25.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 17

Andrej HunkoDIE LINKE - Soziale Sicherheit/Arbeitnehmerentsendung GB/NIR

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Brexit-Referendum ist jetzt fast fünf Jahre her. Ich denke, dass man nach diesem Hin und Her, das es da gegeben hat, froh sein kann, dass es Ende letzten Jahres, kurz vor Weihnachten, überhaupt zu einer Einigung gekommen ist. Heute reden wir über den Fortbestand von Regelungen zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie zur sozialen Sicherheit in den Bereichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Der Sicherung dieser Regeln stimmen wir zu. Wir begrüßen, dass das endlich geregelt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

In einer Frage, die in einen der jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe sozusagen hineingeschummelt wurde, sind wir jedoch anderer Meinung. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem vorliegenden Gesetzentwurf. Darin heißt es, die vorgenommenen Regelungen stünden „nicht im Widerspruch zu der Tatsache, dass das Abkommen selbst rechtlich zulässig als reines EU-Abkommen abgeschlossen wurde“. In der Tat wurde das Abkommen als „EU-only“ abgeschlossen und nicht als gemischtes Abkommen. Aber dadurch sind die Parlamente der Mitgliedstaaten außen vor.

(Norbert Kleinwächter [AfD]: Richtig!)

Das ist eine höchst fragwürdige Entscheidung des Europäischen Rates, also der EU, die wir kritisieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Norbert Kleinwächter [AfD])

Die Grundlage dieses Post-Brexit-Abkommens ist ja das CETA-Abkommen zwischen EU und Kanada gewesen; das wurde ja auch immer wieder von Boris Johnson so gesagt. Da war es ganz klar ein gemischtes Abkommen, und wir halten es für wichtig, das auch so zu benennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Heute debattieren wir über die Aspekte, die sich aus dem Vertrag herleiten. Das zeigt, dass das Abkommen mehrere Politikbereiche, die gemischte Kompetenz, berührt. Das gilt darüber hinaus auch für den sogenannten Partnerschaftsrat zur Änderung des Abkommens in der Zukunft. Das Abkommen definiert keine ausreichenden Schranken für die Kompetenzen dieses Rates. So könnten durch eine qualifizierte Mehrheit im Rat der EU, das heißt dann eben auch ohne Zustimmung der Bundesregierung und auch dieses Parlamentes, noch weitere Bereiche in der gemischten Kompetenz berührt sein. Das zeigt in aller Klarheit: Es ist kein reines EU-Abkommen.

Die Bundesregierung muss sich dringend dafür starkmachen, dass der Vertrag als gemischtes Abkommen behandelt wird und durch die Mitgliedstaaten und damit auch durch den Bundestag ratifiziert wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Andernfalls könnte diese Praxis Schule machen, die Beteiligung der nationalen Parlamente unterlaufen. Das wäre dann ein Präzedenzfall. Wir haben immer wieder gehört, auch vonseiten der Regierungsfraktionen: Man möchte diesen Präzedenzfall hier vermeiden. Aber ich glaube, wenn man so herangeht, wie das die Bundesregierung macht, dann schafft man diesen Präzedenzfall, und das wollen wir nicht. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hunko. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7510879
Wahlperiode 19
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Soziale Sicherheit/Arbeitnehmerentsendung GB/NIR
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