27.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 205 / Tagesordnungspunkt 6

Wilhelm von GottbergAfD - Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

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Herr Präsident! Frau Ministerin Klöckner! Meine Damen und Herren! Der hier debattierte Gesetzentwurf betrifft das Agrarmarktstrukturgesetz von 1969. Ursprünglich enthielt dieses Gesetz 14 Vorschriften. Derzeit sind es noch 11 überschaubare Vorschriften, vom Umfang her durchaus unternehmer- und bürgerfreundlich.

Aufgrund der EU-Vorgaben muss Deutschland nun bis zum 1. Mai die UTP-Richtlinie bezüglich unlauterer Handelspraktiken in nationales Recht umsetzen. Das soll durch eine Einfügung in das Agrarmarktstrukturgesetz erfolgen. Ziel der Richtlinie ist es, den finanziellen Druck auf die Landwirte und andere Lebensmittelerzeuger durch stärkere Regulierung der unlauteren Handelspraktiken zu senken. Die Mitgliedstaaten können nationale Vorschriften zu unlauteren Handelspraktiken, die über diese Richtlinie hinausgehen, ersatzlos streichen oder beibehalten.

Das Verbot der unlauteren Handelspraktiken – in der sogenannten schwarzen Liste der UTP-Richtlinie aufgelistet – ändert nichts an dem strukturellen Verhandlungsungleichgewicht und der schwachen Verhandlungsposition der Landwirtschaft gegenüber der Ernährungsindustrie und dem Handel.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Ganz im Gegenteil: Der Preisdruck auf die deutschen Bauern wird sich wahrscheinlich noch erhöhen. Denn der Handel wird die Kosten, die ihm durch das höhere Risiko entstehen, durch noch härtere Preisforderungen kompensieren. Die Unternehmen der Ernährungsindustrie werden sich darauf einlassen müssen und den Preisdruck an das Ende der Kette durchreichen, nämlich zu den Bauern.

Wenn man die Marktstellung der landwirtschaftlichen Betriebe stärken will, muss man auf der Angebotsseite das Angebot stärker bündeln. Das heißt, landwirtschaftliche Betriebe müssen sich verstärkt zu Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Denn nur so sind sie von § 1 des Kartellgesetzes freigestellt und dürfen Preisabsprachen und Preisbindungen treffen.

(Beifall bei der AfD)

Nur so haben die landwirtschaftlichen Betriebe eine echte Chance, auf Augenhöhe zu verhandeln.

Das allein wird aber nicht ausreichen. Die deutsche Landwirtschaft kämpft seit Jahren mit ständig steigenden Produktionskosten. Schuld daran sind vor allem immer neue behördliche Auflagen. Es ist schlicht und ergreifend unfair, dass deutsche Bauern die höchsten Standards erfüllen müssen, gleichzeitig aber massenhaft Billiglebensmittel aus dem Ausland importiert werden können, die diese Standards nicht zu erfüllen brauchen.

(Beifall bei der AfD)

Die UTP-Richtlinie sieht vor, dass in jedem Mitgliedstaat eine Durchsetzungsbehörde mit Ermittlungs- und Sanktionskompetenzen einschließlich Bußgeldern eingerichtet wird. Dafür schlagen wir das Bundeskartellamt vor. Es ist zu hoffen, dass dieser Punkt von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung realisiert wird und die UTP-Richtlinie vom Obst- und Gemüsesektor auch auf den Milch-, Fleisch- und Pflanzenproduktionssektor übertragen wird; denn nur so ist eine nachhaltige Gleichstellung von Landwirten mit dem Lebensmitteleinzelhandel möglich.

Wir begrüßen, dass es zu dem Gesetzentwurf am 22. Februar eine Anhörung geben wird. Das wird die Erörterung des Entwurfs im Agrarausschuss erleichtern und insgesamt für mehr Klarheit sorgen.

Danke.

(Beifall bei der AfD)

So, jetzt macht sich bereit die Kollegin Ursula Schulte von der SPD-Fraktion. – Bitte schön.

(Beifall bei der SPD)

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Electoral Period 19
Session 205
Agenda Item Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
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