Martin NeumannFDP - Reduzierung von Bauvorschriften
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, der uns hier zur Beratung vorliegt, geht leider in die völlig falsche Richtung, weil er ein völlig falsches Ziel avisiert. Fakt ist aber, dass wir natürlich sehr genau analysieren müssen, was die Baukostensteigerung letztendlich verursacht hat. Politische Entscheidungen und Vorgaben haben das Bauen in den vergangenen Jahren verteuert. Aber wir müssen genau hinschauen, an welcher Stelle hier angesetzt werden muss.
Der richtige Ansatz ist – das haben wir auch am Mittwoch in der Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz gehört –, vorhandene Vorschriften und Regelungen umfassend zu evaluieren, zusammenzufassen und möglicherweise zu vereinfachen, um Kostentreiber zu erkennen, um Baukostensteigerungen zu verhindern. Wie gesagt, das GEG soll genau in diese Richtung gehen. Ich glaube, wir müssen das eine oder andere da noch hineinschreiben.
Eine Studie des Instituts für TGA in Dresden hat festgestellt, dass nur 6 Prozent punkte von insgesamt 36 Prozent Baukostensteigerung tatsächlich durch die EnEV bedingt sind. Das Forschungsinstitut für Wärmeschutz in München spricht von circa 12,5 Prozent energiebedingten Anteilen an den Gesamtkostensteigerungen. Das heißt, wenn man das Ganze auf ein Mehrfamilienhaus anwendet, dann sieht man, dass nur 3 Prozent der Gestehungskosten bzw. Mehrkosten der EnEV zuzuordnen sind.
Das heißt, wir haben in den Kostengruppen 300 – da geht es um das Bauwerk, also die Baukonstruktionen – und 400 – Gebäudetechnik – Mehrkosten von ungefähr 6 bis 7 Prozent . In den Kostengruppen 100 bis 700, also von Beginn des Bauens bis zur Fertigstellung, sind die Baukostensteigerungen deutlich geringer.
Was heißt das? Offensichtlich – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – lassen sich durch die Wahl geeigneter baulicher und anlagentechnischer Konzepte und Nutzung der verfügbaren Fördermittel spürbar geringere Mehrkosten realisieren. Was heißt das für uns insgesamt? Wir gehen davon aus, dass die Aussetzung der EnEV – da gibt es in der politischen Diskussion ja verschiedene Ansätze – dazu führen würde, Neubauten in Zukunft zu Sanierungsfällen zu machen; denn wir müssten dann wieder ganz von vorne anfangen. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in ein Gebäudeenergiegesetz hat zehn Jahre gedauert. Das heißt, wir würden das nicht in Einklang bringen mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie und verstoßen quasi gegen eine EU-Vorschrift. Und – das ist viel wichtiger – wir würden für Planungsbüros und Baufirmen quasi ein Durcheinander organisieren und keine Planungs- und Investitionssicherheit schaffen.
Liebe Antragsteller, es handelt sich also nicht um ein Erkenntnis-, sondern – das ist gravierender – um ein Umsetzungsproblem. Das Management muss viel besser werden: auf Bundes-, aber auch auf Landesebene; dort sind die Landesbauordnungen verantwortlich. Wenn wir über Baukostensteigerung reden, also wenn wir darüber reden, dass das Bauen zu teuer ist, sollten wir das zum Anlass nehmen, darauf zu achten: Was wäre zu reformieren? Wo sind die tatsächlichen Baukostensteigerungen? Wir könnten in diesem Zusammenhang Landesbauordnungen auch deutlich entschlacken. Ich glaube, da ist Spielraum vorhanden. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Dieser Antrag ist in der vorliegenden Form verzichtbar; denn die Probleme, die Sie hier ansprechen wollten, liegen eindeutig woanders.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Bernhard Daldrup, SPD.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7432482 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 150 |
Tagesordnungspunkt | Reduzierung von Bauvorschriften |