21.03.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 89 / Tagesordnungspunkt 17

Tabea RößnerDIE GRÜNEN - Schutz von Geschäftsgeheimnissen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja schon ein kleines Wunder: Die Regierungsfraktionen haben sich besonnen und den Gesetzentwurf entscheidend überarbeitet – das habe ich in zehn Jahren Bundestag selten erlebt. Insofern danke auch dafür!

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Sie sich erst bewegt haben, nachdem Ihnen Journalistenverbände und Medienhäuser ordentlich aufs Dach gestiegen sind, Sie die stichhaltigen Argumente der Sachverständigen in der Anhörung nicht mehr von der Hand weisen konnten und unser Änderungsantrag offensichtliche Lösungen aufgezeigt hat.

Die Änderungen am Gesetzentwurf stellen nun jedenfalls sicher, dass zum einen die zugrundeliegende EU-Richtlinie korrekt umgesetzt wird und zum anderen Verschlechterungen für Medienschaffende, Whistleblower wie auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgewendet werden. Journalistinnen und Journalisten können aufgrund der Änderungen in § 5 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, in dem jetzt eine Ausnahmeregelung statt eines Rechtfertigungsgrundes verankert ist, nun grundsätzlich nicht mehr juristisch verfolgt werden, wenn sie Geschäftsgeheimnisse erlangen, nutzen oder offenlegen. Ein Verfahren wie gegen den Correctiv-Chefredakteur Oliver Schröm, der ja den Milliardenbetrug rund um Cum/Ex aufdeckte, kann zukünftig also hoffentlich nicht mehr eingeleitet werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber stellen Sie sich vor, Sie müssten bei jedem Geschäftsgeheimnis, von dem Sie erfahren, befürchten, dass gegen Sie ein Strafverfahren eröffnet wird! Würden Sie das Risiko eingehen? Würden Journalisten dann noch investigativ recherchieren? Wohl kaum, und das wäre tatsächlich eine Einschränkung der Pressefreiheit. Zum Glück ist dieses abgewehrt worden, und das entspricht ja auch nur dem gesunden Menschenverstand: In einem Rechtsstaat müssen Übeltäter verfolgt werden, die ein Unrecht begehen, und nicht die Whistleblower oder Journalisten oder Arbeitnehmer, die das Unrecht aufdecken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dass die AfD damit ein Problem hat, ist schon bezeichnend für sich.

Obwohl die Änderungen für mich ein kleiner Triumph der Demokratie und auch der engagierten Zivilgesellschaft sind, fürchte ich, dass es dennoch keinen Anlass für allgemeinen Optimismus gibt. Zum einen hat die Bundesregierung die Pressefreiheit nur vor einer Gefahr gerettet, die sie selbst heraufbeschworen hat, und zum anderen nutzt die Bundesregierung ja immer wieder Gelegenheiten, die Presse- und Meinungsfreiheit zu beschneiden. Ich denke da zum Beispiel an den Landesverratsskandal rund um das Blog Netzpolitik.org vor einiger Zeit oder die aktuelle Debatte jetzt um Uploadfilter bei der EU-Urheberrechtsreform.

Obwohl wir dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung unter dem Strich zustimmen werden, hätten Sie aus unserer Sicht deutlich weiter gehen können. Die Pflicht haben Sie geliefert, die Kür fehlt noch.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Denn einige Aspekte aus der EU-Richtlinie werden auch jetzt nicht umgesetzt: Es fehlen weiterhin Sanktionsmöglichkeiten, falls ein Unternehmen eine offensichtlich unbegründete Klage wegen der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses anstrebt. Auch für den Geheimnisschutz im Zivilprozess sind noch keine ausreichenden Regelungen vorgelegt worden. Es fehlt zudem eine Ausnahme für die Forschung in der IT-Sicherheit; denn wer hier forscht, darf künftig nicht mehr alle im Internet verfügbaren Informationen nutzen. Wir hatten zu diesen Punkten konkrete Vorschläge gemacht. Aber so weit hat die Vernunft bei Ihnen dann doch nicht gereicht – schade drum!

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Am schmerzhaftesten: Es fehlen weiterhin umfassende Regelungen zum Hinweisgeberschutz, also zum Schutz der Whistleblower. Am besten wäre es, Sie würden endlich ein richtiges Whistleblower-Schutzgesetz auf den Weg bringen. Aber daran haben Sie offenbar kein Interesse.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Blödsinn!)

Frau Kollegin, kommen Sie zum Schluss bitte.

Ich komme zum Schluss. – Bei der abschließenden Beratung über die Whistleblowerschutz-Richtlinie in Brüssel hat sich die Bundesregierung nicht einmal beteiligt. Da schaue ich düster in die Zukunft, wenn es um die nationale Umsetzung geht. Zum vorliegenden Gesetzentwurf würde ich sagen: Gerade noch mal gut gegangen. – Aber wir bleiben wachsam!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rößner. – Ich bin sicher, es ist allen bewusst, dass ich die Sitzungsleitung übernommen habe und auf die Geschäftsordnung achten werde.

Der Kollege Ingmar Jung, CDU/CSU-Fraktion, hat seine Rede zu Protokoll gegeben, ebenso der Kollege Uwe Kamann, fraktionslos, und der Kollege Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU-Fraktion – vorbildlich, finde ich.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Als letzte Rednerin zu diesem Tagesordnungspunkt wird jetzt zu uns sprechen die Kollegin Dr. Nina Scheer, SPD-Fraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7337607
Wahlperiode 19
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Schutz von Geschäftsgeheimnissen
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