29.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 207 / Tagesordnungspunkt 28

Stephan ThomaeFDP - Änderung des BND-Gesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2020 hat uns das Bundesverfassungsgericht eine in der Tat schwierige Aufgabe aufgegeben, und zwar, in einem ziemlich engen Zeitrahmen die nachrichtendienstliche Kontrolle in einem ganz bestimmten Segment neu zu strukturieren. Das ist keine triviale Aufgabe, das ist seiner Natur nach nicht einfach.

Nur: Das, was Sie, liebes Bundeskanzleramt, jetzt versuchen, halte ich für riskant, nämlich eine Eins-zu-eins-Umsetzung, die keinen Deut mehr bringt, die hart auf Kante genäht ist. Das ist riskant, weil – wenn es eben nicht ganz genau eins zu eins ist, sondern Sie ein bisschen darunter bleiben, quasi 0,9 zu 1 – Sie dann bereits die nächste Klage riskieren, und das wäre eine schlimme Entwicklung. Eine nächste Klage zu provozieren, können wir nicht wollen

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

und wollen wir auch dem BND nicht zumuten.

Haben Sie doch nicht so viel Angst vor einer effektiven, guten Kontrolle, liebes Bundeskanzleramt. Auch ein gutes Pferd springt weiter, wenn scharf am Zügel geführt wird. Das ist gute Kontrolle, die auch einen guten Dienst noch besser macht.

(Beifall bei der FDP)

Deswegen werden wir diese Beratungen, die ja erst noch kommen – es kommt erst noch eine Sachverständigenanhörung; Kollege Grötsch hat es schon ausgeführt –, sehr konstruktiv begleiten. Dort werden wir ein paar Punkte zu Sprache bringen.

Ein Punkt wird die enge Auswahl sein, die Sie vorgeben. Sie richten ein Kontrollgremium nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes ein. Die Auswahl der Mitglieder soll auf Vorschlag des BGH-Präsidenten bzw. der BGH-Präsidentin aus einem ganz kleinen Gremium von BGH-Richtern und Bundesanwälten erfolgen. Was uns völlig fehlt, ist eine Art Generalanwalt, der Betroffenenrechte wahrnimmt.

Wir als Parlament sollen einfach nur Vorschläge des BGH-Präsidenten und des GBA abnicken. Das ist keine echte Mitwirkung. Auch hier riskieren Sie, dass irgendwann das Parlament sagt: Nein, die Vorschläge, die uns das Bundeskanzleramt serviert, gehen wir nicht mit. – Wenn Sie glauben, dass angesichts der Kultur, die wir im PKGr haben, der Regierungsmehrheit immer die Stange gehalten wird, dann, glaube ich, haben Sie sich schwer geschnitten. Das sollten Sie nicht riskieren, liebes Bundeskanzleramt.

(Beifall bei der FDP)

Uns fällt ein weiterer Punkt auf: Sie versäumen die Gelegenheit, nachrichtendienstliche Kontrolle grundsätzlich neu zu ordnen. Die Zersplitterung der nachrichtendienstlichen Kontrolle bleibt erhalten. Das wäre eine Gelegenheit gewesen, die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Wir haben seit der letzten großen Reform 2016 den Ständigen Bevollmächtigten, der sich aus meiner Sicht sehr bewährt hat. Das PKGr hat in dieser Wahlperiode bei der Untersuchung rechtsextremer Strukturen in der Bundeswehr mithilfe des Ständigen Bevollmächtigten und seines Apparates gezeigt, wie nachrichtendienstliche Kontrolle funktioniert. Es ist ein effizientes Gremium mit einer guten Struktur, einem starken Muskel. Das zu stärken und diese Arbeit mithilfe eines Nachrichtendienstbeauftragten fortzusetzen, wäre der Vorschlag der FDP-Fraktion. Diese Gelegenheit, die Reform der Kontrolle der Nachrichtendienste weiter voranzubringen, versäumen Sie jetzt leider.

Kollege Thomae, das andere müssen Sie jetzt tatsächlich in die weiteren parlamentarischen Beratungen verschieben und zum Punkt kommen.

(Heiterkeit)

Ich schätze, Sie lassen auch nicht mit sich diskutieren. – Dann werde ich alle anderen Punkte in dieser weiteren Beratung anbringen, die kurz, aber intensiv sein wird. Ich freue mich schon sehr darauf.

(Beifall bei der FDP – Tino Sorge [CDU/CSU]: Wir auch!)

Für die Fraktion Die Linke hat nun Dr. André Hahn das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7499508
Wahlperiode 19
Sitzung 207
Tagesordnungspunkt Änderung des BND-Gesetzes
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