Wolfgang Kubicki - Information über Schwangerschaftsabbruch
Ich sage trotzdem vielen Dank, Herr Kollege Frieser. – Damit ist die Aussprache geschlossen.
Zusatzpunkt 9 a. Wir kommen zur Abstimmung über den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/7965, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Drucksache 19/7693 in der Ausschussfassung anzunehmen.
Bevor wir zur Abstimmung kommen, gebe ich zu Protokoll, dass mehrere Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung des Bundestages vorliegen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Keine. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in der Ausschussfassung mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der anderen Fraktionen des Hauses in zweiter Beratung angenommen wurde.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf namentlich ab.
Ich weise darauf hin, dass gleich nach dieser namentlichen Abstimmung drei weitere namentliche und weitere einfache Abstimmungen folgen werden.
Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das scheint der Fall zu sein. Dann eröffne ich die erste namentliche Abstimmung, und zwar die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD.
Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise aus besonderem Anlass darauf hin, dass es möglicherweise vorkommt, dass Sie Karten aus Ihren Fächern genommen haben, die nicht Ihren Namen tragen. Ich bitte alle, darauf zu achten, dass die Karten, die Sie einschmeißen, tatsächlich Ihre eigenen Karten sind, weil ansonsten das Abstimmungsergebnis nicht korrekt festgestellt werden kann.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/7965, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/93 abzulehnen. Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion Die Linke in zweiter Beratung namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Urnen besetzt? Können mir entsprechende Signale übermittelt werden? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke, zweite namentliche Abstimmung.
Ist ein Mitglied des Hauses im Saal anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Bevor wir in die nächste namentliche Abstimmung einsteigen, möchte ich einen geschäftsleitenden Hinweis geben. Es dient der Beschleunigung der Stimmabgabe, wenn diejenigen, die ihre Stimme bereits abgegeben haben, von der Rudelbildung auf den Wegen zu den Urnen Abstand nehmen würden und ihre Gespräche dann vielleicht so gestalten würden, dass die anderen schnell Zugang haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, darf ich um etwas Aufmerksamkeit bitten? – Wir kommen zur Abstimmung über den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung von § 219a StGB. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/7965, den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/630 abzulehnen. Wir stimmen nun in zweiter Beratung über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist erkennbar der Fall. Dann eröffne ich die dritte namentliche Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Zum Zweiten und Letzten: Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es schön, Sie würden sich wieder hinsetzen. – Sie müssen sich bedauerlicherweise hinsetzen, weil wir jetzt Abstimmungen mit Handzeichen haben.
– Ja, das ist in Ordnung; aber ich kann dann die Mehrheitsverhältnisse nicht richtig feststellen. Das wollen Sie nicht: dass ich dann feststelle, dass die Mehrheit des Hauses anderer Auffassung ist als Sie.
Die Schriftführerinnen und Schriftführer an den Urnen können auch stehen bleiben; denn das kann ich zuordnen, optisch.
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen das mal versuchen: Jetzt folgen zunächst zwei Abstimmungen mittels Handzeichen. Ich darf Sie bitten, sich dafür zu Ihren Sitzplätzen zu begeben, was die meisten schon getan haben. Wenn wir Zweifel an der Mehrheit haben, dann setzen sich alle hin – oder wir machen einen Hammelsprung.
Zusatzpunkt 9 b. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt unter Buchstabe d seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/7965 die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/6425 mit dem Titel „§ 219a StGB unverzüglich streichen – Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zulassen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann stelle ich fest, dass diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen der FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen angenommen worden ist.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7328935 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 83 |
Tagesordnungspunkt | Information über Schwangerschaftsabbruch |