25.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 218 / Zusatzpunkt 15

Uli GrötschSPD - BND-Gesetz, Kontrolle der Nachrichtendienste

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Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. April feiert der Bundesnachrichtendienst seinen 65. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch von dieser Stelle aus! Die jüngste Werbung des BND um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – vielleicht haben sie einige hier gesehen – mit dem „Matrix“-Karnickel, das vielleicht manche aus dem Film kennen, oder der Hashtag „#followtheglitchkarnickel“ – ich kannte ihn vorher nicht – zeigen, dass die Behörde mit der Zeit geht und modern ist.

Heute passen wir die rechtlichen Arbeitsgrundlagen des BND unserer Rechtsprechung an, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2020 ergibt. Wir haben mit dem Koalitionspartner inhaltlich hart gerungen; das ist kein Geheimnis. Aber unterm Strich ist eine Reform herausgekommen, mit der wir alle zufrieden sein können.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Na ja! Na ja!)

Das hat meiner Meinung nach auch damit zu tun, dass wir alle daran gearbeitet haben, fraktionsübergreifend. Das ist mir hier auch wichtig zu sagen. Es ist mir auch wichtig, dafür Danke zu sagen, weil ich das für ein Glanzstück der parlamentarischen Demokratie halte, allen voran dir, lieber Kollege Roderich Kiesewetter, und den Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die daran mitgearbeitet haben, aber auch allen anderen. Lieber André Hahn, Konstantin von Notz und Stephan Thomae, ihr sollt auch erwähnt sein, weil das wirklich ein gemeinschaftliches Werk war. Ich glaube, gerade in so einem sensiblen Bereich wie dem der Nachrichtendienste ist es gut, wenn wir über die Grenzen aller demokratischen Fraktionen hinweg an den Themen arbeiten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Uns kam es in den Verhandlungen im Wesentlichen darauf an, den Schutz zum Beispiel von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern, die Besetzung des Unabhängigen Kontrollrates auf Bundesverwaltungsrichter auszuweiten und die Rolle des Bundesdatenschutzbeauftragten bei der administrativen Kontrolle sowie die parlamentarische Kontrolle zu stärken. Das haben wir mit unserem Änderungsantrag erreicht. So haben wir etwa in § 21 beim Schutz der Vertraulichkeitsbeziehungen die Eingriffsschwelle bei der gezielten Datenerhebung mit der neuen Formulierung „wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen“ erhöht. Jetzt reichen eben nicht mehr nur tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht begründen, aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, mit der neuen Formulierung haben wir eine höhere Eingriffsschwelle, als Ihr Vorschlag der spezifischen tatsächlichen Anhaltspunkte aus dem „Cicero“-Urteil vorgesehen hätte. Außerdem wollten wir keine komplett neue Verdachtsschwelle einführen, sondern dogmatisch saubere Rechtsbegriffe verwenden.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Sehr froh bin ich auch, dass wir jetzt klargestellt haben, wer als Journalistin oder Journalist den Vertraulichkeitsschutz genießt. Für uns war es wichtig, dass nicht der BND auf eine intransparente Art und Weise darüber entscheidet, wer Journalist ist, sondern dass es bestimmte Kriterien gibt, an die sich der BND bei der Entscheidung über die Zugehörigkeit zu dieser Berufsgruppe halten muss. Geschützt sind nun explizit auch regierungskritische Journalistinnen, zum Beispiel Blogger in Staaten, in denen die Pressefreiheit sehr stark bedroht ist. Zudem haben wir dem BND eine strengere Dokumentationspflicht auferlegt, sodass der Unabhängige Kontrollrat in seiner Rechtsprüfung ganz genau prüfen und nachvollziehen kann, weshalb der BND eine Person zum Beispiel als Journalist einstuft.

Lassen Sie mich zum Ende noch sagen, dass es mir als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und, ich glaube, uns allen, die wir als PKGr-Mitglieder an diesem Gesetzgebungsverfahren mitgearbeitet haben, wichtig war, dass wir im Zuge der BND-Reform – und ich möchte sagen: fast wie immer – gleichzeitig auch die parlamentarische Kontrolle stärken. Auf unsere Initiative hin haben wir nun einen besseren Whistleblowerschutz und vieles andere mehr, was mir die Zeit nicht mehr erlaubt, zu sagen.

Wir hätten uns auch noch ein paar andere Sachen vorstellen können. Ich verspreche Ihnen: Sollten wir an der nächsten Bundesregierung wieder beteiligt sein, arbeiten wir weiter an einem modernen Rechtsrahmen für einen modernen Bundesnachrichtendienst.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Manfred Grund [CDU/CSU]: Ihr zieht ihm alle Zähne!)

Der nächste Redner: für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Stephan Thomae.

(Beifall bei der FDP)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7510844
Wahlperiode 19
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt BND-Gesetz, Kontrolle der Nachrichtendienste
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