Patrick SchniederCDU/CSU - Abgeordnetengesetz - Transparenzregeln
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Wir werden heute in zweiter und dritter Lesung die größte Reform des Abgeordnetengesetzes seit Bestehen dieses Gesetzes vornehmen. Wir tun dies nach – das will ich ausdrücklich sagen – sehr sachlichen Beratungen; das, was wir jetzt gerade gehört haben, war die Ausnahme. Wir tun das in einer ungewöhnlichen politischen Konstellation. Das deutet darauf hin, dass es um eine besondere Reform geht.
Ich möchte mich für die Diskussion, die wir geführt haben, ausdrücklich bedanken. Sie war nicht geprägt von dem Stil, den wir eben gehört haben, sondern sie war geprägt von einer sachlichen und inhaltlich orientierten Debatte. Es ist zwar schade, dass die Fraktion der FDP hier nicht mitgehen kann, aber ich will ausdrücklich konzedieren, dass wir auch mit ihr eine anregende und inhaltlich sehr gute Debatte mit guten Beiträgen geführt haben.
Es ist vollkommen in Ordnung, angemessen und erforderlich – ich will das so selbstkritisch sagen –, dass man das Verhalten, das einzelne Abgeordnete unserer Fraktion an den Tag gelegt haben, kritisch und auch sehr kritisch anspricht und begleitet. Ich will deshalb hier noch einmal sagen: Wir haben uns dieses Verhalten noch vor Monaten in dieser Art und Weise nicht vorstellen können. Wir haben gedacht, dass man Anstand nicht gesetzlich regeln muss und dass es Grenzen dessen gibt, was Abgeordnete tun. Wir sind eines Besseren belehrt worden, und wir haben daraufhin konsequent gehandelt.
Diese Abgeordneten sind in der Tat ehemalige Mitglieder der Fraktion. Sie sind aus den Parteien ausgetreten und bis auf einen Fall auch aus dem Parlament; sie haben ihr Mandat niedergelegt. Wir haben nicht nur aufgeklärt und unseren Beitrag dazu geleistet, sondern wir haben diese große gesetzliche Reform mit angestoßen. Und wir werden – ich will das an dieser Stelle auch sagen – in der nächsten Sitzungswoche in unserer Fraktion einen Verhaltenskodex verabschieden, mit dem es für die engere Fraktionsspitze ein Verbot von bezahlten Nebentätigkeiten geben wird, zu dem wir einen Integritätsausschuss installieren und mit dem wir auch ein starkes Sanktionsregime einrichten werden.
Meine sehr geehrten Damen, meine Herren, wir haben in den Ausschussberatungen und nach der Anhörung das wahrgemacht, was wir vorher angekündigt haben: Wir haben alle die Lücken geschlossen, die wir gesehen haben. Wir haben nochmals Dinge präzisiert. Wir haben Sachen aufgegriffen, die aus den unterschiedlichsten Fraktionen ins Spiel gebracht worden sind. Wir haben intensiv geprüft und diese Dinge dann auch aufgenommen.
Ich will nur beispielhaft einige nennen: neue Anzeigepflichten, zum Beispiel für Rückkehrrechte, vertraglicher oder gesetzlicher Art nach der Beendigung des Mandates, Anzeigepflichten für Berichterstatter im Ausschuss, wenn Interessenkonflikte vorliegen können, ein Transparenzbericht an das Plenum des Deutschen Bundestages, der abgegeben werden muss. Und man kann das verspätete Anzeigen von Nebeneinkünften – das soll ja in den besten Häusern schon mal vorkommen, auch wenn das nicht vergleichbar ist mit dem, was bei den Maskendeals passiert ist – nach drei Monaten, nach Überschreitung der Frist, auch nicht mehr heimlich machen.
