15.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 221 / Tagesordnungspunkt 14

Uwe WittAfD - Gesetzlicher Mindestlohn

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Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! In der sozialen Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhard herrscht aus gutem Grund Tarifautonomie. Und in Bereichen, wo es keine Tarifbindung gibt, wird die Entlohnung individuell ausgehandelt. Wir Alternativen stehen zum Mindestlohn ohne Wenn und Aber und stellen uns gegen jede Form von prekären Arbeitsverhältnissen.

Der Mindestlohn muss aber eine gewisse Verhältnismäßigkeit bewahren. Es darf nicht sein, dass ein staatlich festgelegter Mindestlohn höher angesetzt wird als ein unter freien Tarifpartnern ausgehandelter Lohn in der untersten Tarifgruppe. Daher gibt es seit einigen Jahren die Mindestlohnkommission – wie Herr Kollege Weiß vorhin minutenlang ausgeführt hat –, die eine hervorragende Arbeit leistet. Es wäre zwar wünschenswerter, dass wir in der sozialen Marktwirtschaft auf ein derartiges Kontrollorgan verzichten könnten, aber nach der Agenda 2010, die die SPD nachhaltig verkorkst hat, blieb ja keine andere Möglichkeit.

(Beifall bei der AfD)

Nach sechs Jahren beschäftigen sich nun zwei Fraktionen hier im Hohen Haus, die offenbar soziale Marktwirtschaft bis heute nicht verstanden haben, mit der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro. Doch was bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns für Arbeitnehmer und was für Arbeitgeber? Machen wir doch einfach mal die Rechnung auf. Ein Mitarbeiter, Steuerklasse I, verdient bei aktuellem Mindestlohn bei 40 Stunden in der Woche und 9,50 Euro 1 645 Euro brutto im Monat. Ihm bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 1 215 Euro netto; das ergibt einen Nettostundenlohn von 7 Euro. Den Arbeitgeber kostet dieser Mitarbeiter 2 200 Euro, sprich also knapp 13 Euro brutto pro Stunde.

Bei Ihrer Forderung erhöht sich der Nettostundenlohn für den Arbeitnehmer lediglich um 1,44 Euro; für den Unternehmer verteuern sich die Kosten für den Mitarbeiter auf gut 16 Euro pro Stunde. Diese Kosten müssen eins zu eins auf die Dienstleistung oder das Produkt aufgeschlagen werden.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das ist falsch!)

Ein Wahlgeschenk der Linken und Grünen, das sich nicht nur als Potemkin’sches Dorf entpuppt, sondern Sie erreichen damit das Gegenteil dessen, was Sie eigentlich möchten. Denn gerade in den Branchen, die aktuell durch die Zwangsmaßnahmen der Regierung mit dem Rücken zur Wand stehen, wird in der Regel der Mindestlohn gezahlt – das wissen Sie alle –: Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel, Veranstaltungs- und Schaustellergewerbe, um nur einige zu nennen. Eine Mindestlohnerhöhung wird ausschließlich die klein- und mittelständischen Unternehmen treffen.

Ich kann Ihnen sagen: Statt Beschäftigten mehr Netto vom Brutto zu geben, was ihnen wirklich guttun würde, sorgen Sie mit dieser Erhöhung des Mindestlohns für einen massiven Stellenabbau. Einige Dienstleistungen wird man so verteuert nicht mehr anbieten können, und die Unternehmen werden vom Markt verschwinden. Aber vielleicht ist dies genau das, was Sie wirklich beabsichtigen.

(Widerspruch der Abg. Beate Müller- Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir Alternativen sind der Meinung: Ihre Anträge sind genau das, was wir in und nach diesem Dauerlockdown nicht gebrauchen können. Arbeit muss sich wieder lohnen. Diese Forderung von uns Alternativen ist umzusetzen. Aber Ihr Weg über einen staatlich verordneten Mindestlohn ist definitiv der falsche.

Verantwortlich dafür, dass Menschen kein Auskommen mit ihrem Einkommen in diesen prekären Beschäftigungsverhältnissen haben ist, letztendlich die Regierung. Denn wir haben hier in Deutschland nicht nur die höchste Abgabenlast der Welt und die höchsten Strompreise für Endverbraucher,

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt doch gar nicht!)

sondern die Regierung schröpft auch kleine Erwerbstätige bis aufs Blut, sodass sich viele ernsthaft die Frage stellen: Wozu soll ich überhaupt arbeiten gehen, wenn ich bei Hartz-IV-Bezug das Gleiche bekomme?

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt einfach alles nicht!)

Daher müssen wir Ihre unausgereiften Anträge leider komplett ablehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD – Jutta Krellmann [DIE LINKE]: Hoffentlich haben das viele gehört und wählen Sie jetzt nicht mehr!)

Vielen Dank, Herr Kollege Witt. – Als Nächster hat das Wort der Kollege Bernd Rützel, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7514887
Wahlperiode 19
Sitzung 221
Tagesordnungspunkt Gesetzlicher Mindestlohn
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