Pascal KoberFDP - Sofortmaßnahmen gegen soziale Folgen der Inflation
Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Antrag der Fraktion Alternative für Deutschland vor, in dem die Fraktion Maßnahmen von der Bundesregierung fordert, um die sozialen Folgen der Inflation zu mildern. Bei den von der AfD vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich im Schwerpunkt um steuerpolitische Maßnahmen. Es geht darum, die Energiekosten durch Absenkung von energiebezogenen Steuern und Abgaben zu senken. Was Ihnen aber nicht gelungen ist – das ist eigentlich Anspruch an die eigene Arbeit in diesem Haus –, ist, dass Sie eins und eins zusammenzählen und dazu auch in der Lage und willens sind.
Wenn Sie auf der einen Seite Steuern und Abgaben senken, dann ist schon zu erwarten, dass Sie auf der anderen Seite diesem Haus und den Bürgerinnen und Bürgern auch erklären, wie Sie das finanzieren wollen.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Da fällt uns viel ein!)
Sie können beispielsweise Ihre Reduzierung von Steuern und Abgaben über die Erhöhung von Schulden finanzieren.
(Dr. Götz Frömming [AfD]: Nein!)
Sie können es durch die Erhöhung von anderen Steuern finanzieren. Oder Sie können es durch Absenkung staatlicher Leistungen finanzieren. Aber Sie sagen dazu kein Wort, und das genügt in diesem Hause nicht. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
(Beifall bei der FDP und der SPD)
Frau Schielke-Ziesing, Sie sitzen ja jetzt schon seit vier Jahren im Ausschuss für Arbeit und Soziales in diesem Hause. Jetzt gehe ich mal auf Ihre sozialpolitischen Forderungen ein. Da ist schon bemerkenswert, dass Sie es in diesen vier Jahren nicht für nötig erachtet oder es vielleicht auch nicht geschafft haben, die für die Hartz-IV-Gesetzgebung einschlägigen zwei – es sind nur zwei – Bundesverfassungsgerichtsurteile einmal zu lesen. So fordern Sie jetzt in Ihrem Antrag die Bundesregierung auf, den Hartz-IV-Regelsatz pauschal – also in einer Pauschale – für ein Jahr – also für einen geschätzten Zeitraum – zu erhöhen. Hätten Sie am besten beide – es steht in beiden drin, aber eines hätte gereicht – Bundesverfassungsgerichtsurteile gelesen, dann hätten Sie festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht beides ausschließt, nämlich Pauschalen und geschätzte Zahlen.
Ich darf mit Genehmigung des Bundestagsvizepräsidenten aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zitieren. Da heißt es im Urteil 2010, dass „die Festsetzungen der Leistungen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu rechtfertigen“ sein müssen. Weiter heißt es dort: Schätzungen „ins Blaue hinein“ laufen jedoch einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 Grundgesetz. – Gleichlautendes hätten Sie auch im Urteil von 2014 lesen können.
Da möchte ich dann schon mal Sie und Ihre Kollegen Springer und Pohl, die heute noch nicht einmal an der Debatte teilnehmen,
(Jörg Schneider [AfD]: Herr Springer ist krank! Bleiben Sie mal locker!)
die aber auch Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales waren, bitten, einmal ein bisschen Anspruch an die eigene Qualität der Arbeit zu haben und solche Anträge nicht mehr in den Bundestag einzubringen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Kober, erlauben Sie eine Zwischenfrage aus der AfD-Fraktion? – Sie waren ohnehin mit der Rede fertig; insofern erübrigt sich die Frage nach einer Zwischenfrage.
Das Wort erhält nunmehr der Kollege Dr. Martin Rosemann, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7532636 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 6 |
Tagesordnungspunkt | Sofortmaßnahmen gegen soziale Folgen der Inflation |