Lassen Sie mich noch zu einzelnen Punkten etwas ausführen. Ein Kritikpunkt an diesem Gesetz ist, dass wir bei der Veröffentlichung der Nebeneinkünfte im Bereich von Selbstständigen zukünftig centgenau den Gewinn vor Steuern und nicht mehr den Umsatz angeben müssen. Ich will einräumen: Das ist keine ideale Lösung. Aber mir sagen viele Selbstständige: Das ist eine viel bessere Lösung. – Es ist auch eine transparentere Lösung, als wir sie im Moment haben, bei der wir nämlich die Umsätze angeben. Das sagt überhaupt nichts darüber aus, was dort an Arbeitsleistung investiert wird und was tatsächlich nachher herauskommt.
Nur ein Beispiel. Oft stehen ja die Landwirte bei den Nebeneinkünften ganz oben. Die müssen jemanden engagieren, der den Betrieb weiterführt. In diesen Angaben sind die Futtermittel enthalten, die er beschafft, und, und, und. Da bleibt unterm Strich wahrscheinlich gar nichts oder wenig über. Aber bei diesen Abgeordneten stehen bei den Nebeneinkünften Hunderttausende von Euro. Das ist nicht angemessen, und deshalb halten wir diese Regelung für gut und für richtig.
Ich will etwas zum Parteiengesetz sagen. Da sind wir und waren wir natürlich gesprächsbereit. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, indem man zwei Zahlen im Gesetz ändert, löst man nicht die wirklichen Probleme im Bereich des Parteiengesetzes. Die Parteien – das will ich hier nur mal anführen – sind nach dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz zur politischen Willensbildung mit berufen und dazu, diese mitzugestalten. Sie sind aber nicht dazu berufen, politische Berichterstattung zu ermöglichen und mitzugestalten. Deshalb müssen wir auch über die Medienbeteiligung von Parteien reden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Dass Sie sich dort verweigern, kann ich gut verstehen. Aber dann darf man nicht so tun, als wäre man an Änderungen am Parteiengesetz ganz groß interessiert gewesen. Also, mit kosmetischen Korrekturen ist das nicht zu machen.
Ich will auch etwas zum § 108e Strafgesetzbuch sagen, Abgeordnetenbestechung. Ja, wir stufen das zum Verbrechen hoch, gehen aber nicht an den Tatbestand ran. Dennoch wird das dazu führen, dass weitere Handlungen in Zukunft von der Strafbarkeit erfasst werden. Warum? Weil durch die Hochstufung zum Verbrechen in Zukunft auch der Versuch strafbar ist. Damit werden Vorbereitungshandlungen zur Abgeordnetenbestechung, zur Bestechlichkeit in den Fokus rücken.
Das hat auch strafprozessuale Folgen. Es wird dazu führen, dass ein Verfahren nicht mehr gegen Geldbuße oder Auflage eingestellt werden kann. Es kann auch kein Strafbefehl mehr erlassen werden, sondern bei entsprechendem Tatverdacht kommt es zur Hauptverhandlung. Generalstaatsanwaltschaften werden dann anklagen müssen. Insofern haben wir schon eine Ausweitung der Handlungen, die darunterfallen.
Ich will den ausgewiesenen Strafrechtsexperten aus der Anhörung, Professor Kubiciel, zitieren, der die Änderung vollumfänglich als sinnvoll, ausreichend und als scharfes Schwert erachtet. Ich darf zitieren:
Deswegen befürworte ich diese Konzeption, die der § 108e StGB wählt, die Integrität von mandatsbezogenen Handlungen zu sichern und die Sicherung der Integrität des parlamentarischen Betriebes drumherum nicht dem Kernstrafrecht zu übertragen, sondern anderen Regeln, die Sie sich anschicken zu verändern.
Das sind die Regeln im Abgeordnetengesetz.
Deshalb, meine Damen, meine Herren, klare Aussage: Wir schaffen strengste Verhaltensregeln. Wir, die Unionsfraktion, haben verstanden: Wir handeln.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Kollege Schnieder. – Das Wort geht an die FDP-Fraktion mit Dr. Marco Buschmann.
(Beifall bei der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526789 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Abgeordnetengesetz - Transparenzregeln |