. Und deswegen ist die Bundeswehr auf Einladung an Schulen unterwegs oder bei Ausstellungen, bei Jobmessen, Projekttagen und ähnlichen Veranstaltungen. Wir stellen auch sicher, dass Vorgesetzte, wenn sie Minderjährige in ihren Truppenteilen haben, darauf vorbereitet werden und sensibilisiert werden für die besonderen Anforderungen.

Im Übrigen ist die Ausbildung für alle Soldaten gleich. Ja, auch 17-Jährige werden an der Waffe ausgebildet.

(Tobias Pflüger [DIE LINKE]: Sagen Sie den Satz noch mal!)

Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das bei der Bundespolizei bereits mit 16 Jahren der Fall ist – auch in den Bundesländern, in denen Ihre Partei mitregiert, insbesondere in Berlin und Brandenburg. Die Bundeswehr stellt allerdings sicher, dass minderjährige Soldaten auf keinen Fall dort eingesetzt werden, wo sie eigenverantwortlich mit dem Gebrauch der Waffe konfrontiert sein könnten.

(Norbert Müller [Potsdam] [DIE LINKE]: Da stehen im Bericht des Wehrbeauftragten aber noch ganz andere Sachen!)

Wir schließen alle Situationen aus, in denen diese Gefahr besteht, dass Minderjährige über den Einsatz der Waffe eigenverantwortlich entscheiden müssten. Sie werden also nicht herangezogen für Auslandseinsätze und auch nicht eingeplant für Wachdienste.

Herr Staatssekretär, Sie können selbstverständlich weiterreden. Ich mache nur darauf aufmerksam: Das hat Konsequenzen für den weiteren Verlauf der Debatte.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Reden Sie weiter!)

Ich würde gerne noch eine Minute in Anspruch nehmen mit demütiger Erwartung an meine Fraktion, mir das nicht nachzutragen.

Denn es ist ein ganz anderes Thema, meine Damen und Herren, wenn man darüber spricht, dass Minderjährige als Kindersoldaten für militärische Zwecke missbraucht werden, versklavt werden, unterdrückt werden. Das in der Tat ist ein Missbrauch, gegen den auch die Bundesregierung sich wendet, und wo wir alle Initiativen dagegen mit unterstützen.

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Sind gleich zwei Minuten mehr! Jens Lehmann wird gestrichen!)

Aber auch wenn es allen freisteht, 17-Jährige, die freiwillig in der Bundeswehr Dienst leisten, auch als Kindersoldaten zu bezeichnen, will ich darauf hinweisen: Die UN-Kinderrechtskonvention bezieht sich gerade nicht auf 17-Jährige, die freiwillig in Deutschland Wehrdienst leisten. Wer sich dafür entscheidet, wer zur Wahrung von Recht und Freiheit ein Bekenntnis zu unserer Demokratie ablegt, der, meine Damen und Herren, verdient unsere Unterstützung und unsere Anerkennung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Jens Lehmann ist jetzt gestrichen!)

Das Wort hat der Abgeordnete Jan Nolte für die AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7325863
Wahlperiode 19
Sitzung 80
Tagesordnungspunkt Rekrutierung Minderjähriger für die Bundeswehr
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