Hermann-Josef TebrokeCDU/CSU - Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland steht zum Pariser Abkommen und zu seinen nationalen Klimaschutzzielen. Wir wollen die Verantwortung für das Klima wahrnehmen. Deshalb hat unser Kabinett vor etwa einem Jahr das Klimaschutzprogramm als ein umfassendes Arbeitsprogramm beschlossen. Es soll darum gehen, insbesondere im Verkehrsbereich Emissionen – davon war bereits die Rede – deutlich zu reduzieren. Dazu sind zahlreiche Maßnahmen beschlossen worden; einige davon sind Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes, den wir zu diskutieren haben. Es geht nicht darum, gegen die Automobilindustrie zu agieren, sondern es geht darum, für die Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz zu schaffen, sich für emissionsärmere Fahrzeuge zu entscheiden. Es geht also nicht um Verbote oder Strafabgaben, sondern darum, den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, dass sie mit emissionsärmeren Fahrzeugen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten können.
Auf drei wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs möchte ich kurz zu sprechen kommen.
Der erste Punkt betrifft die Änderung des Steuertarifs in § 9 KraftStG in Verbindung mit einem neu eingefügten § 10b KraftStG. Seit 2009 – Sie wissen das – besteht die Kfz-Steuer eines neu zugelassenen Pkw aus zwei Komponenten: einer Hubraumkomponente und einer CO
In den Vorgesprächen zum Gesetzentwurf war es unserer Fraktion wichtig, besonders emissionsarme Fahrzeuge nochmals günstiger zu stellen. Mit dem neu geschaffenen § 10b KraftStG erhalten Käufer eines Neuwagens, der weniger als 95 Gramm CO
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der zweite Punkt betrifft die geplante Änderung in § 3d KraftStG. In den letzten fünf Jahren ist die Anzahl der Elektrofahrzeuge zwar auf das Fünffache gestiegen, aber von einer niedrigen Basis aus. Auch wenn in den letzten Monaten die Zulassungszahlen deutlich gestiegen sind, kann das auf gar keinen Fall zufriedenstellen. Deshalb unterstützen wir als Fraktion die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung des Erstzulassungszeitraums für die Gewährung der zehnjährigen Steuerbefreiung reiner Elektroautos. Das heißt, wer sich bis Ende 2025 ein Elektroauto kauft, wird bis Ende 2030 weiter von der Kfz-Steuer komplett befreit – auch dies ein deutliches Signal.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der dritte Punkt des Gesetzentwurfs, auf den ich nur ganz kurz hinweisen möchte, betrifft die Abschaffung einer Ausnahmeregelung in § 18 KraftStG, die sich in der Praxis nicht bewährt hat und nicht zuletzt zahlreiche mittelständische Betriebe und Handwerker benachteiligt hat. Danach sind verkehrsrechtlich und steuerrechtlich bindend als leichte Nutzfahrzeuge eingestufte Fahrzeuge, etwa Pritschenwagen, abweichend wie Pkw und damit höher zu besteuern, wenn sie geeignet sind, mehrere Personen zu befördern. Das wird jetzt abgeschafft. Ich bin froh, dass das Bundesfinanzministerium den damit verbundenen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand erkannt hat und diesen Missstand nun korrigiert. Ich bin auch froh und dankbar den Kolleginnen und Kollegen, namentlich Frau Bellmann, die die Hinweise aus der Wirtschaft und aus der Verwaltung aufgenommen haben und zu der vorliegenden Lösung beigetragen haben.
Meine Damen und Herren, in den Vorberatungen zum vorliegenden Gesetzentwurf sind zahlreiche Varianten der Steuerbemessung gerechnet und intensiv diskutiert worden. So sind bei der Bemessung der Steuern neben Hubraum und potenziellem CO
Wenn wir wie hier aber eindeutige und deutliche Anreize für den Kauf emissionsärmerer Fahrzeuge setzen wollen, dann wäre in Erwägung zu ziehen, auf die einnahmestabilisierende Hubraumkomponente zugunsten der CO
(Beifall des Abg. Christian Dürr [FDP])
Das hieße dann aber, von der Kfz-Steuer ganz abzugehen und die Steuer an dem tatsächlichen Ausstoß respektive Verbrauch von Kraftstoffen festzumachen.
(Christian Dürr [FDP]: Emissionshandel!)
Aber, meine Damen und Herren, ich glaube, so weit sind wir noch nicht.
Unter den aktuellen Bedingungen spricht vieles für den vorliegenden Gesetzentwurf. Aber kein Gesetzentwurf ist so gut, dass er nicht im Laufe der parlamentarischen Beratung noch verbessert werden könnte. Insofern freue ich mich nicht nur auf die öffentliche Anhörung, sondern auch auf die zahlreichen sachlichen Debatten im Ausschuss und den Arbeitsgruppen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Schraps [SPD])
Vielen Dank, Herr Kollege Tebroke. – Der nächste Redner: für die FDP-Fraktion der Kollege Till Mansmann.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7468665 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes |