11.06.2021 | Deutscher Bundestag / 19. WP / Sitzung 234 / Tagesordnungspunkt 47

Thomas SeitzAfD - Abgeordnetengesetz - Transparenzregeln

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(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Ausflug des Kollegen Amthor in das Land von Austern, Schampus und Optionen

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Mettigel!)

und unzähligen anderen Skandalen, ist der Union klargeworden: Geht es so weiter, geht sie unter. Eine Reform war alternativlos. Aber was ist das für eine Reform? Anstatt einer effektiven Ahndung von Verstößen: auch weiterhin Umgehungsmöglichkeiten en masse. Die Abgeordnetenbestechung ist und bleibt wirkungslos durch die Beschränkung auf ein Handeln im Auftrag oder auf Weisung. Wie sagte ein Sachverständiger?

… wenn man eine „Null-Vorschrift“ zum Verbrechen macht, bleibt sie eine „Null-Vorschrift“.

Am Rande: Nicht nur diese Lücke schließt der Gesetzentwurf der AfD, sondern er erfasst auch nachträgliche Zuwendungen und stuft die Tat zum Verbrechen hoch.

Sie hatten sechs Wochen Zeit, um unseren Antrag zu lesen, und dann kommen Sie mit einer Nebelkerze. Auch mit der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent täuschen Sie Transparenz nur vor. Jetzt mal ehrlich: Wenn der Bürger weiß, ein Kollege verdient zwischen 100 000 und 125 000 Euro nebenbei, hilft es dann, zu wissen, es sind exakt 113 847 Euro und 58 Cent? Natürlich nicht. Aber Sie jubeln das dem Bürger als ein Mehr an Transparenz unter, damit er weniger auf das Kleingedruckte schaut, zum Beispiel auf die Frist innerhalb derer unzulässige Zuwendungen abgeschöpft werden: drei Jahre ab Erhalt. Ist das Ihre Schamgrenze? Drei Jahre? Warum nicht 10 oder 15 Jahre ab Beendigung des Mandats? Ist es so schlimm, wenn der Täter seine Beute abgeben muss? Oder das leidige Amthor-Thema mit den Optionen. Wer Optionen als Gegenleistung erhält, wird nun veröffentlicht. Beseitigt man damit, allein durch Veröffentlichung, die Verführung zu übermäßigem Gewinnstreben? Wäre da ein klares Verbot nicht besser, so wie im Gesetzentwurf der AfD?

(Beifall bei der AfD)

Interessant ist auch Ihre Schamgrenze bei den Spenden an Abgeordnete. Sachspenden bleiben erlaubt, aber der Geldkoffer soll nun tabu sein, und nicht nur für Herrn Schäuble. Den dicken Wälzer zum Parlamentsrecht und den Kommentar zum Abgeordnetengesetz kennen Sie doch alle. Zwei der Herausgeber wurden als Sachverständige angehört. Professor Austermann kommentierte diplomatisch: „Geldspenden zu verbieten und Sachspenden … nicht, ist nicht wirklich überzeugend.“ Mit Verlaub, ich bin direkter: Das ist wieder einmal nichts anderes als die Anleitung zur Umgehung. Freie Fahrt für korrupte Abgeordnete!

Und Professor Wiefelspütz, selbst über 26 Jahre MdB der SPD, führte aus: Die Wahrnehmung von beruflichen Nebentätigkeiten neben Ehrenämtern und sonstigen Aufgaben „ist ... bei der Komplexität der Aufgabe eines Abgeordneten völlig unrealistisch“, unmöglich, unseriös. – Gibt es noch mehr zu sagen?

Was hält Sie davon ab, das Dilemma mit einer Verfassungsänderung zu beenden, Nebeneinkünfte bis auf einen Sockelbetrag für die Rückkehr in den Beruf einfach zu verbieten? Oder noch besser: Mehreinnahmen an den Fiskus abführen. Dann arbeitet der Abgeordnete mal für den Steuerzahler und nicht nur umgekehrt. Aber das passt nicht zum Geschäftsmodell der Union.

Ein Landwirt sagte mal: Wer den Speck möchte, der muss sich ab und zu um den Schweinestall kümmern und ausmisten. – Sie wollen den Speck, ganz ohne Zweifel, nur ausmisten wollen Sie nicht.

Apropos Schweinereien: Nach einer beispiellosen Serie von Skandalen und Selbstbereicherung, aktuell im Zusammenhang mit Corona, hätte Ihr Ausmisten angemessen sein müssen, nämlich ebenfalls beispiellos. Hier vorgelegt haben Sie aber nur das ethische Minimum. Dagegen kann ja niemand etwas einwenden. Aber dass Sie dem Bürger nicht mehr als das Minimum bieten, das ist wieder klassische Amigo-Taktik. Es ist nicht so, dass Sie es nicht besser könnten. Nein, Sie wollen es nicht. Daher enthalten wir uns.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Zurufe: Maske! – Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Auch Genesene dürfen die Maske tragen!)

Danke. – Das Wort geht an die CDU/CSU-Fraktion mit Patrick Schnieder.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Personen

Dokumente
Beschlussempfehlung und Bericht
Drucksache 19/30492
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/28784 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27850 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) - Verbot von entgeltlicher Lobbytätigkeit durch Abgeordnete, Verbot von Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Reform der Transparenzregeln des Bundestages c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25354 - Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Transparenz von Aktienoptionen und Unternehmensbeteiligungen, Verbot der Tätigkeit als bezahlte Interessenvertreter und der Spendenannahme d) zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Seitz, Ulrike Schielke-Ziesing, Jens Maier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/27857 - Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Anlage 1 Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages hier: Anzeigeplicht von Optionen e) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25348 - Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hier: Änderung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (Anlage 1 der Geschäftsordnung) zur Veröffentlichung von Aktienoptionen und für mehr Transparenz f) zu dem Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Keul, Dr. Manuela Rottmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/27872 - Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung - Für eine transparente saubere Politik
von: Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

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Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7526788
Wahlperiode 19
Sitzung 234
Tagesordnungspunkt Abgeordnetengesetz - Transparenzregeln
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