23.04.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 225 / Tagesordnungspunkt 37

Christoph BernstielCDU/CSU - Sicherheit informationstechnischer Systeme

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Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Drei Jahre harte Arbeit voller Widerstände, voller Widersprüche und auch voller neuer Erkenntnisse in drei Minuten Redezeit zu packen, ist gar nicht so einfach. Die Vorredner haben einige Punkte angesprochen, die ich natürlich alle gern aufarbeiten würde; aber dafür fehlt mir schlichtweg die Zeit.

Wir als Parlament haben – das hat Horst Seehofer bereits gesagt – diesen Gesetzentwurf des Kabinetts noch mal erheblich nachgeschärft. Wir können heute wirklich selbstbewusst sagen: Das ist eine Sternstunde des Parlaments; denn wir haben jetzt ein IT‑Sicherheitsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Darüber kann man sich wirklich mal freuen.

(Beifall bei der CDU/CSU -Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sternschnuppenstunde!)

Dies alles wäre ohne die Unterstützung vieler Kolleginnen und Kollegen, vieler Experten innerhalb und außerhalb des Parlaments nicht möglich gewesen. Bei ihnen allen möchte ich mich an dieser Stelle sehr herzlich bedanken. Ich möchte namentlich herausgreifen – auch das gehört an so einem Tag dazu – Norbert Röttgen, Philipp Amthor, Michael Brand und auch Sebastian Hartmann von der Koalitionsfraktion, mit dem wir sehr gut zusammengearbeitet haben. Ich denke, dafür kann man sich wirklich mal bedanken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Es gibt wesentliche Merkmale in diesem Gesetz, die ich herausgreifen möchte; einige wurden schon genannt. Es ist die Stärkung des BSI zu einer echten nationalen Cybersicherheitsbehörde, die zukünftig auch noch die Aufgaben des Verbraucherschutzes übernehmen wird. Es ist das IT‑Sicherheitskennzeichen, was angesprochen wurde, und es ist natürlich auch die Klärung – endlich! – der 5‑G-Frage.

Hier haben wir wirklich etwas geschaffen, was so in Europa einmalig ist; denn die Sicherheitsüberprüfung wird zukünftig zwei Stufen enthalten: eine technische Überprüfung und die lang ersehnte politische Überprüfung. Einige haben im Vorfeld gesagt: Das ist kein Lex Huawei. – Das ist richtig; denn die Sicherheitsanforderungen gelten für alle Unternehmen, die sich zukünftig am 5‑G-Netz-Ausbau beteiligen wollen. Richtig ist aber auch, dass Unternehmen, die zum Beispiel unter der Kontrolle von autoritären Staaten stehen oder die sich der Kontrolle von autoritären Staaten nicht entziehen können, weil es dort kein funktionierendes Rechtssystem gibt, als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden können. Diese Unternehmen können in Zukunft vom Netzausbau ausgeschlossen werden. Das ist ein deutlicher Sicherheitsgewinn für die Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eines möchte ich in diesem Zusammenhang auch sagen, weil es diese Debatte teilweise stark überlagert hat: Natürlich ist es ein Unterschied, ob wir Hersteller aus Europa, aus den Vereinigten Staaten, aus Südkorea oder aus China zum Netzausbau zulassen. Wenn die Kommunistische Partei in China weiterhin so agiert, wie sie es momentan in Hongkong, beim Umgang mit den Uiguren, im Verhältnis zu Taiwan oder mit den zunehmend aggressiven Expansionsversuchen im Ostchinesischen Meer tut, dann habe ich große Zweifel daran, ob Hersteller, die aus diesem Land kommen und zum großen Teil auch von der Kommunistischen Partei Chinas kontrolliert werden, zukünftig vertrauenswürdige Hersteller sein können, die wir in Deutschland zulassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Deshalb gibt es jetzt die Möglichkeit – ich komme zum Schluss –, die Vertrauenswürdigkeit solcher Hersteller im Nachgang zu überprüfen und im schlimmsten Fall auch zu entziehen.

Heute ist ein guter Tag für die IT‑Sicherheit in Deutschland. Ich kann nur dafür werben, diesem Gesetz zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bernstiel. – Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Christoph Matschie, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7517140
Wahlperiode 19
Sitzung 225
Tagesordnungspunkt Sicherheit informationstechnischer Systeme
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