07.10.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 182 / Tagesordnungspunkt 5

Florian ToncarFDP - Änderung des Abgeordnetengesetzes

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute Änderungen am Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung des Bundestages, die die Integrität der Arbeit im Parlament sicherstellen sollen, indem sie für Transparenz sorgen, indem sie auch dafür sorgen, dass Interessenkonflikte offengelegt und auch für alle erkennbar sind. Und das ist grundsätzlich eine Sache, die für ein Parlament, das vom Vertrauen der Bürger in seine Integrität und die Integrität seiner Mitglieder lebt, das seine Autorität daraus bezieht, dass es ein solches Vertrauen gibt, notwendig ist.

Insofern sind wir auch als Freie Demokraten natürlich mit dabei, wenn es jetzt darum geht, bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht von Spenden, gegen das Annahmeverbot unerlaubter Zuwendungen und auch gegen die Regeln zum Einsatz von parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für unzulässige Zwecke entsprechende Ordnungsgelder einzuführen, in letzterem Fall übrigens im Einklang mit dem, was auch das Bundesverfassungsgericht von uns an Vorkehrungen verlangt.

(Beifall bei der FDP)

Wir halten die ebenfalls heute mitgeregelten Bestimmungen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Hinweise auf die Mitgliedschaft im Bundestag zum Zwecke des beruflichen Fortkommens für noch nicht ganz ideal formuliert – das haben wir auch im Ausschuss vorgetragen –, weil diese Regelung am Ende den Abgeordneten eben doch mit der Beurteilung alleine lässt bzw. sehr, sehr wenig objektive Kriterien an die Hand gibt, was jetzt eigentlich erlaubt ist oder was nicht. Aber das ändert unter dem Strich nichts daran, dass wir der Regelung insgesamt zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Wir sehen allerdings auch, dass es über das, was wir heute beschließen, hinaus den Bedarf gibt, die Integrität des politischen Prozesses, des parlamentarischen Prozesses, von der ich gesprochen habe, auch weitergehend zu schützen.

Wir hatten Anfang des Jahres den Fall Amthor, in dem uns offenbar noch mal bewusst geworden und gezeigt worden ist, dass bestimmte Dinge, die ein Abgeordneter bekommen kann, weiterhin unter dem Radar bleiben. In dem Fall waren es Aktienoptionen. Und das ist etwas, wo man auch ganz klar sagen muss: Eine Aktienoption ist ja nicht nur ein künftiges Recht, sondern hat jederzeit, auch gegenwärtig, schon einen gewissen, wenn auch nicht ganz genau bestimmbaren Wert, aber hat jederzeit einen Wert, allerdings möglicherweise in Zukunft einen noch höheren als heute. Und selbstverständlich bedarf es auch hier mindestens der Transparenz, dass man erfährt, was jemand möglicherweise heute mit Blick auf die Zukunft an Zusagen bekommen hat.

(Beifall bei der FDP)

Insofern sind wir nicht zufrieden mit den Regelungen, die es bisher in diesem Zusammenhang gegeben hat.

Und natürlich – und darüber haben wir ja auch im Geschäftsordnungsausschuss in der letzten Woche im Rahmen einer Anhörung gesprochen – müssen wir auch am Thema Lobbyregister weiterarbeiten. Und nicht nur hier im Bundestag, sondern selbstverständlich und gerade auch bei der Bundesregierung muss es ein solches Lobbyregister geben. Die Regierung ist ja der Bereich, wo es noch schwerer ist, von außen draufzugucken und diese Transparenz herzustellen, als das im Parlament, wo wir uns auch untereinander streitig austauschen, gegeben ist. Insofern fordern wir, über das hinausgehend, was wir heute beschließen, selbstverständlich auch ein Lobbyregister hier im Parlament und bei der Bundesregierung. Das ist das, was zusätzlich nötig ist, damit Vertrauen in die Integrität des politischen Prozesses erhalten bleibt.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD)

Das Wort hat Niema Movassat für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7475287
Wahlperiode 19
Sitzung 182
Tagesordnungspunkt Änderung des Abgeordnetengesetzes
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