06.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 157 / Tagesordnungspunkt 8

Carsten MüllerCDU/CSU - Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Lesung das sogenannte NetzDG III, also die dritte Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Wir haben das Thema an dieser Stelle mehrfach beraten. Wir haben das Netzwerkdurchsetzungsgesetz heute bereits in einer Anhörung behandelt, bei der es um das NetzDG II ging, um das Gesetz gegen Hasskriminalität. Man muss – das relativiert die weitgehend fehlgehenden Ausführungen meines Vorredners im besonderen Maße – in diesem Zusammenhang der Öffentlichkeit eines mitteilen: Dieser sogenannten AfD ist es in der Anhörung,

(Stephan Brandner [AfD]: Ab jetzt sage ich: die sogenannte CDU!)

die heute stattgefunden hat, nicht gelungen, auch nur eine Person zu finden, die sich als Sachverständiger für ihre kruden Thesen hergegeben hat, noch nicht einmal gegen Bezahlung. Das spricht erstens für sich und zweitens gegen Sie.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Touché, Herr Brandner!)

Die Wirkung des NetzDG ist unbestritten. Im Übrigen haben wir das in der eben zitierten Anhörung vom Sachverständigen der Grünen gehört.

Etwas, das gut funktioniert, kann trotzdem besser werden. Wir wollen, dass das NetzDG besser und wirksamer wird, und wollen es deswegen nachschärfen. Die Unionsfraktion hat im vergangenen Jahr nach intensiven Beratungen dazu ein umfangreiches Positionspapier vorgelegt. Wir freuen uns, dass praktisch alle wesentlichen Punkte dieses Positionspapiers Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben.

Wir haben heute, wie gesagt, das Gesetz gegen Hasskriminalität beraten, die zweite NetzDG-Novelle. Wir beraten jetzt die dritte NetzDG-Novelle. Während ersteres sich in erster Linie damit beschäftigt, wirksamere Instrumente für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen, stärkt der vorliegende Gesetzentwurf die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer.

Die Frau Ministerin hat es richtigerweise angeführt: Wir führen ein Gegenvorstellungsverfahren ein. Wir machen transparent, auf welchen Entscheidungsgrundlagen die Wiedereinstellung oder die Nichtwiedereinstellung von Inhalten erfolgt. Außerdem machen wir Meldewege nach dem NetzDG wesentlich transparenter. Das heißt, das NetzDG wird benutzerfreundlicher, Vorgänge werden leichter auffindbar und einfacher bedienbar. Damit haben wir die berechtigte Kritik der Nutzerinnen und Nutzer der letzten Jahre aufgenommen.

Wir nehmen uns auch die Transparenzberichte vor, die die Netzwerkbetreiber vorlegen müssen. Wir stärken die Vergleichbarkeit. Wir stellen sicher, dass künftig ein guter Dialog zwischen dem Bundesamt für Justiz und den Netzwerken möglich ist. Das war ein Thema, das etwas abseits der öffentlichen Beachtung häufig adressiert worden ist. Wir halten auch das für sinnvoll, um Dinge schnell in Gang zu setzen und sozusagen selbstnachschärfend und selbstverbessernd auszugestalten. Im Ergebnis führt das dazu, dass die freie Meinungsäußerung durch das NetzDG III gestärkt wird.

Ein weiterer Punkt, auch etwas vermeintlich Nebensächliches, ist uns sehr wichtig. Wir stellen mit dem NetzDG III sicher, dass wir Forschungseinrichtungen den Zugang zu ausdrücklich anonymisierten Daten gewähren. Dabei ist uns der Gesichtspunkt des Datenschutzes außergewöhnlich wichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir nehmen auch in den Blick, dass Auskunftsansprüche der Behörden künftig besser und effizienter ausgestaltet werden. Gerichte werden in die Situation versetzt, Netzwerke direkt zur Herausgabe von Daten zu verpflichten. Das ist ebenfalls ein wichtiger Punkt; denn die Glaubwürdigkeit des NetzDG steigt in dem Maße, in dem Verfolgbarkeit von Verfehlungen, von Hass und Hetze gestärkt wird, und da sehen wir noch etwas Luft nach oben.

Wir werden am Ende des Tages ein noch besseres NetzDG haben. Wir werden mit der geschaffenen Transparenz das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer stärken. Eines ist für uns das Leitmotiv: Rechtswidriges, bisweilen strafbares Verhalten ist nicht zu tolerieren, und das gilt für uns als Union offline wie online. Deswegen ist das NetzDG wirksam und gut. Diejenigen, die heute immer noch mehr fordern – das sind wenige; ich hatte Ihnen etwas zur Situation in der Runde der Sachverständigen gesagt –, tun das in vollständiger Unkenntnis der Wirksamkeit des Gesetzes. Wir haben Hass und Hetze in sozialen Netzwerken nachhaltig eindämmen können.

Meine Damen und Herren, in einem Satz zusammengefasst gilt Folgendes: Das NetzDG ist Garant für Meinungsfreiheit in diesem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])

Ich freue mich auf eine spannende Diskussion in den nächsten Wochen. Wir nehmen das Thema frontal mit hoher Geschwindigkeit, aber großer Sorgfalt an und führen es zum Erfolg. Für uns gilt eines ganz unbestritten: Gesetz vor Gemeinschaftsstandard. Wenn wir das beherzigen, meine Damen und Herren, dann wird uns eines gelingen, nämlich die Fortschreibung des international sehr beachteten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes als eine Erfolgsgeschichte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dagmar Ziegler [SPD])

Der nächste Redner für die FDP-Fraktion ist der Kollege Roman Müller-Böhm.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444043
Wahlperiode 19
Sitzung 157
Tagesordnungspunkt Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
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