12.03.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 152 / Zusatzpunkt 2

Christian Lange - Rechtsterrorismus und Hasskriminalität

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Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einer Woche haben wir an gleicher Stelle über die Folgen der rassistischen Morde von Hanau debattiert. Den Menschen, die sich vor Rassismus und Rechtsextremismus fürchten, haben wir damals eines versprochen: Wir nehmen den Kampf gegen diese Bedrohung auf! Meine Damen und Herren, heute zeigen wir, dass wir es ernst meinen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Gemeinsam wollen wir das Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität auf den Weg bringen. Wenn ich „wir“ sage, dann meine ich nicht nur die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen, die den Entwurf gemeinsam vorlegen; ich baue auch auf ein großes „wir“, auf ein „wir“ aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir können den Kampf gegen Hass und Hetze nur gewinnen, wenn wir an einem Strang ziehen.

Weil das so ist, freue ich mich ganz besonders über den großen politischen und gesellschaftlichen Rückenwind, den wir bei unserem Vorhaben bekommen. Der Herr Bundespräsident, der Herr Bundestagspräsident, die großen Kommunalverbände, der Deutsche Richterbund wie auch der Deutsche Juristinnenbund, der Zentralrat der Juden oder die Diakonie und nicht zuletzt die vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die tagtäglich gegen Hass kämpfen, alle sind sich im Grundsatz einig: Der Hass ist ein Angriff auf unsere Meinungsfreiheit, unsere Demokratie. Er bildet den Nährboden für die furchtbaren rechtsextremistischen Gewalttaten. Dem müssen wir dringend Einhalt gebieten, und deswegen sind die Maßnahmen, die wir ergreifen, richtig.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Meine Damen und Herren, ich weiß, unser Gesetzentwurf ist keine Wunderwaffe. Wir werden den Rechtsextremismus nicht von heute auf morgen besiegen. Dafür ist die rechtsterroristische Bedrohung zu groß, und dafür ist der Rassismus zu weit in unsere Gesellschaft vorgedrungen. Aber wir geben unseren Sicherheitsbehörden ein wirksames Mittel an die Hand, um den Hass und die Gewalt wirksam einzudämmen. Zwei Punkte sind wesentlich:

Erstens. Wir sorgen dafür, dass Hasskriminalität konsequent strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht beginnt. Das muss der Rechtsstaat durchsetzen – auch im Internet.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Daher müssen die sozialen Medien, müssen die sozialen Netzwerke Postings mit besonders üblem Hass künftig nicht nur löschen, sondern auch dem BKA melden. Wir sprechen von Volksverhetzungen, von Mord- und Vergewaltigungsdrohungen. Außerdem können die Strafverfolgungsbehörden von Internetplattformen künftig die Herausgabe von Daten verlangen, die sie brauchen, um die Täter zu identifizieren. Es ist wie im echten Leben, meine Damen und Herren: Straftäter haben kein Recht auf Anonymität!

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Zweitens. Wir ermöglichen es den Gerichten, härter gegen Gewalthetze vorzugehen. Öffentliche Beleidigungen, gerade im Netz, sind besonders laut und aggressiv. Deshalb werden sie künftig schärfer bestraft.

Außerdem bieten wir jedem Einschüchterungsversuch die Stirn. Rechtsextremisten drohen allen, die ihnen nicht passen, mit körperlicher Gewalt oder damit, ihre Autos und Häuser zu demolieren. Nicht einmal vor Familien und Kindern machen sie halt. Und in ihrem Hass gegen Frauen drohen sie mit sexuellen Übergriffen. Diese widerwärtigen Drohungen stellen wir nun unter Strafe.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Schließlich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen den wachsenden Antisemitismus. Antisemitische Motive machen wir zu einem eigenständigen Strafschärfungsmerkmal.

Doch wir fokussieren uns nicht nur auf die Täter. Wir wollen auch die Opfer des Hasses besser schützen. Es kann nicht sein, dass Adressen von gesellschaftlich und politisch engagierten Menschen als Drohkulisse im Netz kursieren. Daher ändern wir das Melderecht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ganz besonders schützen werden wir die Menschen, die sich in vorderster Reihe für unser Gemeinwesen engagieren. Ich spreche von den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern. Wie brisant die Situation ist, zeigt eine ganz aktuelle Untersuchung: Zwei Drittel aller Bürgermeister wurden bereits beleidigt, beschimpft oder tätlich angegriffen. Das ist unfassbar! Unser Bundespräsident hat es auf den Punkt gebracht – ich zitiere ihn –:

Wir dürfen nicht zulassen, dass Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker in unserem Land zu Fußabtretern der Frustrierten werden.

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der LINKEN)

Darum reagieren wir: Wer Unwahrheiten oder Lügen über Kommunalpolitikerinnen und ‑politiker verbreitet, um diese herabzuwürdigen und verächtlich zu machen, muss künftig mit sehr viel schwereren Strafen rechnen. Die Städte und Gemeinden sind – auch da hat der Bundespräsident recht – „die Wurzel unserer Demokratie“.

Mit unserem Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität geht es uns genau darum: Wir werden unsere Demokratie mit allen Mitteln des wehrhaften Rechtsstaates verteidigen. Darum bitte ich Sie um Unterstützung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Jetzt erteile ich das Wort dem Kollegen Roman Reusch, AfD.

(Beifall bei der AfD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7433769
Wahlperiode 19
Sitzung 152
Tagesordnungspunkt Rechtsterrorismus und Hasskriminalität
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