29.01.2021 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 207 / Tagesordnungspunkt 28

Thomas HitschlerSPD - Änderung des BND-Gesetzes

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Hochgeschätzte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin erst mal begeistert, dass Kollege Kiesewetter das Struck’sche Gesetz zur Sprache gebracht hat, lässt es doch darauf hoffen, dass wir in den parlamentarischen Beratungen, die folgen, gemeinsam vieles von dem, was die Kolleginnen und Kollegen hier angesprochen haben, tatsächlich auch in die Tat umsetzen. Ich finde es gut, dass wir die Arbeit, die wir gemeinsam machen, auch als Ganzes betrachten, Kolleginnen und Kollegen.

Kaum ein anderes Land verpflichtet sich dazu, bei den nachrichtendienstlichen Tätigkeiten nicht nur die Grundrechte der eigenen Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sondern die aller Menschen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf führen wir eine neue Kontrollinstanz ein, die genau diesen Schutz gewährleisten soll. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes Rechtssicherheit für ihre wichtige Tätigkeit haben.

Nachdem Kollege von Notz Herrn Präsidenten Kahl enttarnt hat, darf ich Ihnen, Herr Präsident, ein ganz großes Dankeschön dieses Hauses übermitteln, auch für die Arbeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist unsere Aufgabe, hier den Rechtsrahmen zu setzen, damit Sie Ihre wichtige Arbeit tun können. Deshalb viele Grüße von uns hier im Deutschen Bundestag.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns im parlamentarischen Verfahren gemeinsam sehr genau anschauen, ob der Entwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt oder ob wir, wie wir es alle angedeutet haben, noch nachbessern müssen. Das gilt insbesondere für die neue Kontrollinstanz und deren personelle Zusammensetzung.

In den anstehenden Beratungen werden wir uns aber auch mit der Frage auseinandersetzen, ob der Schutz von Journalistinnen und Journalisten ausreicht oder ob wir bei dieser Frage mehr Transparenz brauchen, zum Beispiel bei der Definition des Berufsstandes eines Journalisten oder einer Journalistin; das ist nämlich gar nicht so einfach. Ich nehme die Kritik des Journalisten-Verbandes auf jeden Fall sehr ernst. Wir als SPD-Fraktion werden im Verfahren darauf drängen, dass deren Bedenken auch berücksichtigt werden.

Kolleginnen und Kollegen, mit der in diesem Gesetzentwurf angelegten Stärkung der richterlichen und administrativen Kontrolle verändern wir die Kontrollarchitektur der Nachrichtendienste. Wir müssen aber auch als Parlament selbstbewusst nachdenken, wie wir die Arbeit des PKGr stärken und ausbauen können. Die parlamentarische Kontrolle muss die wichtigste und zentrale Kontrolle der Nachrichtendienste sein und auch in Zukunft bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir müssen unserem parlamentarischen Auftrag so gerecht werden können, wie wir das als Gremium gegenwärtig machen und auch in der Vergangenheit gemacht haben. Wir müssen nicht nur die eigenen Möglichkeiten der Kontrolle ausbauen, sondern auch Berichtspflichten der Bundesregierung verändern. Mit der sehr engen Umschreibung des Kontrollrahmens im PKGr-Gesetz – Kontrolle der Arbeit von BND, BfV und BAMAD – werden wir den Entwicklungen der Zeit nicht mehr vollumfänglich gerecht. Deshalb lohnt es, zusammen darüber zu diskutieren, ob das PKGr nicht tatsächlich alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes kontrollieren soll.

Neben der Arbeit des BAMAD sollte unser Blick dabei in Zukunft auch dem militärischen Nachrichtenwesen der Bundeswehr mit seinen Schnittstellen zu den Nachrichtendiensten gelten. Nehmen wir die Novelle des BND-Gesetzes zum Anlass, dies gemeinsam zu tun.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU/CSU-Fraktion hat nun Dr. Volker Ullrich das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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Electoral Period 19
Session 207
Agenda Item Änderung des BND-Gesetzes
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