Thomas SeitzAfD - Lobbyregistergesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von CDU und CSU! Um den Sumpf aus Selbstbereicherung bis hin zum Korruptionsverdacht von Mandatsträgern der CSU trockenzulegen, hat ein gewisser Herr Söder aus Bayern nach einem scharfen Schwert verlangt. Das finden wir gut, und offensichtlich ist es bei Ihnen auch notwendig. Als Erstes muss deshalb Lobbytätigkeit reguliert werden.
Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Lobbyregister sollte den Kollegen von der Union gefallen, denn er ist, anders als der Entwurf der GroKo, geeignet und dazu bestimmt, Transparenz wirklich herzustellen.
(Beifall bei der AfD)
Uns als AfD ist dabei wichtig, dass das Gesetz nicht auf den wirtschaftlichen Lobbyismus eingeengt wird und sogenannte NGOs in gleicher Weise Transparenz herstellen. Denn auch viele NGOs, die nicht demokratisch legitimiert sind und in Wahrheit meist einer anderen Agenda folgen als öffentlich verlautbart wird, haben Millionen von Euro aus dubiosen Quellen zur Verfügung und beeinflussen Debatten im Sinne ihrer eigenen Ziele.
(Beifall bei der AfD)
Ja, jeder sollte das Recht haben, angehört zu werden und für sich zu werben: auch ein Unternehmen, auch eine NGO. Ein freier Staat darf das nicht verbieten. Aber Gehör zu finden, ist etwas anderes, als sich Einfluss zu erkaufen. Deshalb müsste eine wirksame Transparenzregelung vom Minister bis hinunter zur Referentenebene greifen und nicht Letztere ausnehmen, wie es die GroKo heute beschließen will und vermutlich auch wird. Denn dies ist nichts anderes als eine bewusste und planvolle Einladung zur Umgehung der Bestimmungen, die jetzt verabschiedet werden; denn niemand verbietet einem Staatssekretär oder Abteilungsleiter, das Gespräch zwischen einem Lobbyisten und einem Referenten durch eine geöffnete Zwischentür zu verfolgen. Und die effektivste Beeinflussung setzt doch bei dem an, der den ersten Entwurf formuliert, also beim Referenten. Diese Ebene nehmen Sie bewusst aus.
Der nächste Mangel Ihrer Änderungsfassung ist der umfassende Katalog an Ausnahmen, die jetzt sogar noch zahlreicher sind als im ersten Entwurf und auch inhaltlich zu einer geringeren Anwendungsbreite des Lobbyregisters führen werden.
Warum diese Ausnahmen falsch sind, zeigt das Beispiel der Kirchen. Diese bieten nicht nur Gottesdienste an, sondern machen als Teil der Sozialindustrie über Caritas und Diakonie Milliardenumsätze, Umsätze, die nicht von einem freien Markt abhängen, sondern von der Sozialgesetzgebung. Insoweit unterscheiden sich Einrichtungen der Kirche nicht von den Interessenverbänden irgendwelcher Branchen wie Automobil oder Versicherung.
(Beifall bei der AfD)
Uns als AfD ist wichtig: Transparenz erfordert auch zwingend den legislativen Fußabdruck, also die Kenntnis, welche Interessenvertreter im Laufe des Verfahrens Einfluss auf ein Gesetz genommen haben. Warum fehlt er dann in Ihrem Entwurf? Ist ein Kollege Amthor vielleicht doch nicht so geläutert, wie der Öffentlichkeit vorgespielt wird?
Meine Damen und Herren, insbesondere wieder von der Union, gestern haben wir erlebt, wie eine – sagen wir einmal – handwerklich suboptimale Idee zum Oster-Lockdown eingestampft wurde, was die Mehrheit unseres Volkes sehr gut findet und auch unsere Fraktion begrüßt. Auch Ihr Entwurf zum Lobbyregister ist, mit den Worten von König Söderle von Bayern, kein scharfes Schwert, sondern allenfalls ein Fischmesser mit stumpfer Klinge.
(Beifall bei der AfD)
Wenn Sie von der Union wirklich wollten, dass Selbstbereicherung und Vorteilsnahme zumindest erschwert werden, dann müssten Sie heute gegen Ihren eigenen Antrag stimmen.
Ich komme zum Schluss. Warten Sie nicht, bis vielleicht demnächst ein aufgeflogener Raffke von der Kripo aus dem Plenarsaal gezogen wird. Da hilft dann auch keine Ehrenerklärung mehr.
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Zeigen Sie Größe und stimmen Sie für den Antrag der AfD, wenn es Ihnen wirklich um echte Transparenz und nicht nur um ein Feigenblatt geht.
(Beifall bei der AfD)
Vielleicht ist das Ihre letzte Chance bei den Wählern.
Herr Kollege, bitte kommen Sie jetzt zum Schluss.
Danke. – Denken Sie an das Schicksal – –
(Das Mikrofon wird abgeschaltet)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7510894 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 218 |
Tagesordnungspunkt | Lobbyregistergesetz |