10.09.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 173 / Tagesordnungspunkt 17

Johannes FechnerSPD - Fairer Wettbewerb - Abmahnungen

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Unverschämte Aufforderungen zu allen möglichen Unterlassungserklärungen, horrende Forderungen von Anwaltsgebühren, Drohungen mit einem Schufa-Eintrag und Ähnliches, all das kennen wir aus unseren Bürgersprechstunden und aus den Briefen von Unternehmen, wenn sie von windigen Anwaltskanzleien unverschämte und vor allem missbräuchliche Abmahnungen bekommen. Das wollen wir stoppen; denn es kann nicht sein – und zwar gerade jetzt in der Coronazeit –, dass sich unsere Unternehmen mit diesen missbräuchlichen Abmahnungen herumschlagen müssen, die nur zum Ziel haben, die Unternehmen abzuzocken. Genau das stoppen wir mit diesem Gesetz: Wir verhindern, wir verbieten missbräuchliche Abmahnungen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Dabei ist, um es klar zu sagen, die befürchtete große Abmahnwelle durch die Datenschutz-Grundverordnung ausgeblieben; aber es gibt eben doch noch genügend Fälle und vor allem auch genügend windige Anwaltskanzleien, die missbräuchlich abmahnen und nur aus Gewinninteresse unsere Unternehmen abzocken. Da können wir nicht zuschauen, und deswegen ist das ein wichtiges Gesetz. Herzlichen Dank an das Justizministerium für die gute Zusammenarbeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das entscheidende Mittel ist, dass wir die finanziellen Anreize für diese Abzocke einschränken. Gerade weil sich bei kleineren Firmen, etwa bei Onlineshops oder Start-ups, schnell einmal ein kleiner Fehler einschleicht, wollen wir dort die Erstattung von Anwaltskosten bei Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten abschaffen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist ein ganz wichtiger Schritt, weil es gerade bei diesen Kleinunternehmen und Start-ups schnell passieren kann, dass ein noch unerfahrener Geschäftsführer loslegt, eben nicht die strengen Vorschriften einhält und dann mit den erheblichen Folgen zu leben hat. Das werden wir verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ingmar Jung [CDU/CSU])

Genauso schließen wir die Erstattung von Abmahnkosten wegen Datenschutzverstößen aus. Die Grenze ziehen wir hier bei Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern; das ist immer noch eine recht stattliche Größe. Ganz wichtig war uns auch, dass gemeinnützige Vereine, wenn sie die Datenschutz-Grundverordnung auf ihren Internetseiten nicht einhalten, nicht abgemahnt werden können. Es gab bei vielen Sportvereinen, bei vielen Vereinen die Sorge, dass es hier zu hohen Abmahnkosten kommt. Auch das werden wir mit diesem Gesetz verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)

Wir verhindern ausdrücklich missbräuchliche Abmahnungen und haben im Gesetz ganz präzise definiert, wann wir eine Abmahnung als missbräuchlich ansehen. Also, wenn ein Unternehmen etwa sehr viele Abmahnungen gegenüber einem Mitbewerber ausspricht, obwohl es selber kaum wirtschaftlich tätig ist, oder wenn der Gegenstandswert für die Berechnungen der Abmahnkosten exorbitant hoch ist: Das sind alles Anzeichen für missbräuchliche Abmahnungen, und die werden wir verbieten.

Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn erfreulicherweise die von vielen befürchtete Abmahnwelle durch die Datenschutz-Grundverordnung ausgeblieben ist: Es gibt nach wie vor noch hohes Missbrauchspotenzial. Deswegen werden wir hier entsprechende Regelungen treffen. Es mag sein, dass manche Abmahnung vor Gericht sicherlich gar keinen Bestand hätte; aber wir wollen schon mit einer klaren Rechtslage verhindern, dass es überhaupt zum Ausspruch und zum Versand von solchen missbräuchlichen Abmahnungen kommt.

Dazu gehört dann auch, dass wir den sogenannten fliegenden Gerichtsstand einschränken. Denn es kann nicht sein, dass Unternehmen, weil sie die Abmahnung vor einem weit entfernten Gericht anfechten müssen, sagen: „Ich erspare mir den Ärger, ich erspare mir die Reise- und die Anwaltskosten“, und dann zahlen, obwohl sie eigentlich im Recht gewesen wären.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen werden wir auch hier Einschränkungen vornehmen; auch das ist ein ganz wichtiger Teil von diesem Gesetz.

Alles in allem: ein wichtiges Gesetz gegen Abzocke mit Abmahnungen. Stimmen wir deshalb diesem Gesetz zu!

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Für die AfD-Fraktion hat das Wort der Kollege Fabian Jacobi.

(Beifall bei der AfD)

Personen

Dokumente

Automatisch erkannte Entitäten beta

Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7469258
Wahlperiode 19
Sitzung 173
Tagesordnungspunkt Fairer Wettbewerb - Abmahnungen
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