06.05.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 157 / Tagesordnungspunkt 8

Jens ZimmermannSPD - Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hass und Hetze, üble Beschimpfungen, Beschwerden, auf die kaum reagiert wird, eine Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die so niedrig ist, dass sie von den Netzwerken nicht einmal dem Deutschen Bundestag verraten wird: Das war der Zustand, den wir hatten, bevor das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hier im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

Es ist wichtig, diese Situation heute und hier noch mal in Erinnerung zu rufen, weil wir da herkommen. Deswegen können wir ganz klar sagen, dass sich mit der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hier etwas verändert hat. Alleine die massive Aufstockung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den betroffenen Netzwerken ist ein Erfolg. Die waren vorher nämlich nicht da, weil das Kostenfaktoren für diese Unternehmen sind, und deswegen haben sie alles dafür getan, um das zu verhindern. Alleine das ist schon ein Erfolg des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben mit diesem Gesetz damals einen Schritt nach vorne gemacht und ein neues Feld betreten. Wir alle haben gesagt: Es ist einfach notwendig, da was zu machen. Deswegen haben wir damals auch zugesagt: „Wir machen eine Evaluation“, weil klar war, dass nicht sofort alles funktionieren wird, wenn man ein solches Feld betritt. Ich will aber auch ganz klar sagen: Viele der Befürchtungen, die damals hier geäußert wurden, sind in dieser Form nicht eingetreten.

(Widerspruch der Abg. Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das sehen wir auch anhand der Transparenzberichte, die von den Netzwerken veröffentlicht werden.

Weil wir gesagt haben, dass wir die Erkenntnisse und Rückmeldungen aufnehmen, behandeln wir jetzt die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Es geht darum, die Beschwerdeprozesse einfacher zu gestalten. Wir sagen ganz klar: Das ist notwendig. Wir brauchen die Möglichkeit, auch gegen vermeintlich falsche Entscheidungen Einspruch einzulegen, sodass Inhalte zurückgestellt werden. Daneben müssen auch die Möglichkeiten der juristischen Beschwerde, der Klage und der Zustellung weiter verbessert werden.

Das alles sind Dinge, die in das Gesetz aufgenommen werden, und ich will auch sagen: Überall, wo ich international unterwegs bin und über dieses Problem von Hass und Hetze im Internet rede, werde ich auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz angesprochen. Viele sagen: Deutschland ist diesen entscheidenden Schritt vorausgegangen. Deutschland hat gesagt: Wir schauen nicht länger zu, was diese Netzwerke machen und was sie vor allem nicht machen.

Ja, es ist richtig: Es gibt auch Länder, die unser Gesetz als Feigenblatt nutzen. Glauben Sie aber nicht, dass in autoritären Staaten Maßnahmen nicht durchgeführt worden wären, wenn wir nicht gegen Hass und Hetze vorgehen würden. Das ist in meinen Augen ein Trugschluss.

Der Umgang mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird weiterhin ein Balanceakt bleiben; das ist uns klar. Wir werden es mit diesem Gesetzentwurf aber weiter verbessern und damit ein klares Signal gegen Hass und Hetze im Internet senden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Alexander Hoffmann für die Fraktion der CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7444047
Wahlperiode 19
Sitzung 157
Tagesordnungspunkt Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
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