Uli GrötschSPD - Änderung des BND-Gesetzes
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wirth, wir haben uns eben gefragt, über was Sie hier eigentlich reden und was Sie hier erzählen. Aufgelöst haben Sie es, als Sie von der Anhörung am Montag gesprochen haben. Ich habe mir dann gedacht: Er hat einfach die falsche Rede dabei, und hält die Rede, die er gestern gehalten hat, gleich noch mal.
(Heiterkeit bei der SPD sowie des Abg. Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Denn mit dem Thema, das hier heute zur Debatte steht, hatte das, was Sie gesagt haben, rein gar nichts zu tun.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN – Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Es gab keine Anhörung!)
Die Anhörung dazu findet nämlich erst noch statt – das der Vollständigkeit halber –, aber sie war nicht am Montag. Das war ein anderes Gesetz – falsche Rede.
Aber sei’s drum, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich gleich zu Beginn eines sagen: Der beste Geheimdienst ist ja einer, von dessen Arbeit wir gar nichts mitbekommen. Das liegt schon in der Natur der Sache; denn er arbeitet im Verborgenen, im Geheimen. Damit das aber funktioniert, muss so ein Geheimdienst natürlich auf der Höhe der Zeit und mit Instrumenten ausgestattet sein, die eine bestmögliche Abwehr von Gefahren gewährleisten. Cyberattacken, Anschläge, Spionage – die Terroristen schlafen nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und deshalb brauchen wir einen gut aufgestellten und effektiv arbeitenden Bundesnachrichtendienst.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums weiß ich, dass der Bundesnachrichtendienst auch entgegen anders lautender Unkenrufe hervorragende Arbeit und einen großen Beitrag zu unser aller Sicherheit leistet, und das soll – da sind wir uns alle einig, denke ich – und muss auch so bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil zum BND-Gesetz fest, dass die bisherige Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes, um die es ja im Kern hier heute und in diesem Gesetz geht, grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit haben wir in dieser Frage Rechtsklarheit. Ich bin froh, dass wir das nun ein für alle Mal geklärt haben.
Was aber nicht geht, ist, die Grundrechte auf das Telekommunikationsgeheimnis gemäß Artikel 10 Absatz 1 und die Pressefreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes nur für Deutsche anzuwenden. Vielmehr erstreckt sich dieser Schutz – ich zitiere aus dem Urteil – als Abwehrrechte gegenüber einer Telekommunikationsüberwachung auch auf Ausländer im Ausland. – Und das ist einer der wichtigsten Punkte dieses Urteils. Die bisherigen Rechtfertigungsversuche für diese verfassungswidrige Praxis, wie etwa die sogenannte Weltraumtheorie oder die Funktionsträgertheorie, sind somit vom Tisch.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben das bereits 2015 in unserem Eckpunktepapier als eine Konsequenz aus dem NSA-Untersuchungsausschuss festgestellt. Wir haben unsere diesbezüglichen Bedenken auch in den Verhandlungen zur letzten Reform des BND-Gesetzes in 2016 immer wieder zum Ausdruck gebracht. Und deshalb bin ich letztendlich froh, dass wir nun auch in diesem Punkt Klarheit haben.
Jetzt geht es darum, das BND-Gesetz dem Urteil entsprechend auszugestalten, ohne die Arbeitsfähigkeit des BND zu stark einzuschränken. Das ist eine Gratwanderung, die wir – da bin ich ganz zuversichtlich – dieses Mal verfassungskonform hinbekommen werden. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes ist zwar nicht der große Wurf – das mag man so sehen –, den sich einige gewünscht haben, aber er entspricht vollumfänglich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Allerdings sehen wir, wie sollte es auch anders sein, an der einen oder anderen Stelle noch Verbesserungsbedarf.
Was die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle betrifft, kann ich dem Antrag der Grünen durchaus etwas abgewinnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch wir – das sagen wir schon seit Jahren – sehen Defizite in den Kontrollmöglichkeiten des PKGr. Zwar haben wir in der letzten PKGr-Reform unter anderem mehr Mitarbeiter für die Kontrollarbeit durchsetzen können, aber der Weisheit letzter Schluss war es wahrscheinlich nicht. Wir haben damals schon weiter gehende Vorschläge gemacht, etwa den Austausch zwischen PKGr und der G 10-Kommission. All das sind wichtige Punkte für uns, die wir in die parlamentarischen Beratungen einbringen werden, und es sind Fragen, die wir in der Anhörung stellen werden.
Ich freue mich, dass das Gesetz heute in den Bundestag eingebracht wurde, und freue mich auf interessante, spannende und gewinnbringende Verhandlungen und Debatten zu diesem Gesetz.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Für die FDP-Fraktion hat nun der Kollege Stephan Thomae das Wort.
(Beifall bei der FDP)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Retrieved from | http://dbtg.tv/fvid/7499507 |
Electoral Period | 19 |
Session | 207 |
Agenda Item | Änderung des BND-Gesetzes |