06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. EP / Session 227 / Tagesordnungspunkt 15

Carsten MüllerCDU/CSU - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Frau Präsidentin! Woche der Meinungsfreiheit. Sie werden erleben: Die wird gelebt, selbst wenn großer Quatsch erzählt wird, wie eben zum Beispiel vom Kollegen Brandner, der behauptete, seine Rede hätte wenigstens kurzen Sinn, obwohl da gar kein Sinn drin war. Dennoch wird das hier feilgeboten,

(Beifall bei der CDU/CSU)

und wir können das sicherlich auch in den sozialen Medien verfolgen.

Meine Damen und Herren, ein Gesetz wird vier Jahre nach der Inkraftsetzung verbessert. Es gab eine Reihe von Diskussionen hier im Hause, in der Gesellschaft, in den Fachkreisen. Es wurde das Wort „Overblocking“ im Mund geführt. Auch „Einschränkungen der Meinungsfreiheit“ haben wir gehört; das hören wir bei einigen wenigen heute immer noch. In Wahrheit ist das alles so nicht eingetreten. Wir haben diese vier Jahre nicht tatenlos verstreichen lassen, sondern haben uns intensiv mit dem Gesetz – das war ja eigentlich ein weltweiter Prototyp – auseinandergesetzt, es evaluiert und ein gut funktionierendes Gesetz noch besser gemacht.

Wir haben einen Dreiklang etabliert, nämlich den Dreiklang aus erhöhter Transparenz der Netzwerke, verbessertem Rechtsschutz für Nutzer und einer Öffnung der Netzwerke für Wissenschaft und Forschung. Das war der Union besonders wichtig. Wir hatten da einige Widerstände im Ministerium zu überwinden, aber das ist uns schließlich gelungen.

Die Änderungen werden maßgeblich zum Schutz der Meinungsfreiheit beitragen und Persönlichkeitsrechte stärken und nicht schwächen. Dazu ergänzen wir die Informationspflichten der Anbieter sozialer Netzwerke und erhöhen den Informationsgehalt und insbesondere auch die Vergleichbarkeit der Transparenzberichte. Uns geht es um die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege. Im Vorgriff hat es eine Reihe von sozialen Netzwerken schon etabliert. Probieren Sie es aus! Es funktioniert, und es funktioniert sehr einfach. Das ist wichtig, um dem Ganzen Effektivität zu verleihen.

Wir stärken im Weiteren die Position der Nutzer gegenüber Bedrohungen, Beleidigungen, Hass oder Hetze, Diffamierungen, Herabsetzungen, Herabwürdigungen, Fake News. All das sind nämlich Dinge, die nicht zur Meinungsfreiheit gehören, sondern selbige im Kern bedrohen. Es sind – der Kollege Fechner hat richtigerweise darauf hingewiesen – in diesem Land aus Worten Taten geworden. Wir haben Getötete zu beklagen, die Opfer von Hass und Hetze im Netz geworden sind. Das lassen wir nicht zu.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP und des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])

Eine wichtige Neuregelung wird, wie gesagt, im § 5a erfasst. Damit sorgen wir für den Zugang der Wissenschaft. Diese Forschungsklausel sichert eben gerade den Datenzugang, und das ist in Zeiten wichtig, in denen soziale Netzwerke im Übrigen nicht nur in den politischen Diskurs, wie es Kollege Fechner eingangs auch ausführte, sondern in den gesamtgesellschaftlichen Diskurs eingreifen. Diese Netzwerke werden immer wichtiger. Deswegen muss die öffentliche Hand, aber auch die Öffentlichkeit in Sonderheit wissen, wie es funktioniert und wie wir gegebenenfalls – es wird heute nicht das letzte Mal sein, dass wir ans Netzwerkdurchsetzungsgesetz gehen – dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch weiter verbessern.

Meine Damen und Herren, ich will noch auf letzte Punkte kommen. Wir verbessern und stärken die Befugnisse des Bundesamtes für Justiz. Wir schaffen die Voraussetzung für einen Austausch auf Augenhöhe mit den Jugendmedienschützern der Länder. Wir sorgen für Staatsferne. Wir binden insofern das Konzept der regulierten Selbstregulierung in dieses Gesetzeswerk ein usw. usf.

Meine Damen und Herren, abschließend: Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz, erst recht in seiner verbesserten Fassung, setzt international Maßstäbe. Die Welt guckt auf uns, und sie hat festgestellt: Global agierende Netzwerke können mit einer klugen, zurückhaltenden, abgewogenen nationalen Regulierung besser gemacht werden und eben genau zu den Hütern der Meinungsfreiheit werden. – Das machen wir. Deswegen stimmen wir zu. Ich bitte Sie, ebenfalls zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Kollege Müller. – Das Wort geht an Dr. Jürgen Martens von der FDP-Fraktion.

(Beifall bei der FDP)

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Electoral Period 19
Session 227
Agenda Item Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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