11.04.2019 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 95 / Tagesordnungspunkt 18

Saskia EskenSPD - Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger

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Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist ein wichtiges Anliegen, das in Deutschland leider viel, viel zu lange verschlafen wurde.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

– Es ist so; da kann man auch mal klatschen.

Eine elementare Bedingung für die Onlinenutzung von Verwaltungsdienstleistungen ist natürlich, dass die Nutzer sich online authentifizieren bzw. ausweisen können. Schon vor Jahren wurde aus diesem Grund der neue Personalausweis mit der eID-Funktion entwickelt. Er war zur Zeit seiner Entwicklung ziemlich modern. Heute wirkt die Idee des dazu notwendigen Lesegerätes aber schon wieder seltsam aus der Zeit gefallen.

Nur wenige Bürgerinnen und Bürger nutzen diese eID-Funktion in der Praxis. Laut dem E-Government-Monitor der Initiative D21 haben nur 22 Prozent der Nutzer bei ihrem Personalausweis die eID freigeschaltet, und nur 6 Prozent der Befragten besitzen auch so ein Lesegerät und könnten damit zumindest theoretisch die eID zur Authentifizierung nutzen. So bleibt auch der Anteil derer, die die digitalen Services der Verwaltung nutzen, auf sehr niedrigem Niveau.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen sind die Angebote viel zu wenig bekannt; denn es wird leider keine Werbung dafür gemacht. – Kollegen, wenn Sie sich unterhalten wollen, dann gerne draußen. Hallo?

(Tino Chrupalla [AfD]: Das ist Ihr Koalitionspartner!)

Wenn der Präsident das nicht – –

Frau Kollegin, ich sehe das auch so. Aber nicht alles, was Sie stört, ist eine Störung.

Alles gut. Ist alles eine Frage der Lautstärke.

Es wäre trotzdem schön, wenn man der Rednerin mehr Aufmerksamkeit schenkt, auch zu so später Stunde.

Wenn man schon da ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Also, zum einen fehlt es an Werbung, und es fehlt an Informationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deswegen sind unsere Angebote, die wenigen Angebote, die wir bereits digital anbieten, viel zu wenig bekannt. Zum anderen sind die Angebote zu wenig am Nutzer und an seinem Nutzen orientiert. Es fehlt nicht nur an schicken Front-Ends, sondern oft kann man sein Anliegen gar nicht durchgängig online erledigen und muss dann doch noch persönlich erscheinen. Der digitale Weg müsste schon bequemer, schneller oder wenigstens kostengünstiger sein; sonst kann ich ja gleich aufs Amt gehen.

Bund und Länder haben sich mit dem Onlinezugangsgesetz ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2022 sollen alle relevanten Leistungen der öffentlichen Verwaltung digital angeboten werden. In Digitallaboren wird jetzt mit Nutzerinnen und Nutzern gemeinsam entwickelt, wie so eine Anwendung eigentlich aussehen muss, damit sie auch genutzt wird; denn dazu soll sie ja da sein.

Um auch bei der Authentifizierung vorwärtszukommen, hat die Koalition in der vergangenen Legislatur dafür gesorgt, dass der Personalausweis jetzt automatisch mit der eID ausgeliefert wird, wenn der Bürger oder die Bürgerin eben nicht ausdrücklich widerspricht; das war früher andersrum.

Für die aktuelle Legislatur haben wir uns vorgenommen, den elektronischen Personalausweis jetzt zu einem universellen, zu einem sicheren, mobil und vor allem ohne zusätzliche Hardware einsetzbaren Identifizierungsmedium zu machen, also zu einem smarten Perso – entsprechende Projekte sind im Gang –, sodass wir den Antrag der FDP-Fraktion als Bestätigung dieser Vorgehensweise zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Auch uns kommt es natürlich darauf an, mit den Services unserer Verwaltung der Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger entgegenzukommen, die den Personalausweis mit ihrem Smartphone benutzen wollen und nicht mit altertümlichen Lesegeräten. Viele Smartphones bieten mit der sogenannten NFC-Schnittstelle schon eine Erkennung des Ausweises an. Doch während bei Android-Smartphones diese Schnittstelle serienmäßig freigegeben ist, weigert sich Apple bisher, diese Schnittstelle zu öffnen. Das kann ich nicht nachvollziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich frage mich, ob wir Zwangsmaßnahmen auf den Weg bringen müssen, bevor sich das Unternehmen an der Stelle bewegt.

