26.03.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 219 / Tagesordnungspunkt 32

Wilfried OellersCDU/CSU - Teilhabestärkungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner Bürgersprechstunde im Wahlkreis erhalte ich des Öfteren Besuch von einer jungen Dame. Die junge Dame ist in Begleitung eines Hundes, der Hündin Hilda. Sie bildet mit der Hündin Hilda gemeinsam ein „Team“ – so nennt sie es immer –, und die Hündin Hilda hilft ihr, ihr Leben zu gestalten, weil die junge Dame an einem Asperger-Syndrom leidet und daher Unterstützung braucht, um im gesellschaftlichen Leben mitwirken zu können. Aber das Team steht immer vor einer Schwierigkeit: Weil Assistenzhunde nicht so bekannt sind, wie es bei Blindenhunden der Fall ist, und weil es für Assistenzhunde keine Regelung gibt.

Da machen wir heute den ersten Schritt – ich bin sehr dankbar dafür, dass wir diesen Schritt gehen können –, indem wir für Assistenzhunde Regelungen schaffen, damit diese in der Gesellschaft akzeptiert werden und Bekanntheit erlangen, sodass Probleme, die im öffentlichen oder privaten Raum entstehen, zum Beispiel durch Besuche von Restaurants oder Cafés mit Assistenzhund, beseitigt werden können.

Ich danke daher ganz herzlich Herrn Minister Heil und Frau Staatssekretärin Griese – Sie sind hier, aber ich darf meinen ganz herzlichen Dank auch der Kollegin Kramme ausrichten, die dieses Thema intensiv mitbegleitet hat –, dass wir heute diesen ersten Schritt im Teilhabestärkungsgesetz gehen können.

Was machen wir? Wir werden regeln, dass Assistenzhunde Zutrittsrechte haben. Wie es für Blindenführhunde bereits anerkannt ist, werden wir die Ausbildung regeln, also die Qualifikation und die Standards der Ausbildung für diese Hunde, damit auch die Akzeptanz in der Gesellschaft vorhanden ist. Das, was wir heute leider nicht regeln, ist die Finanzierung; der Punkt klang bereits an.

(Sören Pellmann [DIE LINKE]: Aha!)

Aber da setze ich große Hoffnung in die geplante Studie,

(Sören Pellmann [DIE LINKE]: Hoffnung reicht da nicht!)

die Aufschluss über die Kosten für Anschaffung, Ausbildung und Haltung von Assistenzhunden liefern soll, sodass wir dann entsprechend nachlegen können.

Ein weiterer Inhalt des Gesetzes ist – ein in meinen Augen ebenfalls ganz besonders wichtiges Thema – das Budget für Ausbildung. Das Budget für Ausbildung werden wir attraktiver gestalten, indem wir dieses Budget auf Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen ausweiten und auch andere Leistungsanbieter über das Budget für Ausbildung verfügen können, um entsprechend ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen.

Verbesserungen wird es auch bei der Betreuung von Rehabilitanden in Jobcentern geben, und zwar insbesondere bei der speziellen Förderleistung von Jobcentern neben Rehabilitationsleistungen und ‑verfahren. Es soll auch eine bessere Koordinierung der Leistungen zwischen den Rehabilitationsträgern auf der einen Seite und den Jobcentern auf der anderen Seite erfolgen, damit diese Leistungen optimiert werden können. Das ist verbunden mit der Möglichkeit, die aktiven Arbeitsförderungen für Rehabilitanden insgesamt auszubauen. Damit werden wir für Rehabilitanden eine größere Eingliederungschance in den ersten Arbeitsmarkt erreichen. Dafür bin ich an dieser Stelle sehr dankbar.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Im SGB IX werden wir – Frau Staatssekretärin Griese hat es bereits angesprochen – dafür sorgen, dass Leistungsträger Gewaltschutzmaßnahmen für behinderte Menschen einführen, damit diese bei der Erbringung von Teilhabeleistungen entsprechend geschützt sind, so wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert.

(Zuruf der Abg. Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Darüber hinaus stellen wir die gesetzliche Grundlage für den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe klar und passen diesen an die Definition der UN-Behindertenrechtskonvention an. Dazu ergänzen wir aber auch den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation um digitale Gesundheitsanwendungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, aber auch um digitale Pflegeanwendungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung im Bereich „Hilfe zur Pflege“.

Ein parlamentarisches Verfahren ist dafür da, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung noch besser zu machen. Deswegen wollen wir auch im weiteren gesetzgeberischen Verfahren schauen, dass wir im Bereich des Budgets für Ausbildung noch weitere Verbesserungen erzielen können, um Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen mit Blick auf die Coronasituation wirtschaftlich besserzustellen.

Als letzten Punkt nenne ich die Einrichtung einer Lotsenstelle und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, damit sie auf dem ersten Arbeitsmarkt besser Fuß fassen können und die Unternehmen besser beraten und begleitet werden können.

Ich denke, alles in allem ein guter Entwurf. Ich freue mich auf die Beratung.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort geht an Jens Beeck von der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7511205
Wahlperiode 19
Sitzung 219
Tagesordnungspunkt Teilhabestärkungsgesetz
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