21.02.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 83 / Zusatzpunkt 9

Ulla SchmidtSPD - Information über Schwangerschaftsabbruch

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Ja, danke schön. – Frau Kollegin Schauws, Sie können den § 219a nicht losgelöst von § 218 diskutieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Dr. Marie-Agnes Strack-­ Zimmermann [FDP]: Sie vermischen das extra! Sauerei!)

Erster Punkt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage damals geklärt. Damit waren wir nicht glücklich, weil wir viel mehr Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit und das Verantwortungsbewusstsein der Frauen haben. Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar gesagt: Auch wenn der Schwangerschaftsabbruch straffrei ist, ist er rechtswidrig. Deshalb ist das keine medizinische Behandlung wie jede andere. – Der § 219a hat auch nachher immer Bestand gehabt, und zwar im Grunde genommen immer mit der Unterstützung von allen in diesem Hause.

Zweiter Punkt. Es gibt die Diskussionen um den § 219a, seitdem es die ersten Urteile dazu gibt. Was war jetzt eigentlich das Entscheidende für mich? Ich will, dass die Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen haben;

(Beifall bei der SPD)

denn es gibt Regionen, in denen es keinen einzigen Arzt und keine einzige Ärztin gibt, der bzw. die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Wir möchten, dass Frauen, die in einer Konfliktsituation sind, Zugang zu Informationen darüber haben, ob es Ärztinnen oder Ärzte in ihrer Gegend gibt oder, wenn sie es nicht in ihrer Gegend machen wollen, wo sie sonst hingehen können. Ein weiterer Punkt ist: Sie können beispielsweise über die zentralen Listen der BZgA erfahren, welche Methode die behandelnden Ärzte anwenden.

Ich sage Ihnen aber auch: Wenn ich als Frau weiß, wohin ich in einer Konfliktsituation gehen kann, dann bespreche ich das auch mit den Ärztinnen und Ärzten. Dann darf jeder Arzt und jede Ärztin darüber aufklären, wie und was sie machen, mit den Vor- und Nachteilen.

Deshalb sage ich: Das ist ein Kompromiss. Er geht in die richtige Richtung, und deshalb werden wir dem auch heute zustimmen.

Das Letzte ist, Frau Kollegin:

Frau Kollegin, Sie müssen zum Schluss kommen.

Hätte der Kollege Lindner gesagt: „Regieren ist besser als nicht regieren“,

(Widerspruch bei der FDP)

dann säßen Sie heute hier und müssten den Kompromiss finden, und dann könnten wir Nein sagen. So ist das in einer Koalition.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt erhält der Kollege Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion, das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7328950
Wahlperiode 19
Sitzung 83
Tagesordnungspunkt Information über Schwangerschaftsabbruch
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