Nadine SchönCDU/CSU - Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hass und Hetze im Netz kennen wir alle. Frauen bekommen sie mehr zu spüren als Männer; Menschen, die sich politisch engagieren, gerade auf der kommunalen Ebene, mehr als solche, die die Netzwerke nur in der Freizeit nutzen. Menschen mit Migrationshintergrund bekommen Hass und Hetze stärker zu spüren als Deutsche. Hass und Hetze im Netz – das ist ein Gift, das den demokratischen Diskurs zerstört; ein Gift, das den Austausch der Gedanken, Ideen und Meinungen behindert; ein Gift, das geeignet ist, die Grundfesten unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung anzugreifen.
Wir wollen, dass man auch im Netz gut, in fairer Auseinandersetzung und sachlich diskutiert. Dafür müssen wir mehrere Voraussetzungen schaffen. Eine ist, dass die Gesellschaft, dass wir alle die Hauptverantwortung haben. Wir müssen gemeinsam dafür eintreten, dass wir eine gute Debatte im Netz haben. Das Wirksamste, wenn eine Diskussion bei Facebook oder Instagram ausartet, ist, dass sich Leute dagegenlehnen, dass sie sagen: „So geht es nicht, so kann man nicht diskutieren“; dass man mit Argumenten dagegenhält und auch ein klares Stoppschild zeigt. Dafür wurden in den letzten Jahren tolle Initiativen entwickelt: HateAid zum Beispiel macht einen tollen Job in der Beratung derjenigen, die von Hass und Hetze betroffen sind, oder auch die ganz neue Initiative „Stark im Amt“, die sich an Kommunalpolitiker richtet.
Das Zweite ist, dass wir als Rechtsstaat Hass und Hetze nicht einfach hinnehmen dürfen. Deshalb haben wir 2017 das NetzDG auf den Weg gebracht, und ich kann dem Kollegen Müller nur zustimmen: Das ist ein Erfolgsmodell. Der Digital Services Act der Europäischen Kommission orientiert sich genau an unserem NetzDG,
(Benjamin Strasser [FDP]: Das ist das Problem! – Dr. Jürgen Martens [FDP]: Das ist ja das Schlimme!)
und mit den Änderungen, die wir heute auf den Weg bringen, verbessern wir noch mal die Verfahren, verbessern wir die Transparenz und auch die Meldewege, die es ermöglichen, dass der Einzelne sich tatsächlich beschweren kann, wenn seine Rechte verletzt wurden. Und: Für die Meinungsfreiheit stellen wir sicher, dass sich auch derjenige beschweren kann, der meint, dass ein Beitrag von ihm fälschlicherweise gelöscht worden ist.
Das sind Maßnahmen, die zu einem sehr ausgewogenen Verhältnis zwischen all denjenigen beitragen, die sich im Netz bewegen. Sie bestimmen auch die Abstufungen im Rahmen der regulierten Selbstregulierung: dass die Plattform bei klaren Fällen nämlich schnell agieren muss, dass aber natürlich auch der Weg zu den Gerichten weiterhin offen ist. Das ist ein gutes, abgewogenes Verfahren, das auch international Maßstäbe setzt.
Mir ist wichtig, dass wir mit diesen Änderungen heute auch den Forschern den Zugang zu den Daten ermöglichen; denn wir müssen wissen, was in den Netzwerken passiert, damit wir auch wirksame Maßnahmen ergreifen können, wenn Sachen aus dem Ruder laufen. Das tun wir mit diesem Gesetz. Das werden wir in Zukunft weiter tun und beobachten. Mit diesem Gesetz legen wir die Grundlagen dafür. Deshalb ein herzliches Dankeschön für die guten Beratungen. Ich hoffe, dass wir weiterhin gemeinsam gegen Hass und Hetze aufstehen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Danke sehr. – Das Wort geht mit Dr. Jens Zimmermann an die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7519761 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 227 |
Tagesordnungspunkt | Netzwerkdurchsetzungsgesetz |