05.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 216 / Zusatzpunkt 8

Johannes HuberAfD - Jugendschutzgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hinterfragen im Jugendmedienschutz schon kritisch, ob vorhandenen neuen Nutzungsrisiken gerade durch eine Modifikation der Alterseinstufungen sinnvoll begegnet werden kann. Die Altersstufen 0, 6, 12, 16 und 18 sind sowohl in der institutionellen Spruchpraxis eingeübt als auch das nahezu einzige Element des gesetzlichen Jugendschutzes, das in der Bevölkerung weithin bekannt ist und Orientierung bietet.

Durch das systematische Aufbrechen dieses Kompasses dürfen sich Nutzer künftig aber auf unterschiedliche Kennzeichnungen desselben Inhaltes freuen. Wenn zum Beispiel der erste Teil von, sagen wir, „Harry Potter“ mit FSK 6 zukünftig in einer Mediathek läuft, wo der zweite Teil gekauft werden kann, oder ein Cliffhanger am Ende des Films anreizt, den nächsten zu schauen, könnte die Alterskennzeichnung auf eine andere Altersstufe springen. Dabei halten wir aber fest: Mögliche Nutzungsrisiken verändern das Gefährdungspotenzial von Medieninhalten an sich nicht. Die öffentlichen Anhörungen im Ausschuss und in der Kinderkommission haben aber gezeigt, dass Interaktionsrisiken, insbesondere das gezielte Einwirken auf Personen über Chatfunktionen mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte, endlich schärfer verfolgt werden müssen. Kinder und Jugendliche müssen noch besser vor Sexualstraftätern im Netz geschützt werden.

(Beifall bei der AfD)

Auch besteht ein allzu leichter Zugang zu pornografischen sowieso zu anderen sexualisierten Inhalten im Internet, die einen allzu nachhaltigen Effekt auf die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen haben. Dieser Form der Frühsexualisierung, die ein falsches und oberflächliches Bild von Sexualität erzeugt, sollte entgegengewirkt werden. Da fehlen uns im Gesetzentwurf die entsprechenden Maßnahmen, Frau Giffey.

Dafür werden, für uns wenig überraschend, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten privilegiert. Diese müssen kein kostenpflichtiges Kennzeichnungsverfahren bei der FSK durchführen. Ihnen genügen bloße Eigenbewertungen, die niemals extern überprüft worden sind, wie zum Beispiel die großzügigen Ab-12-Bewertungen exzessiver Gewaltdarstellungen in „Tatort“-Krimis. Privatsender haben dagegen keine direkte Möglichkeit, auf Bildträgerfreigaben durchzuwirken. Diese Vorschrift führt meines Erachtens zu einer nach Artikel 3 Grundgesetz kaum zu legitimierenden Ungleichbehandlung von privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Wir sind der Ansicht: Kinder- und Jugendschutz muss für alle gleich gelten.

Zu allem Überfluss wird auch das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsferne verletzt, wenn der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz inhaltsbezogene Aufsichtsfunktionen zugewiesen werden. Dem steht nämlich keinerlei Mehrwert gegenüber. Die Behörde erweitert nur den bestehenden Flickenteppich. Das wird zu Kompetenzstreitigkeiten führen, ohne dass diese Einrichtung Aufsichtsarbeit übernehmen würde, die nicht bereits von vorhandenen Gremien erbracht wird. Die Rechtssicherheit für die Medienanbieter und ‑nutzer nimmt durch diese Doppelregulierung also eher ab, als dass sie steigt. Auch dies widerspricht einer staatsfern organisierten Medienaufsicht und birgt, ähnlich wie bei der Bundeszentrale für politische Bildung, die große Gefahr, auf Medieninhalte, wie von der jeweiligen Regierung gewünscht, politisch Einfluss zu nehmen.

(Beifall bei der AfD)

All das zeigt letztlich, dass es Ihnen primär nicht unbedingt um den Jugendschutz an sich geht, sondern letztlich auch um die Kontrolle über die Informationen für zukünftige Wählergruppen.

(Lachen der Abg. Margit Stumpp [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir von der AfD freuen uns schon darauf – Sie lachen –, wenn Ihr sozialistischer Marsch durch die Institutionen und in die Köpfe der jungen Generation von den freien und staatsfernen Medien rückgängig gemacht wird – früher oder später; verlassen Sie sich darauf.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Huber. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Nadine Schön, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7506682
Wahlperiode 19
Sitzung 216
Tagesordnungspunkt Jugendschutzgesetz
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