Michael TheurerFDP - Digitales Wettbewerbsrecht
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Staatssekretärin Winkelmeier-Becker und Herr Mohrs haben gerade schon wesentliche Bestandteile des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgestellt. Es ist mit Sicherheit notwendig, das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium, das wir in der Bundesrepublik Deutschland haben, zur Anwendung zu bringen, nachzuschärfen, zu erweitern, damit eben die Besonderheiten der Digitalökonomie hierdurch erfasst werden.
Netzwerkeffekte, Plattformökonomie und auch die Superstarökonomie tendieren zu Monopolen. Es ist dringend erforderlich, dass es hier einen Schiedsrichter gibt, nämlich funktionierende Kartellbehörden. Das Bundeskartellamt hat ja schon bei der jetzigen Rechtslage, etwa mit den Untersuchungen im Fall Amazon, gezeigt, dass missbräuchliches Verhalten gestoppt werden kann, etwa die Bestpreisgarantie, die abgefordert worden ist.
Meine Damen und Herren, an der Stelle muss man sich mal vor Augen führen: Bei einer Börse würde niemand akzeptieren, dass derjenige, der den Marktplatz zur Verfügung stellt, also der Börsenanbieter, die Daten der Händler, die auf dieser Börse generiert werden, nutzt, um selber eigene Geschäfte zu machen.
(Beifall bei der FDP)
In der Digitalökonomie aber ist das gang und gäbe. Hier sagen wir als Freie Demokraten: Wir brauchen einen funktionierenden Ordnungsrahmen, der in Zukunft eben auch einen fairen Wettbewerb ermöglicht.
(Beifall bei der FDP)
Die Dominanz der Tech-Giganten aus dem Silicon Valley ist auch Gegenstand der Beratungen der Kolleginnen und Kollegen im US-Kongress. Da wird sogar von Entflechtung gesprochen. Das sehen das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht nicht vor. Ich sage nicht, dass wir das auf alle Zeit ausschließen sollten. Wir meinen zwar, dass die 10. GWB-Novelle in die richtige Richtung geht. Gleichzeitig aber sehen wir aber auch, wie von Kollegen hier angesprochen, die Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe, die nachgeschärft werden müssen. Hier muss darauf geachtet werden, dass eben nicht Richterrecht die Arbeit des Gesetzgebers ersetzt, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP)
Und wir sehen die Notwendigkeit, auch wenn wir in Deutschland vorangehen, das Ganze im europäischen Kontext zu diskutieren. In einem Binnenmarkt mit offenen Grenzen darf die Digitalökonomie nicht zerfleddern oder zersplittern, wie es unser Berichterstatter Gerald Ullrich zu Recht angemahnt hat. Wir sagen: Die Bundesregierung muss die Ratspräsidentschaft nutzen, damit möglichst schnell eine einheitliche europäische Rahmensetzung kommt für ein funktionierendes Wettbewerbsrecht in der Digitalökonomie.
(Beifall bei der FDP)
Ich fasse zusammen. Wir glauben, dass die digitale Erweiterung der Welt einen Ordnungsrahmen braucht. Es ist ja heute die große Frage, ob der wirtschaftliche Erfolg in der Digitalökonomie der digitalen Innovation geschuldet ist, was häufig der Fall ist, weil die Nutzer sich da besser aufgehoben fühlen, oder ob es aber daran liegt, dass die digitalen Modelle mehr Freiheiten, unregulierte Freiheiten haben, die der analogen Welt nicht zur Verfügung stehen. Deshalb – ich komme zum Schluss, Herr Präsident – sagen wir: Unbürokratische Regelungen für die analoge Wirtschaft schaffen auch Wettbewerbsgleichheit. Wir müssen die analoge Wirtschaft von unnötiger Bürokratie entlasten und für die Digitalökonomie einen Ordnungsrahmen schaffen, der fairen Wettbewerb garantiert.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Herr Kollege Theurer. – Nächster Redner ist der Kollege Pascal Meiser, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7480433 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 186 |
Tagesordnungspunkt | Digitales Wettbewerbsrecht |