16.01.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 140 / Tagesordnungspunkt 12

Jens ZimmermannSPD - Meinungsfreiheit im Netz

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gewalttaten, Hetzkampagnen, Hasskommentare bedrohen unser Zusammenleben. Sie machen mich und viele betroffen, und sie verlangen unser Handeln. Wir alle kennen die Weisheit „Auf Worte folgen Taten“. Wenn ich mir anschaue, was gestern unserem Kollegen Karamba Diaby passiert ist, dann wird klar: Das ist Ausfluss dieser alten Weisheit. Sie hat sich wieder einmal bewahrheitet. Ich will betonen: Wir stehen fest an der Seite unseres Kollegen.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als SPD-Fraktion verurteilen wir jede Art der Gewalt. Wir brauchen einen starken Staat, wir brauchen klare Regeln, und wir brauchen auch eine konsequente Strafverfolgung. Nur so können wir friedlich zusammenleben.

Frau Künast, ich stimme vielem zu, was Sie gesagt haben, aber im Kampf gegen rechts würde ich mir wünschen, dass in Hessen zum Beispiel die NSU-Akten zugänglich gemacht werden und nicht mit Geheimhaltung belegt und 30 Jahre unter Verschluss gehalten werden. Das würde sehr viel helfen.

(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Jeder, der in Verantwortung steht, kann etwas dazu beitragen. Das ist mir wichtig an dieser Stelle.

Die FDP hat für den vorliegenden Antrag die Überschrift „Meinungsfreiheit verteidigen – Recht im Netz durchsetzen“ gewählt. Dem können wir zustimmen. Doch wenn man sich den Antrag anschaut, stellt man fest: Es sind viele Widersprüche drin. Auf der einen Seite soll im Netz Recht durchgesetzt werden, auf der anderen Seite soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz abgeschafft werden. Sie wollen das dann zwar irgendwo im Telemediengesetz verankern, aber warum das besser sein soll, das lässt der Antrag offen.

(Manuel Höferlin [FDP]: Wir wollen den Zustellungsbevollmächtigten!)

Dann sollen es wieder die privaten Unternehmen mit ihren Hausregeln richten, aber eine richtig harte Verpflichtung der Unternehmen, zu handeln, ist im vorliegenden Antrag nicht enthalten.

(Manuel Höferlin [FDP]: Doch!)

Das ist unserer Meinung nach inkonsequent.

Das, was die Bundesjustizministerin zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorgelegt hat, ist der richtige Weg. Wir greifen die Erfahrungen, die in den letzten Jahren mit dem Gesetz gemacht wurden, auf. Die Meldewege müssen einfacher auffindbar sein. Der Widerspruch gegen eine unberechtigte Löschung muss erleichtert werden. Wir sind, was diese Intention Ihres Antrags betrifft, ganz bei Ihnen. Aber wir brauchen auch bessere Auskunftsansprüche für Opfer von Beleidigungen und Drohungen. Das Thema des Zustellungsbevollmächtigten, den Sie auch wollen, muss noch besser geregelt werden, sodass es an allen Stellen klar ist. Ich glaube, der Weg, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterzuentwickeln, folgt eigentlich ganz genau der Intention – zumindest der Überschrift – Ihres Antrags.

Lassen Sie mich zusammenfassen, meine Damen und Herren: Als SPD-Fraktion schützen wir die Meinungsfreiheit und arbeiten für ein freies und solidarisches Zusammenleben. Doch dafür braucht es konkrete Regeln. Deswegen ist es der richtige Weg, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz weiterzuentwickeln.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Dr. Zimmermann. – Mit diesen Worten schließe ich die Aussprache.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7414075
Wahlperiode 19
Sitzung 140
Tagesordnungspunkt Meinungsfreiheit im Netz
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