Vorschläge

Personen


06:09
06.05.2020
Carsten Müller (CDU/CSU)

Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
14
03:40
12.12.2019
Niema Movassat (DIE LINKE)

Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Wir als Linke wollen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, teilweise aufheben. Aber seit vielen Monaten verhindern CDU/CSU und SPD, dass wir über Gesetzentwürfe zum NetzDG im Rechtsausschuss abstimmen. Die Begründung ist, dass Sie erst abwarten wollen, bis die Bundesregierung einen eigenen Entwurf zur Überarbeitung des NetzDG vorlegt. Denn die Bundesregierung will das NetzDG erweitern. Weil es nicht einmal im Ansatz inhaltliche Gemeinsamkeit gibt, spricht sachlich nichts dagegen, den Gesetzentwurf der Linken und alle anderen Gesetzentwürfe zum NetzDG endlich im Rechtsausschuss zu behandeln und darüber abzustimmen. Ihre Begründung für die ständige Verschiebung der Behandlung der Gesetzentwürfe der Opposition zum NetzDG ist schlicht absurd. Sie darf jedoch nicht, wie durch das NetzDG geschehen, zu einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung führen, indem die Verantwortlichkeit für das Erkennen und Entfernen von strafbaren Inhalten an private Konzerne wie Facebook delegiert wird. Unser Gesetzentwurf streicht die schädlichen Teile des NetzDG und erhält seine sinnvollen Bestandteile wie die Benennung eines Ansprechpartners mit einer zustellfähigen Anschrift sowie die Regeln zum Berichts- und Beschwerdeprozess. Wir wollen nur die Teile des NetzDG streichen, bei denen die Gefahr besteht, dass es zu einem Overblocking kommt. Ich will kurz noch etwas zu der geplanten Verschärfung des NetzDG durch die Bundesregierung sagen. Das klingt zwar erst einmal nicht schlecht; es ist immer besser, Straftaten werden verfolgt, als dass Hass-Postings, wie es beim NetzDG bisher der Fall ist, einfach gelöscht werden. Lassen Sie uns endlich über alle vorliegenden Gesetzentwürfe zum NetzDG abstimmen!
12
05:49
28.01.2021
Carsten Müller (CDU/CSU)

Aktuelle Stunde: Big Tech und die Meinungsfreiheit im Internet
Bereits 2017 haben wir deswegen in diesem Haus mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz darauf reagiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war seinerzeit durchaus umstritten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat sich bewährt. Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in den wesentlichen Punkten – das finde ich besonders gut und interessant – auch in die Überlegungen zum Digital Services Act eingeflossen, und zentrale Bausteine sind dort integriert worden. Meine Damen und Herren, insofern haben wir hier in diesem Haus – jedenfalls diejenigen, die konstruktiv am Netzwerkdurchsetzungsgesetz gearbeitet haben – dazu beigetragen, dass wir in einer durchaus nicht unkomplizierten Gemengelage ein – so förmlich – Grundgesetz für Onlinedienste entwickelt haben. Ich bin froh, dass wir mit dem NetzDG 2.0 – so will ich es mal nennen – in der aktuellen Beratung in wenigen Wochen hier weitere neue Maßstäbe setzen werden. Wir ordnen das im NetzDG 2.0 ganz neu und deutlich und sehen uns damit auf dem richtigen Weg. Wir als Union haben eine Reihe von Forderungen aus den sehr sachlichen Diskussionen aufgenommen und finden es gut, dass es uns gelingen wird, beispielsweise neuartige Transparenzregelungen in der Novelle zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu etablieren. Wenn ich den Redebeitrag der Kollegin Rößner von den Grünen noch mal Revue passieren lasse, dann kann ich für mich eigentlich recht fröhlich feststellen, dass die Grünen dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz 2.0 werden zustimmen können,
9