Der Antrag der FDP-Fraktion zum Smart Perso enthält in der Analyse viel Wahrheit, beschwört aber leider ein Stück weit auch die Vergangenheit und blendet die aktuelle Entwicklung aus.

(Michael Theurer [FDP]: Das ist Unsinn!)

Die in früheren Legislaturen verschlafene Modernisierung der Verwaltung ist mit dem OZG nicht nur auf einem ambitionierten, sondern auch auf einem guten Weg.

Auch zur mobilen Authentifizierung und zu einem multifunktionalen Bürgerkonto hat die Bundesregierung schon mit der Arbeit begonnen und eigene Projekte gestartet. Allerdings ist die eID in ihrer bisherigen Form an den Besitz eines Personalausweises gebunden. Es gibt die eID nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Damit sind EU-Bürger – und davon leben nicht wenige in Deutschland – von der Nutzung ausgeschlossen. Natürlich wollen wir die staatlichen Leistungen, die wir jetzt modernisieren und digitalisieren, möglichst vielen Menschen in Deutschland zugänglich machen. Wir wollen deshalb eine eID-Karte für Bürger schaffen, die kein Ausweisdokument, aber ein Authentifizierungsmittel ist.

(Beifall bei der SPD)

Übrigens können auch deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, E-Government-Leistungen nicht nutzen, weil eine Auslandsadresse nach gegenwärtiger Rechtslage nicht in den Personalausweis aufgenommen werden kann.

Der vorliegende Gesetzentwurf will diese Hindernisse nun beseitigen; das ist im Sinne der Gleichbehandlung natürlich rundum zu begrüßen.

Als ich meinen neuen Personalausweis vor einigen Jahren bei der Gemeinde abgeholt habe – mit freigeschalteter eID selbstverständlich –, hat mich die Mitarbeiterin der Verwaltung gleich gewarnt, das sei aber gefährlich. Ich würde mir natürlich wünschen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der öffentlichen Verwaltung von den Leistungen des Staates einigermaßen überzeugt sind und deshalb auch dafür werben.

Aber unabhängig davon muss man natürlich sagen: Das Vertrauen in die Sicherheit unserer E-Government-Anwendungen spielt schon eine sehr, sehr wichtige Rolle in der Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger sie auch annehmen. Dazu gehören Datenschutz und Sicherheit, und dazu gehört natürlich auch die Sicherheit der Authentifizierung. Gerade als Mittel zur Onlineauthentifizierung müssen wir den Personalausweis gegen Missbrauch und gegen Datenklau sichern. Von europäischer Seite ist dazu die Speicherung von Fingerabdrücken auf den Ausweisdokumenten angedacht, und weil es ganz, ganz sicher sein soll, will man die Bürger zur Speicherung ihrer Fingerabdrücke verpflichten. Das ist zum einen in meinen Augen –

Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

– verfassungsrechtlich hochproblematisch.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Allerdings!)

Die Pflicht, Fingerabdrücke zu speichern, würde einen schwerwiegenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Zum anderen aber ist es ein Irrglaube –

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

– ja –, dass die Fingerabdrücke tatsächlich zur Sicherheit beitragen. Fingerabdrücke nämlich – –

Ich habe Ihnen gerade das Wort entzogen, Frau Kollegin.

(Saskia Esken [SPD]: Das ist nicht schön!)

– Sie haben die Redezeit überschritten, und zwar deutlich.

Als nächster Redner spricht zu uns der Kollege Christian Wirth, AfD-Fraktion.

(Beifall bei der AfD)

Herr Kollege Wirth, bevor Sie anfangen, möchte ich Sie darauf hinweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir zu so später Stunde noch Besuch auf der Tribüne haben: Kollegen aus Liechtenstein, die mit uns heute die 300-jährige Staatlichkeit des Fürstentums begangen haben.

(Beifall)

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Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7343659
Wahlperiode 19
Sitzung 95
Tagesordnungspunkt Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger
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