25.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 218 / Tagesordnungspunkt 26

Franziska GminderAfD - Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung

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Meine Damen und Herren! Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz, GEG, in Kraft getreten. Zudem wurde mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG, die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu erweitert. Auf Grundlage des § 35c Einkommensteuergesetz werden mit den Änderungen bei der direkten Förderung auch steuerliche Vergünstigungen eingeführt. Damit wird eine Harmonisierung beider Wege erreicht. Zusätzlich erfolgen eine Anpassung zahlreicher technischer Mindestanforderungen und eine Anforderung an die handwerkliche Qualität des ausführenden Unternehmens.

Früher waren die Hauptgründe für eine Sanierung des Eigenheims oder einer Immobilie Schäden an der Außenhaut, undichte Fenster und Dächer, defekte, energiefressende Heizungsanlagen.

Die Verteuerung der fossilen Brennstoffe reißt ein immer größer werdendes Loch in unsere Geldbeutel. Haben wir noch vor einigen Jahren 35 Cent für einen Liter Heizöl bezahlt, so sind es heute schon 65 Cent; es waren sogar mal 95. Von daher ist es für jeden Immobilienbesitzer wichtig, Energie einzusparen. Wir als AfD unterstützen Immobilienbesitzer und Häuslebauer und wollen sie steuerlich entlasten – ganz im Gegensatz zu den Plänen der Grünen, die ein Einfamilienhausverbot planen, wie in der Presse zu lesen war und wie es in Hamburg-Nord schon durchgesetzt wird.

(Beifall bei der AfD – Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Unsinn! Das wissen Sie auch!)

Gezielte Maßnahmen bei der Gebäudesanierung senken den Energiebedarf eines Hauses erheblich: der Ersatz alter Ölheizungen durch neuere, effizientere Geräte, der Einbau moderner Öl-/Gas-Brennwertkessel, der Einbau einer Wärmepumpe, die Dachisolierung, der Einbau neuer Fenster mit Isolierglas. Eine Dämmung der Außenhaut kann Wärmeverluste um bis zu 40 Prozent senken.

Wie wirken nun das Gesetz und die steuerlichen Vergünstigungen? Wir meinen: positiv. Die neue Verordnung definiert genau, wer oder was förderfähig ist. Sie setzt neue Standards. Die Ausführungen der Arbeiten stehen unter Meisterzwang, wenn die steuerliche Abschreibung in Anspruch genommen werden will. Somit werden deutsche Qualitätsstandards gefördert und unser heimisches Handwerk gestärkt. Pfusch am Bau soll verhindert werden. Nach deutscher Verwaltungsart ist die Verordnung sehr detailliert; es hätte sicherlich auch etwas unbürokratischer sein können.

Eine Dachdämmung kostet bis zu 20 000 Euro, eine Heizung bis zu 10 000 Euro, Fenster gut und gerne 1 000 Euro pro Stück, eine Fassade bis zu 20 000 Euro. Bei solchen Sanierungskosten, die sich erst langfristig rechnen werden, begrüßt die Alternative für Deutschland sehr, dass es bei einer maximal anzurechnenden Investitionssumme von 200 000 Euro eine steuerliche Förderung, also eine Steuerentlastung, von bis zu 40 000 Euro – über drei Jahre verteilt – geben wird.

Die Verantwortung für eine gelungene Sanierung liegt jedoch beim Auftraggeber. Die Beauftragung eines Meisterbetriebs wird in der Regel für eine korrekte Ausführung sorgen. Die Wahl der Außendämmung sollte nicht auf billiges Dämmmaterial wie Styropor fallen, da es äußerst brennfähig und schwer löschbar ist; Steinwolle sollte man bevorzugen. Aber wie in vielen Lebenslagen ist auch hier jeder seines eigenen Glückes Schmied.

Wir als AfD leisten konstruktive Oppositionsarbeit und stimmen der Verordnung gerne zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Gminder. – Der nächste Redner ist für die CDU/CSU-Fraktion der Kollege Johannes Steiniger.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7510944
Wahlperiode 19
Sitzung 218
Tagesordnungspunkt Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
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