Konstantin KuhleFDP - Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung über eine Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU, und die Fraktion der Freien Demokraten wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
(Ulli Nissen [SPD]: Schön!)
Wir regeln mit Blick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union zwei sinnvolle Gegenstände. Es geht zum einen darum, dass Studierende, die sich heute im Vereinigten Königreich aufhalten, auch bis zum Ende ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums noch BAföG erhalten. Das ist ein sinnvoller Schritt. Das unterstützen wir. Es geht zum anderen darum, dass die britischen Staatsangehörigen, die sich heute in der Europäischen Union und insbesondere in Deutschland aufhalten, ein starkes Aufenthaltsrecht bekommen, auch wenn die Übergangsphase nach dem Brexit beendet ist.
Es ist aber zu beachten – das hat Kollege Seif hier ausgeführt –, dass die Bundesrepublik mit der heute zu beschließenden Änderung eine Verpflichtung aus dem Austrittsabkommen erfüllt. Ich finde es richtig, dass wir das tun. Ich finde es aber auch richtig, dass wir darauf hinweisen, dass in der gleichen Zeit das Vereinigte Königreich mit dem Binnenmarktgesetz offen das Austrittsabkommen bricht. Man kann das, was vorliegt, heute beschließen. Es ist aber auch richtig, dass die Europäische Kommission dann ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien auf den Weg bringt. So kann man nicht verhandeln. Es muss eine gegenseitige Anerkennung der Rechte geben. Sie gelten umfassend für das ganze Austrittsabkommen. Deswegen muss hier ein starkes Zeichen der Europäischen Kommission gesetzt werden.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Meine Damen und Herren, wir haben als zweite Thematik, die in diesem Gesetz geregelt wird, ein neues Aufenthaltsrecht für nahestehende Personen. Die Bundesrepublik kommt damit einem Vertragsverletzungsverfahren nach. Das ist der richtige Schritt, und das unterstützen wir auch. Ich will aber die Gelegenheit nutzen, um hier an einen Sachverhalt zu erinnern, den ich an anderer Stelle schon einmal angesprochen habe und der auch mit dem Zuzug zu Freizügigkeitsberechtigten zu tun hat. Es geht um binationale unverheiratete Paare, die gerade in der Coronakrise besonders davon betroffen sind, dass sie von den Ausnahmen, die die Europäische Union zulässt, in Deutschland nicht Gebrauch machen können. Die Kollegin Brantner und ich sowie viele andere Kolleginnen und Kollegen haben in der Regierungsbefragung Mitte September den Minister gefragt, wann endlich eine Ausnahme für diese Personen gemacht wird.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt noch immer nicht!)
Dann haben Sie gesagt: Schicken Sie uns das einmal zu. – Drei Wochen später haben wir einen Brief bekommen, in dem der Schwarze Peter wieder zurück an die Europäische Union geschoben wird. Das kann nicht sein.
(Beifall der Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Lassen Sie diese Menschen endlich füreinander da sein in Coronazeiten. Liebe ist kein Tourismus. Das sollte endlich auch beim Bundesinnenministerium ankommen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der dritte und letzte Gegenstand, der auch Grund für die Anhörung war, die wir im Innenausschuss durchgeführt haben, ist die Frage, inwiefern es einen Gleichlauf von Sozialrecht auf der einen Seite und dem Aufenthaltsrecht auf der anderen Seite geben soll. Ich will das für die Fraktion der Freien Demokraten ganz deutlich sagen – auch nach Rücksprache mit den FDP-regierten Ländern –: Es ist grundsätzlich sinnvoll, wenn es einen Gleichlauf von Aufenthaltsrecht und Sozialrecht gibt. Deswegen ist eine tatsächliche Prüfung besser als eine fiktive Prüfung.
(Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)
Die grundsätzliche Intention des ursprünglich enthaltenen Satzes war also richtig. Man kann aber das ganze Problem nicht nur mit diesem einzigen Satz beseitigen. Deswegen war es richtig, dass er gestrichen wurde. Am Ende stimmt meine Fraktion diesem Ergebnis auch zu.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP – Marian Wendt [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion Die Linke die Kollegin Ulla Jelpke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7476333 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 184 |
Tagesordnungspunkt | Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU |