25.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 218 / Zusatzpunkt 9

Peter BoehringerAfD - Eigenmittelsystem der EU

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Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf ist im negativen Sinn historisch. Er markiert den letzten Schritt in die illegale EU-Fiskalunion, was alle gegenteiligen Versprechen seit den 1990er-Jahren bricht.

(Beifall bei der AfD)

Es gab und gibt keine Rechtsgrundlage für diese EU-Verschuldung, noch dazu in so extremer Höhe.

(Alexander Graf Lambsdorff [FDP]: Lesen Sie Artikel 122!)

– Wir kommen noch dazu. Herr Lambsdorff, Sie sollten das lesen. – Der EU ist gemäß ihren Verträgen eine Kreditfinanzierung ihrer Ausgaben grundsätzlich verboten.

Eine weitere Geschäftsgrundlage des Euro war seit Maastricht 1992: Niemals eine Haftungsgemeinschaft! Nun bekommen wir diese sogar fast unbegrenzt: Bei einer Schuldenaufnahme in Höhe von ehrlich gerechnet über 800 Milliarden Euro mit Tilgung bis 2058 ist die Behauptung, das sei doch „begrenzt“, ein schlechter Witz – und ein Dammbruch! Wenn dieser Damm einmal gebrochen ist, dann wird Brüssel immer wieder riesige „begrenzte“ Einzelsummen zulasten deutscher Bonität aufnehmen und sie großzügig umverteilen. Die No-bailout-Regel des Artikels 125 AEUV hat Verfassungsrang. Doch sie wird ignoriert. Die europäische Finanzverfassung wird in eine illegale Schulden- und Transferunion umgebaut.

(Beifall bei der AfD)

„Next Generation EU“ müsste man mit „EU-Schulden für die nächsten Generationen“ übersetzen. Dabei sagte das Verfassungsgericht schon 2012 sinngemäß: Der Bundestag darf keinen Mechanismen zustimmen, die auf eine Haftungsübernahme für die Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Hört! Hört!)

Doch Minister Scholz – und auch Herr Roth eben war dieser Meinung – tut dies mit dem entwaffnend lapidaren und doch verfassungsrechtlich hochbedenklichen Satz ab:

Es ist der Weg in die Fiskalunion, und es ist ein guter Weg ...

Legal – illegal – völlig egal: Die rechtsvergessenen 68er-Straßenparolen werden heute ganz oben im Ministerium in Marmor gemeißelt.

Es ist bei 800 Milliarden Euro absurd, wenn die Regierung ernsthaft behauptet, die Haushaltshoheit künftiger Deutscher Bundestage sei durch solch einen Eigenmittelbeschluss nicht tangiert. Und diese Hoheit ist gemäß Verfassungsgericht ein unveräußerlicher Kernbestand unserer nationalen Souveränität.

(Beifall bei der AfD)

Es geht hier nicht um Corona, es geht um eine Veränderung des Charakters der EU hin zu einem hoch budgetierten Staat. Ein Großteil der Wiederaufbaugelder wird für völlig andere Zwecke als zur Behebung der Coronafolgen eingesetzt, und das ist keinerlei Geheimnis. Bei der Anhörung am Montag wurde von Sachverständigen ganz offen zugegeben, dass man mit dem Geld praktisch alles machen könne: Die Zweckbindung der Ausgaben an die Behebung von Coronafolgen sei in keiner Weise gewährleistet, was aber bei einem Notfallprogramm gemäß Artikel 122 AEUV – Herr Lambsdorff, hören Sie zu – zwingend wäre.

(Christian Petry [SPD]: In welcher Anhörung waren Sie denn? Sie müssen in der Anhörung auch einmal zuhören!)

Herr Roth, das Programm heißt Corona-Aufbauprogramm. Es geht nicht um Digitalisierung, sondern bezieht sich – wie der Name „Corona-Aufbauprogramm“ schon sagt – auf die Folgen von Corona. Nur dafür dürfen diese Gelder verwendet werden. Das ist aber nicht der Fall.

(Zuruf von der SPD)

Von CO

(Beifall bei der AfD)

Die 800 Milliarden Euro sind längst überall in EUropa verplant in den Haushalten. Kontrollmechanismen? Fehlanzeige! In der Anhörung machte sich die Sachverständige der Grünen geradezu lustig über die Forderung nach nationaler Kontrolle und sagte, nationale Kontrolle ginge ja gar nicht.

Von den Geldgeschenken fließen übrigens nur 28 Milliarden Euro an Deutschland zurück, obwohl wir das Vierfache davon bezahlen und das Dreißigfache behaften. Es ist alles absurd.

Der vorliegende Eigenmittelbeschluss führt uns in einen illegalen Zustand eines EU-Staats mit eigenem Megabudget. Hier wird der Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eindeutig verlassen.

(Beifall bei der AfD)

Nur Staaten dürfen Schulden aufnehmen, weil nur Staaten sie aus künftigem Steueraufkommen auch wieder zurückzahlen können. Die EU ist aber nach höchster Rechtsprechung kein Staat. Sie darf gemäß Lissabon-Urteil ohne Volksabstimmung auch keiner werden – und das wäre eine Volksabstimmung über die Aufgabe der deutschen Staatlichkeit. All das ist keine Lappalie, sondern die Preisgabe der Selbstgestaltungsfähigkeit Deutschlands als demokratischer Verfassungsstaat.

Wir werden sofort nach Verabschiedung dieses Gesetzes Verfassungsklage einreichen. Ich fordere den Bundespräsidenten auf, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dr. Alexander Gauland [AfD]: Bravo!)

Das Wort hat der Kollege Eckhardt Rehberg für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Götz Frömming [AfD]: Ich bin auf die Verrenkungen gespannt!)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7510742
Wahlperiode 19
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Eigenmittelsystem der EU
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