04.11.2020 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 188 / Tagesordnungspunkt 7

Elisabeth KaiserSPD - Verwaltungsverfahren zu Familienleistungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Zuschauer/-innen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist es ganz selbstverständlich, sich Dinge online zu bestellen, in Zeiten einer Pandemie einmal mehr. Aber schon lange vor Corona war klar, dass auch die Verwaltung sich modernisieren und endlich den technologischen Wandel vollziehen muss; denn nur so kann sie ihrem Zweck, dem Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern in einer modernen Gesellschaft, nachkommen.

Mit dem Onlinezugangsgesetz, kurz OZG, wurden dafür bereits erste Voraussetzungen geschaffen. Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger über ein gemeinsames Portal von Bund, Ländern und Kommunen Verwaltungsdienstleistungen einfacher in Anspruch nehmen können. Dafür müssen diese Leistungen und Verfahren in intensiver Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen digital zusammengeführt werden. Das ist technisch höchst anspruchsvoll und bedarf zahlreicher rechtlicher Grundlagen, die wir hier im Parlament beschließen.

Wichtig war uns zunächst, Leistungen für Familien in den Blick zu nehmen; denn die digitale Beantragung kommt ihnen besonders zugute. Die Geburt eines Kindes beispielsweise ist mit zahlreichen Behördenkontakten verbunden. Man muss sie über das Krankenhaus oder direkt beim Standesamt anzeigen. Das Kindergeld beantragt man hingegen beim Jobcenter oder der Familienkasse. Und wer Elterngeld in Anspruch nehmen möchte, muss dafür zur Elterngeldstelle.

Problematisch ist auch, dass Anträge häufig sehr schwer zu verstehen sind. Zudem müssen Eltern mehrfach die gleichen Daten bei verschiedenen Behörden angeben und Dokumente vorlegen. Zwar sind derzeit auch schon online ausfüllbare Formulare vorhanden; allerdings sind Nachweise wie Geburtsurkunde oder Gehaltsbescheinigungen jeweils in Papierform vorzulegen. Das ist wenig attraktiv und erst recht nicht digital. Die komplexen Antragsverfahren strapazieren auch nicht selten das Nervenkostüm frischgebackener Eltern.

Deshalb sorgen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dafür, dass Eltern mit einem einfachen digitalen Antrag Geburtsurkunde, Elterngeld und auch das Kindergeld auf einmal beantragen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dafür ermöglichen wir es, dass die zuständigen Behörden wie Standesämter, Elterngeldstellen, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung die jeweils nötigen Daten abrufen und übermitteln können.

Nach Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes kann auch das Pilotprojekt „Einfache Leistungen für Eltern“ der Freien Hansestadt Bremen, ELFE genannt, starten. Es soll Erkenntnisse darüber liefern, wie ein vereinfachter digitaler Zugang zu Leistungen für Familien in der Praxis funktioniert.

Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf begrüßt und angeregt, gleichzeitig weitere Änderungen im Onlinezugangsgesetz vorzunehmen. Mit Blick auf die zeitnahen Umsetzungsfristen des OZG hat die Koalition dieses Anliegen auch gerne aufgegriffen. Deshalb regeln wir mit einem Änderungsantrag unter anderem: die rechtlichen Grundlagen für einheitliche Nutzerkonten und Postfächer, die Identifizierung der Nutzer, die Konnektivität der Nutzerkonten von Bund und Ländern im Portalverbund, die Aufgaben im Portalverbund, datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten und auch Zugriffsrechte.

Der Gesetzentwurf mit all diesen Änderungen wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Kommunen und auch den Datenschutz- und Sicherheitsbehörden abgestimmt. Es freut mich auch, dass die Sachverständigen das in der Anhörung zu diesem Gesetz mehrheitlich begrüßt haben und für eine schnelle Umsetzung appellierten.

Zugleich erhielten wir natürlich auch wichtige Hinweise für die weiteren Gesetzesinitiativen zur Digitalisierung der Verwaltung. Das betrifft insbesondere die Einwilligungserfordernisse zur Übermittlung personenbezogener Daten. Diese könnten einem medienbruchfreien und voll digitalisierten Verwaltungsprozess noch im Wege stehen. Wir wollen diese und andere relevante Hinweise im weiteren Verfahren natürlich berücksichtigen.

In der Koalition sind wir uns einig darin, das Gesetz in der vorliegenden Fassung nun zügig auf den Weg zu bringen, damit auch das Bremer Pilotprojekt ELFE bald starten kann. Sorgen wir also heute dafür, dass Familien in ganz Deutschland schon bald von der Digitalisierung profitieren können. Deshalb bitte ich Sie um breite Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Haben Sie vielen Dank, und bleiben Sie gesund!

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kaiser. – Letzter Redner des heutigen Tages ist der Kollege Maik Beermann, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7481352
Wahlperiode 19
Sitzung 188
Tagesordnungspunkt Verwaltungsverfahren zu Familienleistungen
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