13.02.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 8

Axel MüllerCDU/CSU - Islamismus in Deutschland

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Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem der Kollege Hess hier eine flammende Wahlkampfrede gehalten hat, ist es an der Zeit, glaube ich, den Antrag wieder auf sein Normalmaß zu reduzieren. Er ist nämlich weniger spektakulär, als Sie ihn hier vorgestellt haben.

Er besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil nennt er vier Punkte, die der Deutsche Bundestag feststellen möge: ad 1 die zunehmende Gefährdungslage für die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch islamistische Organisationen, ad 2 deren Verschleierungstaktik, wenn es um Verbindungen zur Muslimbrüderschaft geht, ad 3 die Feststellung, dass unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe eine Weiterbildung und Radikalisierung sowie Anwerbung zugunsten des islamistischen Terrors betrieben werde, und schließlich ad 4, dass Islamismus die geistige Grundlage für den islamistischen Terror liefere. Im zweiten Teil des Antrags folgern Sie daraus dann, dass die Bundesregierung diese Entwicklungen verstärkt beobachten möge, Verbote prüfen solle und eine bilaterale Zusammenarbeit mit Israel zur Bekämpfung des islamistischen Terrors anstreben möge.

In der Begründung stützen Sie sich dann im Wesentlichen auf die Erkenntnisse, die wir alle schon haben, auf die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden, und ihnen ist auch gar nicht zu widersprechen; die Kollegin Mihalic hat das gerade noch einmal deutlich gemacht. Das wirft aber schon die Frage auf, welchen Mehrgewinn bzw. welche Erkenntnis wir aus Ihrem Antrag eigentlich gewinnen können. Die Antwort ist: keine, keine relevante jedenfalls.

(Martin Hess [AfD]: Sie tun zu wenig! Es muss mehr getan werden, Herr Kollege!)

Soll denn der Mehrgewinn etwa sein, dass Sie, wie Sie es gerade wieder tun, versuchen, hier Stimmungsmache zu bringen? Soll das der Mehrgewinn sein? Es dürfte dem Hause doch allgemein bekannt und auch weitestgehend, so hoffe ich doch, Konsens sein, dass islamistische Ideologien, die religiöse Normen über die der weltlichen stellen, mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht in Einklang zu bringen sind. Wesentliches Merkmal der Demokratie ist die Religionsfreiheit. Das gilt allerdings auch für den Islam, Herr Kollege Hess. Die Geschlechtergleichheit lehnt islamistische Ideologie ebenfalls ab. Islamismus ist ein Synonym für die Unfreiheit, den natürlichen Gegner der rechtsstaatlichen und freiheitlichen Demokratie.

Die rechtsstaatlich garantierte demokratische Freiheit macht es für die Demokratie aber zuweilen auch schwer, sich ihrer Feinde zu erwehren, da diese die Spielräume, die ihnen die freiheitliche Demokratie gewährt, über die Gebühr ausnutzen, um sie zu bekämpfen. Ich glaube, diesen Gedanken können die Mitglieder der AfD-Fraktion sehr gut nachvollziehen. Der thüringische Landesverband hat das ja auch eindrucksvoll bewiesen.

Doch unsere Demokratie ist nicht schutzlos, im Gegensatz zu dem, was Sie hier ausführen. Sie ist wehrhaft und verfügt über eindrucksvolle Mechanismen und rechtsstaatliche Einrichtungen, die bislang allen Angriffen standgehalten haben. Seit den islamistischen Terroranschlägen vom 11. September 2001, also seit fast 20 Jahren, haben wir in Deutschland die Sicherheitsbehörden in Bund und Land gestärkt und ihnen zahlreiche Befugnisse gegeben, die oftmals auch zu Diskussionen geführt haben. Polizei, Verfassungsschutz, Nachrichtendienste, Justiz, sie alle sorgen dafür, dass wir in einem der sichersten Länder dieser Erde leben, auch wenn ein islamistisch motivierter Terroranschlag wie der vom Breitscheidplatz bedauerlicherweise nicht verhindert werden konnte, weil es eine hundertprozentige Sicherheit einfach nicht gibt.

Das funktioniert aber nicht allein mit den Mitteln der Repression, wie Sie von der AfD das hier wieder einmal deutlich zu machen versucht haben, sondern es braucht auch Präventivangebote. Wir haben auch die Repression gestärkt. Ich darf nur einmal daran erinnern, wie wir uns im Dezember des Jahres 2019 zu dem Antrag auf Verbot der Hisbollah gestellt haben. Es braucht aber auch Präventionsarbeit auf allen Ebenen, in Bund, Ländern wie Gemeinden, wie zum Beispiel das Nationale Präventionsprogramm des Bundesministeriums des Innern gegen den islamistischen Terrorismus.

Sie allerdings wollen einmal mehr suggerieren, dass wir in der Terrorabwehr erhebliche Defizite hätten, dass wir auf einem islamistischen Pulverfass sitzen würden, dessen Lunte bereits brenne, und wollen dadurch ein Klima der Angst in der Bevölkerung erzeugen, das wiederum den Nährboden für die von Ihnen geschürte Intoleranz bereiten soll. Und das machen wir hier nicht mit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehe ich überhaupt keine Anhaltspunkte für die Art der Zusammenarbeit mit Israel, die Sie auch noch verlangen. Ehrlich gesagt, ist das wieder einmal ein Stück aus der Geschichte: Die AfD oder die misslungene Darstellung als Freund und Unterstützer Israels. – Das hat doch mit der Realität, wie die Abwehrreaktionen der jüdischen Gemeinde und des jüdischen Staates Israel gegenüber Ihren Anbiederungsversuchen zeigen, wirklich nichts mehr gemein. Der Vorschlag eines Austauschprogramms zwischen israelischen und deutschen Polizisten kommt, glaube ich, aus der Welt von Absurdistan. Man möge sich einmal vorstellen, deutsche Polizisten würden in Israel Dienst tun.

(Dr. Bernd Baumann [AfD]: Das ist überhaupt nicht im Antrag!)

Das ist doch das Ergebnis einer völligen Geschichtsvergessenheit.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Bernd Baumann, AfD.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7427506
Wahlperiode 19
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Islamismus in Deutschland
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