Marian WendtCDU/CSU - Abschließende Beratungen ohne Aussprache
Ja, ich habe auch schon nachgefragt, ob es in der Parlamentarischen Gesellschaft Schokoeis gibt. Also, wir gehen um 17.10 Uhr, wenn Ihr Dienst hier beendet ist, noch ein Eis essen; versprochen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute wird der Bundestag über eine Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses abstimmen, bei der es um den Wunsch von mehreren Petenten und Betroffenen geht, eine Entschädigung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie etwa Missbildungen von Neugeborenen, zu erhalten.
Diese Missbildungen von Neugeborenen sind möglicherweise durch die Einnahme von Tabletten während der Schwangerschaft entstanden. Mithilfe des Hormonpräparats Duogynon wurden in den 1960er- und 1970er-Jahren insbesondere Frühschwangerschaftstests durchgeführt, aber auch Menstruationsstörungen behandelt. Nach Ansicht der Petenten gibt es wissenschaftliche Beweise für ernsthafte gesundheitliche Schädigungen von Neugeborenen durch dieses Präparat.
Die in den Eingaben dargestellten persönlichen Schicksale der Betroffenen haben alle Mitglieder unseres Ausschusses tief berührt. In den vergangenen Legislaturperioden wurde das Thema hier im Deutschen Bundestag immer wieder zur Sprache gebracht. Auch der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit der Materie befasst. Aus unserer Sicht ist die heutige Datengrundlage für eine abschließende Bewertung des Gesamtvorganges allerdings noch nicht ausreichend. Insoweit möchte ich an dieser Stelle nicht auf alle Einzelheiten eingehen, sondern nur kurz das Votum des Ausschusses dahin gehend erläutern, und dieses Votum haben alle Fraktionen gemeinsam einstimmig getragen. Das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie wissen, nur recht selten der Fall und verleiht dieser Empfehlung daher eine besondere Bedeutung.
Der Petitionsausschuss empfiehlt einstimmig, die Petition dem Bundesministerium für Gesundheit zur Erwägung zu überweisen, um eine unabhängige Untersuchung einzuleiten, die mögliches Fehlverhalten staatlicher Stellen in Deutschland im Zusammenhang mit der Registrierung, Zulassung, Arzneimittelsicherheit und Marktrücknahme des Präparates Duogynon unter Berücksichtigung des damals geltenden gesetzlichen und historischen Rahmens kritisch untersucht und deren Ergebnisse für die Entscheidung über die Einrichtung eines Entschädigungsfonds zugrunde gelegt werden.
Der Petitionsausschuss sieht die Thematik als gravierend und ungeklärt an und möchte mit seinem Votum Anstoß geben, für die Klarheit zu sorgen, an der es seit Jahren fehlt. Die sachliche und historische Aufarbeitung sollte angesichts der inzwischen vergangenen Zeit unserer Ansicht nach nunmehr zügig und konsequent stattfinden. Deshalb sind eine klare Positionierung unseres Hauses sowie zügige Ermittlungen vonnöten, ob einzelne Behörden bei der Aufdeckung eines möglichen Fehlverhaltens des Herstellers versagt haben.
Ob es am Ende tatsächlich zu einer Entschädigung der Betroffenen kommt, kann der Ausschuss natürlich noch nicht beurteilen. Aber ich denke, wir sind den Menschen und den Opfern verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um hier zügig zu helfen, wenn dies geboten ist. Ich bitte Sie daher im Interesse der Sache herzlich, der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der AfD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526475 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 233 |
Tagesordnungspunkt | Abschließende Beratungen ohne Aussprache |