Manuel HöferlinFDP - Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir Freie Demokraten sind selbstverständlich für ein höchstmögliches Maß an Sicherheit im Luftverkehr. Wir finden es auch richtig – wie es in dem Vorschlag beschrieben wird und allgemein im Bereich der Luftsicherheit gilt –, dass Unternehmen einschließlich Luftfahrtunternehmen, Betreiber von Flughäfen, Dienstleister an Flughäfen, Verkehrspiloten und Berufspiloten luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen unterzogen werden. Aber mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ohne Differenzierung zwischen der Reinigungskraft und dem Verkehrspiloten in jedem Ort, im Flughafen oder auf einem kleinen Segelfluggelände – denn der Motorsegler ist auch davon betroffen; das gilt auch für den Segelflieger, der eine Motorsegelflugberechtigung hat –, wird alles über einen Kamm geschert. Selbstverständlich macht das einen Riesenunterschied. Sie machen aber weiterhin dabei keinen Unterschied, und das ist nicht in Ordnung.
(Beifall bei der FDP)
Ich kann es eigentlich auch nicht fassen, dass immer noch von einer Gefahr gesprochen wird, die von diesen Luftfahrzeugen ausgeht. Das sind 60 Liter übrigens bleifreier Sprit, die sozusagen als Waffe dargestellt werden. Brüssel betreibt genau wegen dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: weil wir eine auf europäischer Ebene harmonisierte Luftfahrerlizenz haben, aber Deutschland das einzige Land in Europa ist, in dem es diese Zulassungshürde gibt. Ich habe nicht den Eindruck, dass das im Sinne der europäischen EASA-Verordnung für die Luftfahrt gedacht ist.
(Beifall bei der FDP)
Sie gehen noch viel weiter: Sie wollen neue Register abfragen. Das mag alles Sinn haben, aber nicht für die Luftsportler und die Privatpiloten. Ist es wirklich sinnvoll, zum Beispiel das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abzufragen, wobei auch Strafverfahren, die zum Beispiel eingestellt wurden, abgefragt werden können? Das führt dann in Zukunft dazu, dass ein Strafverfahren – nehmen wir an, wegen eines Verstoßes gegen das NetzDG und Verleumdung –, das fallen gelassen wurde, möglicherweise später die Zuverlässigkeit eines Motorseglers infrage stellt. Ich finde, das ist wirklich unverhältnismäßig und auch nicht sinnvoll.
Herr Staatssekretär Mayer, ich finde es eigentlich unfassbar, wie Sie Ihre Rede begonnen haben. Sie fangen an mit einem Vergleich und ziehen eine Parallele zum Abschuss eines kommerziellen Luftfahrzeugs durch Militär eines anderen Staates, um dann auf die Überprüfung von Privatpiloten einzugehen. Das hat wirklich nichts miteinander zu tun. Sie bauen da Panik auf. Es geht nämlich überhaupt nicht um diese Sache.
Wir haben deshalb die Abschaffung verlangt, weil die Überprüfung einfach keinen Sinn macht. Wer in Deutschland einen Privatpilotenschein macht, muss die Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen. Wenn er das nicht möchte, macht er in Frankreich, Österreich, der Schweiz, Italien oder wo auch immer einen europäischen Luftfahrerschein, und zwar ohne Durchlaufen eines solchen Verfahrens. Jeder Pilot eines anderen Landes, der keine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen hat, darf alle Sicherheitsbereiche betreten. Und Sie suggerieren hier, dass die Zuverlässigkeitsüberprüfung der Privatpiloten, die zumeist auf Segelfluggeländen und kleinen Sportflughäfen tätig sind, also auf Flugplätzen, auf denen es überhaupt keine Sicherheitsbereiche gibt und die abgesperrt sind, die Sicherheit herstellt. Das ist wirklich absurd.
(Beifall bei der FDP – Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Abstrus ist das, absurd!)
Deswegen ist das einfach ein untaugliches Mittel, das Sie seit Jahren hochhalten.
(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: So unnütz!)
Letztes Wort dazu: Wir sind nicht die Einzigen. Der Bundesrat hat auch schon die Abschaffung gefordert. Die SPD, die CSU und die CDU waren der Meinung: Wir brauchen das nicht. – Bitte nehmen Sie doch mal hier im Deutschen Bundestag Vernunft an und schaffen die ZÜP für die Privatpiloten und die Luftsportler ab.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Für die Fraktion Die Linke hat nun Dr. André Hahn das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7413917 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 139 |
Tagesordnungspunkt | Luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung |