06.05.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 227 / Tagesordnungspunkt 15

Jürgen MartensFDP - Netzwerkdurchsetzungsgesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat, Hass und Hetze haben in unserer Gesellschaft in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Es ist eine Verrohung festzustellen gewesen, vor allen Dingen in den sogenannten sozialen Netzwerken und auf Plattformen, die einen bisweilen erschrecken lässt. Was mich auch erschreckt, ist die Unfähigkeit von AfD-Vertretern, einzusehen, dass sie einen gut Anteil an dieser Verrohung des Klimas in Deutschland haben.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Thomas Lutze [DIE LINKE])

Vier Jahre nach Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschäftigen wir uns jetzt mit seiner Änderung: mit weiteren Angabepflichten, mit der Möglichkeit, Gegenvorstellungen einzubringen oder eine Schlichtungsstelle anzurufen, wenn man sich zu Unrecht von Maßnahmen eines Betreibers betroffen sieht.

Allerdings fehlen nach wie vor etliche Schritte, die nach unserem Dafürhalten notwendig sind, um effektiv gegen Hass und Hetze vorzugehen. Messengerdienste bleiben nach wie vor außen vor, obwohl über sie ein Großteil von wirklich widerlichen Meldungen verbreitet wird. Die Möglichkeit der Gegenvorstellung ist zwar schön und gut, aber die Entscheidung darüber, ob dem nachgekommen wird, bleibt am Ende beim Betreiber. Auf das Schlichtungsverfahren kann man sich einlassen, man muss es aber nicht; denn es ist ein freiwilliges Verfahren.

Der Gesetzentwurf beseitigt nicht die grundsätzliche Kritik, die die FDP von Anfang an an den Vorhaben geäußert hat. Es gibt tatsächlich Fälle von Overblocking, auch wenn sie zahlenmäßig nicht so ins Gewicht fallen. Aber das ändert ja nichts an der Tatsache, dass es zu Overblocking gekommen ist, etwa wenn Anbieter von Plattformen Bilder löschen, weil auf ihnen auf einer 500 Jahre alten Renaissance-Marmorstatue ein männliches Geschlechtsteil in Marmor abgebildet ist.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP – Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Das ist aber nach Hausregeln gesperrt worden!)

Es bleibt auch bei den Systemfehlern. Wir haben eine effektive Bekämpfung von Hass und Hetze im Netz verlangt. Dazu gehört die Möglichkeit der Erstattung einer Onlineanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Wir wollen gegenüber Plattformbetreibern einen Anspruch auf Auskunft zum Absender strafbarer Inhalte und einen Anspruch auf Auskunft gegenüber Providern, um Identitätsfeststellungen durchführen zu können. Wir wollen, dass Zivilverfahren zu Auskunft und Schadensersatz schneller geführt werden, etwa in IT- und digitalbasierten Verfahren. Wir wollen auch, wie gesagt, die bisher unzureichende Einbeziehung von Messengerdiensten geändert wissen. Sie werden verstehen, dass wir deshalb diesem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Martens. – Das Wort geht mit Niema Movassat an die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7519758
Wahlperiode 19
Sitzung 227
Tagesordnungspunkt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
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