06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 15

Johannes FechnerSPD - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Hass und Hetze im Netz, das ist immer noch eine große Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft und vor allem für viele Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren. Und wir haben leider allzu viele schwere Straftaten erleben müssen, bei denen sich gezeigt hat, wie schnell aus Worten Taten werden. Und deshalb ist für uns klar: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz war eine ganz wichtige Regelung. Aber wir müssen die Lage im Netz im Auge behalten, und wir können hier Fortentwicklungen betreiben. Das tun wir mit diesem Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie uns dem so zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU)

Einer der Hauptkritikpunkte war, es könne zu Overblocking führen. Da möchte ich nach vier Jahren NetzDG ganz klar festhalten: Es gibt in Deutschland keine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und damit das auch so bleibt, damit wir das sichern, haben wir jetzt hier zahlreiche Verbesserungen am NetzDG vorgesehen. Wir wollen zum Beispiel, dass sich die sozialen Netzwerke an die Vorgaben halten, und wir wollen, dass ihre Berichte noch mehr Informationen hergeben und dass sie vor allem transparenter und vergleichbarer werden.

Für uns ist auch klar, dass es für Nutzer einfach sein muss, Beschwerden über rechtswidrige oder als rechtswidrig erkannte Inhalte zu übermitteln. Das geht nicht, wenn die Meldewege zu kompliziert sind oder wenn sie auf den Seiten der sozialen Netzwerke sehr versteckt sind. Und auch hier kommen wir jetzt zu Verbesserungen; denn es ist klar: Das soziale Netzwerk muss von vermeintlich rechtswidrigen Inhalten schnell Kenntnis bekommen, damit es reagieren kann.

Und wir wollen, dass Streitigkeiten zwischen Nutzern und den sozialen Netzwerken schnell geklärt werden. Deswegen führen wir hier die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung ein. Das kann für Akzeptanz sorgen, und vor allem ist es sowohl für das soziale Netzwerk als auch für die Nutzerinnen und Nutzer von Interesse, wenn Streitigkeiten im Rahmen einer solchen außergerichtlichen Streitbeilegung schnell und im besten Falle auch einvernehmlich beigelegt werden können.

Wenn ein Inhalt zu Unrecht gelöscht wurde, dann gibt es als Mittel für den Nutzer hiergegen die sogenannte Wiederherstellungsklage. Das heißt, dass Nutzer, deren Inhalte zu Unrecht gelöscht wurden, vor Gericht gehen können und das Netzwerk auf Wiedereinstellung ihres Inhaltes verklagen können. Das ist ein ganz wichtiges Mittel.

Aber wir wollen, dass solche Klagen auch in Deutschland geführt werden können. Daran hakte es in der Vergangenheit oft, wenn das soziale Netzwerk seinen Sitz nicht in Deutschland hatte. Und deswegen wollen wir ausdrücklich klarstellen, dass der Zustellungsbeauftragte, den wir ja genau zu diesem Zweck in das Gesetz hineingeschrieben haben, auch für Wiederherstellungsklagen zuständig ist. Auch das ist eine ganz wichtige Regelung, damit Rechtsschutz für Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland stattfinden kann.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns noch zwei weitere sehr gute Verbesserungen vorgenommen und schlagen sie hier zur Abstimmung vor. Zum einen haben wir geregelt, dass es das Gegenvorstellungsverfahren, also ein Beschwerdeverfahren gegen das soziale Netzwerk, nicht nur dann gibt, wenn das soziale Netzwerk aufgrund von Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften gelöscht hat, sondern dass es dieses Gegenvorstellungsverfahren auch dann geben soll, wenn das Netzwerk wegen vermeintlichem Verstoß gegen die eigenen AGB eine Löschung vorgenommen hat. Da erweitern wir also auch die Schutzmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer.

Schließlich haben wir auch eine Forschungsklausel vorgesehen. Das heißt, dass es für wissenschaftliche Forschung einen Auskunftsanspruch gibt. Forscherinnen und Forscher haben einen Rechtsanspruch auf Auskunft gegenüber einem sozialen Netzwerk. Das halten wir vor allem deshalb für wichtig, weil die politische Debatte ja ganz deutlich zunehmend von den Diskussionen in sozialen Netzwerken geprägt wird. Deshalb ist es für die Allgemeinheit schon von Interesse, zu erfahren, wie die Entscheidungsprozesse dort organisiert sind, wie Dynamiken entstehen. Das zu erforschen, ist ganz wichtig.

Also, es sind ganz viele wichtige Fortentwicklungen unseres Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Stimmen wir dem so zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Herzlichen Dank, Kollege Fechner. – Das Wort geht an die AfD-Fraktion mit Stephan Brandner.

(Beifall bei der AfD – Thomas Lutze [DIE LINKE]: Jetzt wird es wieder schlimm!)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519755
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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