Caren Marks - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir abschließend in zweiter und dritter Lesung eine große und wichtige Reform des achten Sozialgesetzbuchs: das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Darüber freue ich mich sehr; denn ich habe dieses Gesetz auf seinem langen Weg von Anfang an begleitet.
Mit dieser komplexen Reform stärken wir Kinder, Jugendliche und Familien in unserem Land spürbar und langfristig. Wir eröffnen für sie neue Chancen und Perspektiven. Wir stärken aber auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der breit aufgestellten Kinder- und Jugendhilfe, und wir verzahnen Akteure an zentralen Schnittstellen miteinander. So gelingt zum Beispiel ein noch besserer Kinderschutz. Im Bundesfamilienministerium haben wir gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen entschieden, uns ausreichend Zeit für diese umfangreich angelegte Reform zu nehmen, und das Ergebnis gibt uns recht.
Die vielen Verbesserungen, die der Gesetzentwurf für die Kinder- und Jugendhilfe schafft, lassen sich in fünf zentrale Bereiche einteilen: ein besserer Kinder- und Jugendschutz; die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe; Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen; mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen dabei ganz besonders im Vordergrund, ganz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Der Gesetzentwurf hat ferner im Blick, dass Entscheidungen für Kinder, Jugendliche und Eltern nachvollziehbar sein müssen. Es gibt erstmals ein Beschwerdemanagement über die Ombudsstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Legislaturperiode wurde unsere Kinder- und Jugendhilfereform leider nicht abschließend im Bundesrat beraten. Für den zweiten Anlauf unseres Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes haben wir uns entschieden, einen breiten Beteiligungsprozess vorzuschalten. Der Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ war über ein Jahr angelegt. Beteiligt waren Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitshilfe sowie Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen.
Über 70 Personen haben zu thematischen Schwerpunkten miteinander diskutiert, sich eingebracht und gemeinsam mit uns im Ministerium um die wirklich besten Reformansätze gerungen. Weitere Akteure konnten sich schriftlich beteiligen, Ideen liefern und kritisch in Foren mitmischen. Unglaublich viel Expertise ist in unser Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeflossen.
Ich durfte diesen Dialogprozess leiten, und ich möchte mich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich bei allen Beteiligten ganz herzlich bedanken.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Und ich kann sagen: Dieser Prozess hat sich wirklich gelohnt. Er war von sehr fachlichen und auch konstruktiven Beratungen geprägt.
Mein Dank gilt auch den Koalitionsfraktionen für die guten und konstruktiven Gespräche im parlamentarischen Verfahren. Namentlich erwähnen möchte ich die Berichterstatterin Ulrike Bahr für die SPD-Fraktion
(Beifall der Abg. Michaela Noll [CDU/CSU])
sowie den Berichterstatter Marcus Weinberg für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute schließen wir unsere gemeinsamen Beratungen ab. Das ist wirklich ein riesiger Erfolg, über den wir uns auch wirklich gemeinsam freuen können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Johannes Huber, AfD.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7516645 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 224 |
Tagesordnungspunkt | Kinder- und Jugendstärkungsgesetz |