Marco BuschmannFDP - Abgeordnetengesetz - Transparenzregeln
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Bundestag ist durch eine ganze Reihe von Korruptionsskandalen in Verruf geraten. Die Täter entstammten alle einer Fraktion, aber Opfer waren wir alle. Das war der gesamte Deutsche Bundestag;
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und der Steuerzahler!)
denn die Dinge haben das Vertrauen der Menschen in die Entscheidung dieses Parlaments unterspült. Deshalb ist es richtig, dass wir handeln.
(Beifall bei der FDP und der LINKEN)
Ich will ausdrücklich sagen, dass ich großen Respekt davor habe, dass dann tatsächlich schnell ein breit angelegtes Maßnahmenbündel auch von der Koalition auf den Tisch gelegt worden ist. Es ist auch größer ausgefallen, als ich es erwartet habe. Das möchte ich hier ausdrücklich sagen. Trotzdem enthielt auch dieses Maßnahmenpaket noch eine Reihe von Problemen. Wir haben darüber in der Anhörung gesprochen. Wir haben darüber zwischen den Fraktionen gesprochen. Nach der Anhörung hat meine Fraktion einen sehr umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Darin ging es um die Publizität von Interessenverknüpfungen im Ausschuss. Da ging es um die vorhin angesprochenen Rückkehrrechte. Da ging es um die Schwächen der Vorteilsannahme im Abgeordnetengesetz usw. usf. Ich möchte auch ausdrücklich sagen: Wir finden es gut, dass in dieser Woche ein Änderungsantrag der Antragsteller kam, der sehr viel von dem aufgegriffen hat.
Aber zwei Probleme bleiben. Das eine ist unserer Meinung nach, dass sich die Konzeption, insbesondere bezüglich der Angabepflicht von Gewinnen, gegen klassische Mittelständler richtet. Wer ein Unternehmer ist, wer einen Produktionsbetrieb hat, wer ein Personengesellschafter ist, der muss demnächst nicht nur angeben, was er selber bekommt, sondern dadurch wird indirekt klar, was auch seine Mitgesellschafter bekommen, und, was noch viel schlimmer ist, Betriebsgeheimnisse wie Kalkulationsgrundlagen werden öffentlich. Wenn die Geschäfte gut laufen, werden diese Gesellschaften unter Preisdruck ihrer Lieferanten und ihrer Kunden geraten, und wenn die Geschäfte schlecht laufen, dann werden die Geschäftsbeziehungen übermäßig belastet. Das wird dazu führen – das ist so sicher wie das Amen in der Kirche –, dass solche Mittelständler, wenn sie sich die Frage stellen, ob sie kandidieren sollen – ob erstmals oder noch mal –, von ihren Mitgesellschaftern keinen Applaus bekommen werden. Das ist eine Beeinträchtigung des passiven Wahlrechts. Wir als Freie Demokraten sind der Meinung: Wir haben nicht zu viele Unternehmer im Parlament, wir haben eher zu wenige Unternehmer im Parlament, und das schadet dieser Regelung.
(Beifall bei der FDP)
Ein zweites Problem gibt es bei diesem Paket, und das ist in der Tat der Umgang mit § 108e. Das ist totes Recht.
(Friedrich Straetmanns [DIE LINKE]: Genau!)
Das ist totes Recht, und deshalb ist es gut, dass wir das anfassen. Nur, es ist deshalb totes Recht, weil der Tatbestand untauglich ist. Dazu gibt es auch sehr viel Schrifttum. Sehr viele Strafrechtswissenschaftler haben immer wieder darauf hingewiesen. Deshalb wäre es nötig gewesen, den Tatbestand anzufassen und nicht nur bei der Rechtsfolge etwas zu ändern. Auch dazu haben wir Ihnen gemeinsam mit anderen Fraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt.
Ich will zum Schluss eines sagen, was Sie nicht wundern wird: Wenn Sie diese Änderungsanträge, die wir Ihnen vorgelegt haben, nicht annehmen, dann werden wir im Ergebnis nicht anders können – bei allem Respekt vor vielen Maßnahmen, die ergriffen werden –, als nicht zuzustimmen und werden uns enthalten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Vielen Dank, Kollege Buschmann. – Das Wort geht an die Fraktion Die Linke mit Dr. Petra Sitte.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7526790 |
Wahlperiode | 19 |
Sitzung | 234 |
Tagesordnungspunkt | Abgeordnetengesetz - Transparenzregeln |