06:09
06.05.2020
Carsten Müller (CDU/CSU)
Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Wir beraten heute in erster Lesung das sogenannte NetzDG III, also die dritte Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.
Wir haben das Netzwerkdurchsetzungsgesetz heute bereits in einer Anhörung behandelt, bei der es um das NetzDG II ging, um das Gesetz gegen Hasskriminalität.
Die Wirkung des NetzDG ist unbestritten.
Wir wollen, dass das NetzDG besser und wirksamer wird, und wollen es deswegen nachschärfen.
Wir haben heute, wie gesagt, das Gesetz gegen Hasskriminalität beraten, die zweite NetzDG-Novelle.
Wir beraten jetzt die dritte NetzDG-Novelle.
Außerdem machen wir Meldewege nach dem NetzDG wesentlich transparenter.
Das heißt, das NetzDG wird benutzerfreundlicher, Vorgänge werden leichter auffindbar und einfacher bedienbar.
Im Ergebnis führt das dazu, dass die freie Meinungsäußerung durch das NetzDG III gestärkt wird.
Wir stellen mit dem NetzDG III sicher, dass wir Forschungseinrichtungen den Zugang zu ausdrücklich anonymisierten Daten gewähren.
Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt; denn die Glaubwürdigkeit des NetzDG steigt in dem Maße, in dem Verfolgbarkeit von Verfehlungen, von Hass und Hetze gestärkt wird, und da sehen wir noch etwas Luft nach oben.
Wir werden am Ende des Tages ein noch besseres NetzDG haben.
Deswegen ist das NetzDG wirksam und gut.
Meine Damen und Herren, in einem Satz zusammengefasst gilt Folgendes: Das NetzDG ist Garant für Meinungsfreiheit in diesem Land.
14