Ulli NissenSPD - Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir eine weitere Reform des Wohngeldgesetzes. Schon zum 1. Januar dieses Jahres haben wir das Wohngeld reformiert und deutlich angehoben. Es ist uns dabei gelungen, die automatische Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre einzuführen. Das wurde schon lange von den Sozialverbänden gefordert. Die nächste automatische Anpassung erfolgt dann zum 1. Januar 2022. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf heben wir das Wohngeld noch einmal – außer der Reihe – zum 1. Januar 2021 an. Die Steigerung dient als Ausgleich für steigende Heizkosten durch einen erhöhten CO
Wir wollen bis 2050 die Klimaneutralität in Deutschland herstellen. Wer heute mit Landwirten spricht, erkennt: Das dritte Jahr in Folge herrscht fürchterlich trockenes Wetter.
(Stefan Keuter [AfD]: Wetter oder Klima?)
Das zeigt deutlich: Wir müssen handeln!
(Beifall bei der SPD)
Klimaneutralität 2050 wird durch das bereits verabschiedete Klimaschutzgesetz möglich. Die Menschen in diesem Land sollen sich künftig darauf verlassen können, dass die deutschen Klimaziele eingehalten werden. Damit wird die Klimapolitik insgesamt auf eine solide Grundlage gestellt und verbindlich gemacht. Bis zum Jahr 2030 werden Mittel in dreistelliger Milliardenhöhe für Klimaschutz und Energiewende bereitgestellt. Allein in den nächsten vier Jahren stehen insgesamt 54 Milliarden Euro zur Verfügung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Durch die angestoßenen Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen wird die Konjunktur gestützt und der Wirtschaftsstandort Deutschland auf die Zukunft vorbereitet. Die Mittel dafür kommen aus der CO
Mit diesem Gesetzentwurf kommt die Bundesregierung ihrem Versprechen nach. Das Wohngeldvolumen wird um 10 Prozent erhöht. Ziel der Erhöhung ist, mögliche soziale Härten zu vermeiden. Wir wollen Wohngeldhaushalte pauschal unterstützen und nicht auf Basis der tatsächlichen Heizkosten; denn die Menschen sollen ja auch zum Energiesparen angeregt werden.
Die CO
Von der Wohngelderhöhung profitieren im Jahr 2021 rund 665 000 Haushalte. Das ist ein weiterer Beitrag der Großen Koalition, bezahlbares Wohnen zu sichern und zu schaffen. Wir müssen bis 2030 die SDGs, die Nachhaltigkeitsziele, erreichen. Dazu gehört auch das Ziel, alle Menschen mit für sie bezahlbarem Wohnraum zu versorgen und für bezahlbare und saubere Energie zu sorgen.
Durch die Coronakrise kann es zu Einnahmeausfällen bei Mieterinnen und Mietern sowie selbstnutzenden Eigentümern kommen. Diversen Betroffenen stehen Sozialleistungen zu. Das ist keine Bittstellung, werte AfD.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Karsten Möring [CDU/CSU] und Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Neben der Grundsicherung kommt dem Wohngeld die sehr wichtige Aufgabe zu, tragbare Wohnkostenbelastungen zu sichern. Wie schon erwähnt, haben wir das Wohngeld in dieser Legislaturperiode deutlich verbessert. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, und jede berechtigte Person, die einen Antrag stellt, erhält die Leistung.
Damit die zeitige Auszahlung gewährleistet werden kann, müssen die Wohngeldbehörden in die Lage versetzt werden, die vielen Neuanträge und die Weiterbewilligungen schnell und in einem vereinfachten Verfahren zu bearbeiten. Die Schreiben mit diesen Verwaltungsvereinfachungen aufgrund des Coronavirus zur Durchführung des Wohngeldgesetzes sind per 6. April 2020 an die Länder gegangen. Die Leiterin einer großen Wohngeldstelle hat sich sehr über die Regelungen gefreut und mir mitgeteilt, dass diese sehr hilfreich sind; mein Kollege Möring ist ja schon darauf eingegangen.
Vor zwei Monaten hätte ich mir nicht vorstellen können, dass die rot-schwarze Bundesregierung solche weitreichenden Vereinfachungen auf den Weg bringen würde. Ich fordere alle Länder auf, diese auch umzusetzen und zusätzlich das Wohngeld zu bewerben. Leider wissen viele Menschen bisher noch nicht, dass es das Wohngeld gibt.
Wichtig ist auch, dass die Mitarbeit in den Wohngeldstellen als systemrelevante Tätigkeit angesehen wird. Das ist zum Beispiel wichtig für die Ermöglichung von Kinderbetreuung.
Neben dem Wohngeld haben wir in dieser Legislaturperiode ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Mieterinnen und Mieter umgesetzt. Wir haben investive Impulse für den Wohnungsneubau gesetzt. Für uns war dabei sehr wichtig, dass der Bund weiterhin in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Im vergangenen Jahr haben wir das Grundgesetz geändert, damit wir weiter investieren können. Danke an Grüne, Linke und FDP für die Unterstützung!
Für die Jahre 2020 und 2021 stehen jeweils 1 Milliarde Euro für die soziale Wohnraumförderung zweckgebunden zur Verfügung. Hinzu kommen noch zusätzliche Mittel in Höhe von mehr als 500 Millionen Euro aus der Umsatzsteuererhöhung. Die Länder müssen diese Mittel nun auch wirklich zweckgebunden verwenden. Klare Ansage: Sie müssen ihre Mittel für die Kofinanzierung auch entsprechend erhöhen. Wohnungsbau ist und bleibt eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir haben weitere Maßnahmen ergriffen, die die Bezahlbarkeit des Wohnens sichern sollen. Wir haben mehrere Mietrechtspakete geschnürt. Was mich besonders freut: Künftig können Mieterinnen und Mieter rückwirkend zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Jetzt werden sich Vermieterinnen und Vermieter genau überlegen, ob sie noch weiter überhöhte Miete fordern. Bisher musste die Miete ja erst ab dem Widerspruch reduziert werden; das war kein Risiko für den Vermieter. Liebe Grüne – ich muss euch leider wieder darauf ansprechen –, leider gilt diese großartige Regelung nicht für die Menschen in Schleswig-Holstein, wo ihr an der Regierung beteiligt seid. Dort ist die Mietpreisbremse Ende letzten Jahres ausgelaufen. Das bedaure ich sehr für die Menschen in Schleswig-Holstein.
Weiter haben wir die Modernisierungsumlage auf 8 Prozent abgesenkt. Dabei darf die Miete nur noch um maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Ich hatte Fälle in Frankfurt, da wurde die Miete um 14 Euro pro Quadratmeter erhöht.
Was ich auch sehr gut finde: Im Rahmen des Jahressteuergesetzes haben wir Steuererleichterungen für die verbilligte Überlassung von Werkswohnungen beschlossen. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, dass private Unternehmen jetzt wieder betriebseigene Wohnungen bauen und diese dann günstig an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermieten.
Die rot-schwarze Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode schon viel für die Mieterinnen und Mieter getan, und wir haben auch noch einiges vor. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, und ich bitte Sie: Bleiben Sie gesund!
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Dr. Anja Weisgerber [CDU/CSU])
Vielen Dank, Ulli Nissen. – Nächster Redner: für die FDP-Fraktion Daniel Föst.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7441945 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 156 |
Tagesordnungspunkt | Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz |